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Veröffentlicht am 31.8.2000, 22:00 von mittendrein
Betrifft: gerichte
verurteilt

als ich mit meinem pkw meine hofeinfahrt verließ, wurde ich zeuge eines motorradunfalls. ich fuhr mit meinem pkw rückwerts, um dem gestürtzten zu helfen. ich stieg aus, ging zu dem mann, half ihm auf (alles vor zeugen) und betreute ihn. daraufhin kam zufällig seine tochter um die ecke und schrie, ich habe den vorrang verletzt. in weiterer folge wurde ich wegen "fahrlässiger körperverletzung" zu einer sehr hohen geldstrafe vom staatsanwalt verurteilt. nach zweimaliger berufung gegen das urteil wurde ich aus "mangel an beweisen" freigesprochen, aber nur aus dem grund, da die polizei vergessen hatte, etwaige bremsspuren aufzunehmen (die es nicht gab); fall aktenkundig und keine geschichte. ich bin seither beim leisten erster hilfe sehr vorsichtig geworden, da die tochter dieses mannes kapital aus meiner hilfe schlagen wollte.
 
 Kommentare

tavor (23.4.2009, 10:20)
auch damals waren juxbeschwährden schon nicht ungewöhnlich.

Chris (5.12.2000, 23:00)
@Beri: Trottel IST ein zweisilbiges Wort.

Beri (28.9.2000, 22:00)
Gratuliere, Sepp. So pointiert und intellektuell seine Meinung abzugeben, schafft nicht jeder. Und das nächste Mal versuchen wir´s mit einem zweisilbigen Wort, einverstanden? *lol*

Sepp (11.9.2000, 22:00)
Trottel

Chris (3.9.2000, 22:00)
Verurteilt wurdest du meinen Kenntnissen der österreichischen Gesetze nach nicht vom Staatsanwalt, sondern vom Richter. Und wie kam es zu der Verurteilung, wenn du doch Zeugen hattest, die deine Variante bestätigen konnten?

Fly (31.8.2000, 22:00)
Vorsicht beim Nichthelfen: Unterlassene Hilfeleistung ist strafbar!


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