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Veröffentlicht am 15.8.2000, 22:00 von Wolfgang |
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Betrifft: MA67 |
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| Wir finden schon einen Grund ...
Ich habe mein Fahrzeug im Februar in einer Kurzparkzone im 5. Bezirk abgestellt und die Parkscheine ordnungsgemäß entwertet. Erstaunlicherweise fand ich nach einer halben Stunde eine Organstrafverfügung, welche eine Überschreitung der Parkzeit als Grund anführte. Leider konnte der "Parksheriff" nicht richtig rechnen, weswegen ich nicht bezahlte. Auf die darauffolgende Anonymverfügung (400,-) schickte ich die Kopien der Parkscheine an die MA 67 mit der Bitte, das Verfahren einzustellen, um unnötige Kosten zu vermeiden, da es sich um einen Rechenfehler handelt. Daraufhin bekam ich eine Strafverfügung (jetzt 300,-!!!), aber als Grund wurde jetzt die nicht ordnungsgemäße Anbringung der Parkscheine angeführt (5 Monate später ist das ja leicht nachvollziehbar.). Anscheinend folgt die MA 67 dem Motto "Wir finden schon einen Grund, damit Sie zahlen!" | |
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Kommentare |
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| Tomsl (5.9.2000, 22:00) | |
ich hatte sogar ein parkpickerl für den 5., stand also in meiner gasse und war hellerfreut, daß ich direkt vor der haustür einen platz bekam (normalerweise steh ich 5-10 gehminuten weit weg, da absolut nix frei ist) - in der nacht schneite es heftig, also - zur sicherheit - wischte ich den schnee von der windschutzscheibe weg, damit man das parkpickerl auch sehen kann und fuhr - wie immer - öffentlich zur arbeit (den streß zu den stoßzeiten tu ich mir sicher nicht an, noch dazu, wo ich quer durch wien fahren müßte) - schnitt - abends komm ich nachhause, das parkpickerl erstrahlte noch immer, aber siehe da, der scheibenwischer war auch vom schneebefreit und mit einer organstrafverfügung (!!!!) versehen, daß ich ohne parkschein (!!!) in der kurzparkzone stehe ... ich konnte alles zwar am näxten tag telefonisch aufklären (kostete mich nur ein einschreiben - wichtige sachen schick ich sicher nicht mit der "normalen" post), zeigt aber, daß div. parksheriffs doch noch mal zum lesen lernen anfangen sollten (wahrscheinlich dachten sie, diese "45" steht für den 45. Bezirk (und nicht für 4. und 5.) ... |
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| Fly (22.8.2000, 22:00) | |
Frag doch mal nach, wie sie das 5 Monate später feststellen konnten, wenn doch in der eigentlichen Verfügung (wenn ich Deine Nachricht richtig gelesen habe) nur von einem ordnungswidrigen Abstellen aber nicht von einem nicht ordnungsgemässem Anbringen der Parkscheine die Rede war. |
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