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Veröffentlicht am 2.9.2000, 22:00 von Wolfi
Betrifft: Spar
Taschenkontrolle durch Kassenpersonal!!??!!

Ein Einkauf bei Spar ist immer ein besonderes Erlebnis. Gewöhnlich erledige ich meine Einkäufe am Weg vom Büro nach Hause und habe auch meine Aktentasche dabei. Bei Spar scheint es eine eigenartige Richtlinie zu geben. Das Kassenpersonal stellt fast immer die gleiche Frage: "Darf ich kurz in Ihre Tasche reinschauen." Ich gebe daraufhin immer die gleiche Antwort: "Natürlich nicht! Der Inhalt meiner Tasche geht Sie nichts an!" Für mich liegt das Problem darin, dass diese Vorgehensweise Kunden in eine peinliche Situation bringt. Einerseits geht's ums Prinzip (Ich lasse nicht wildfremde Personen den Inhalt meiner Aktentasche durchwühlen.), andererseits komme ich durch die Verweigerung der Taschenkontrolle u.U. noch in den Verdacht, etwas gestohlen zu haben. Naja, ich habe dies für mich gelöst und kaufe deshalb bei Billa, Zielpunkt oder Hofer ein (Dort gibt's keine Taschenkontrollen!). (Im Übrigen ist das Kassenpersonal nicht berechtigt, Taschen zu kontrollieren!)
 
 Kommentare

nigra (19.12.2000, 23:00)
Taschenkontrollen dürfen bei konkretem Diebstahlverdacht und nur dann durchgeführt werden. Aber gnade der Kassiererin, dem Geschäftsführer, etc. Gott, wenn sie keine gestohlene Ware finden...

insider (26.10.2000, 22:00)
Hallo Ihr alle!

Zu den "nicht in die Taschen - Schauern"

Wenn wir es schaffen würden, durch diese Kontrollen, den Ladendiebstahl zu unterbinden, währen das bei durchschnittlichen Haushaltsausgaben von S 70.000.- pro jahr (nur Lebensmittel) und einer Einsparung von 2% = Ladendiebstahl S 1.400 für eine oder mehrere "durchsichtige Taschen"...

Mfg.

reini (20.10.2000, 22:00)
Auf die Aufforderung meine Tasche zu öffnen, antworte ich immer mit der Frage ob ich die behördlichen Bescheinigungen, die Protokolle der Teifkühltruhen, die Dokumentation und Garantie der ununterbrochenen Kühlkette, und die ärtzlichen Bescheinigungen für Bazillenausscheider der Angestellten sehen kann. Kommt euch überzogen vor ? Mir auch, aber ich antworte auf ein vielleicht berechtigtes Misstrauen mit einem genauso berechtigten Misstrauen meinerseits. Denn angesichts der Missstände im Lebensmittelhandel ist die Sorge um meine Gesundheit genauso berechtigt wie die Sorge der Läden um den Abgang durch Diebstahl.

karl friesenbichler (16.10.2000, 22:00)
Als Geschäftsführer eines Lebensmittelmarktes kann ich nur sagen leider dürfen wir rechtlich in keine Taschen schauen. Aber denken sie einmal nach wieviele Menschen stehlen, und die Kassierer sind dagegen machtlos, toll oder? Ausserdem ist es auf für das Personal unangenehm Leute aufzufordern ihre Taschen zu öffnen. Wenn Sie wüssten wieviel an Wert pro Tag aus einem Geschäft gestohlen wird, würden Sie Ihre Tasche dass nächste mal freiwillig aufmachen.

Elfriede (15.10.2000, 22:00)
Die Taschenkontrolle ist nicht rechtswidrig und das Kassenpersonal dazu berechtigt, eine Taschenkontrolle zu verlangen. Der Kunde ist verpflichtet dazu, dieser Aufforderung nachzukommen.

Außerdem wäre mir das an Eurer Stelle auch viel zu blöd, mich wegen so einer Lapalie von der Polizei verhören zu lassen. In meinen Augen spinnt Ihr total.

Liz (8.10.2000, 22:00)
Rocker - würd dich gern kennenlernen

zum gemeinsamen zeigen

kathi kramer (5.10.2000, 22:00)
Auf die frage "darf ich einmal in ihre tasche sehen" habe ich geantwortet "Ja,wenn sie mir nichts herausnehmen".darauf die kassie

rerin empört:"Was halten sie von mir?"---"Dasselbe,was sie von mir halten!!!"

Nefertiti (18.9.2000, 22:00)
So devot sind nur die Österreicher, daß sie sich gerne von Fremden in die Tasche schauen lassen!

Aufgemerkt: NUR die Exekutive (Polizei) darf in unsere Taschen schauen!! Ist das endlich klar? Abgesehen davon, daß ich es als extrem unfreundlichen Akt empfinde, wenn mir unterstellt wird, gestohlen zu haben, noch folgende Info: über 50 % aller Ladendiebstähle werden vom Personal begangen. Und die Diebstähle sind doch im Verkaufspreis miteinkalkuliert, falls irgendwer da draußen noch glaubt, daß aufgrund der Diebstähle die Preise angehoben werden!

rocker (10.9.2000, 22:00)
an alle: kein kassafuzzi oder securityaffe schaut in meine tasche! punkt!!! da lass ich vorher die hosen runter und zeig denen meinen blanken ar...!

Hannes (10.9.2000, 22:00)
Wenn ein Laden Schließfächer zur Verwahrung von Taschen etc. aufgestellt hat (wie zB Saturn/Mariahilferstr.) ist der Angestellte dieses Ladens berechtigt nachzusehen. Fehlen solche Schließfächer besteht hiezu keine Berechtigung. Wen mehr hiezu interessiert, lese die Augustausgabe der Zeitschrift 'Konsument' oder www.konsument.at

MfG/Hannes

wotani (8.9.2000, 22:00)
@Stimmt nicht. Guter Name, bei dir stimmts echt nicht. Du bist im Denken so einfach strukturiert, dass ich mich mit dir auf keine Diskussion einlasse.

......................

@raja Danke für die Unterstützung, was Recht ist muss Recht bleiben.

raja (5.9.2000, 22:00)
AN CHECKER: Checkts scheinbar doch nicht alles richtig. Mir gehen nur manche Schleimer auf den Arsch, die schon ungefragt die Tasche an der Kasse offen hinhalten; da gehörst Du wohl auch dazu :-(. AN WOTANI UND RAT: Habt vollkommen recht. AN TOMSL: Sei nicht so neugierig. AN ALLE: Vielleicht wäre ein gesetzliches Verbot von undurchsichtigen Taschen sinnvoll (wir haben ja eh schon so viele sinnvolle Gesetze)? Nächstens wollen die Kassierinnen vielleicht noch in meinen Hosentaschen wühlen. Wäre bei dem Aussehen der meisten nicht gerade angenehm.

Tomsl (5.9.2000, 22:00)
jetzt werd ich aber auch neugierig, was alle so in ihren ach-so-privaten taschen drinnenhaben - ist es wirklich soooooo schwer, einer bitte (!!! zumindest wurde ich immer freundlich gebeten) nachzukommen??? und wenn dann so einer an der kassa vor mir steht und seine tasche nicht aufmachen will und auf die polizei pocht und ich deswegen wieder stundenlang länger warten muß, DANN braucht er dringend die polizei zu seinem schutz! (_etwas_ übertrieben ...)

STIMMT NICHT (5.9.2000, 22:00)
Leute!!! Wenn ihr in ein Geschäft geht, akzeptiert ihr deren Geschäftsbedingungen!!! Wenn dort drinnen steht, das die Taschen geöffnet vorzuweisen sind, dann habt ihr euch auch daran zu halten. Wenns euch nicht passt, dann bleibt weg von dort und geht zum Greissler. Schei..egal was du dazu sagst. Und wenn drinnen steht, das du nur nackt faschiertes Fleisch kaufen darfst, dann ist das auch so. Nur das die Geschäftsbedingungen 1. rechtlich gedeckt sein müssen und 2. Öffentlich zugänglich bzw. die Anweisungen müssen gut sichtbar angebracht sein. Wenn das nicht zutrifft, dann könnt ihr sie verklagen. Ansonst ist das völlig legitim. Und wenns euch nicht passt, das Geschäfte Taschenkontrollen machen, dann könnts auch ja beim Salzamt beschweren gehn. Und bei einem Punkt muss ich checker wirklich rechtgeben. Ihr schei..ts euch wegen einer Taschenkontrolle an. Was habts denn in der Tasche das die so geheim ist?!? Wissts was? Wegen Leuten wie euch ist das Leben echt beschi..en. Ihr gehts einem kräftig auf den Keks. Wenns euch nicht passt, dann ziehts nach Uganda. Dort könnts gar nicht einkaufen gehn und dort wird auch keiner die Taschen kontrollieren weil die haben keine dort. Zu Wotani: Ich hoffe nur du kannst ruhig schlafen. Du machst den Leuten bewusst das Leben schwer und prahlst auch noch damit. Du bist für mich unter jedem Niveau. Sorry.

zeus (5.9.2000, 22:00)
Ich verstehe Euren ganzen Wirbel nicht. Also ich habe nichts zu verbergen, also kann man ruhig in die Tasche reinschauen. Ich glaube, wenn man kein schlechtes Gewissen hat, gibt es da nichts zu verbergen. Außerdem finde ich es gut wenn man dadurch Ladendiebstähle verringern kann(denn letztendlich zahlen ja dafür die Konsumenten wieder durch Preiserhöhungen mit)!

wotani (5.9.2000, 22:00)
da ist die Reihenfolge vertauscht worden. Zuerst der ganz lange dann der kürzere und dann der.OK?

wotani (5.9.2000, 22:00)
PS: heute war ich beim Billa in der Donaufelderstrasse beim Hossplatz einkaufen und hab auch einen Rucksack mitgehabt, hat mich keiner gefragt ob er reinschauen darf, auch gehe ich öfters zum Zielpunkt mit mehreren Sackerl einkaufen, und noch nie hat wer in mein Sackerl schauen wollen, ich glaub die beim Mondo sind VOYEURE!!! Spanner sind das!!

wotani (5.9.2000, 22:00)
Ich lasse auch keinen in mein Sackerl oder in meine Tasche schauen. Für was? Das ist MEINE Tasche und keine öffentliche, ist ja schliesslich keine Hure meine Tasche. Ausserdem ist keine Privatperson berechtigt in meine Tasche zu schauen ohne dass sie meine Erlaubnis dazu hat. Auch wenn es aufgeschlagen ist. Hier geht nähmlich das Verfassungsrecht, vor das Zivilrecht!!! Mir ist das bis jetzt nur einmal beim Mondo am Spitz (nebst MC Donald) passiert. Die will glatt in mein Hofersackerl schauen. Sie MUSS, hats gesagt. Ich drauf mit meinem Sackerl müssen sie gar nix. Ruft die die Filialleiterin (Anmerkung ca. 1,50 m gross) und die will dann doch glatt auch noch in mein Sackerl schauen. So eine neugierigen. Hast noch nicht erlebt. Nachdem sie sich von dem innerlichen Zwang unbedingt in mein Sackerl zu schauen nicht abbringen liess, habe ich ihr angeboten die Polizei über mein Handy zu rufen. Baut die sich mit ihren 1.50 m glatt mit noch einer Angestellten, ca. 5 cm höher, vor mir auf, naja mehr brauchst net. Gehst einkaufen und dann der Aufstand der Gartenzwerge! ;-). Habe sie aufgeklärt und dann hats mich ziehen lassen müssen, ohne in mein Sackerl zu schauen, hoffentlich hats am Abend einschlafen können.

rat (4.9.2000, 22:00)
Zum Punkt Taschenkontrollen sei gesagt, dass wir noch immer in einem Rechtsstaat leben. Derjenige, der meint ein anderer sei ein Dieb, habe zu beweisen, dass dies so ist - und nicht umgekehrt. Der Beweis ist erbracht, wenn bei jemanden eine nicht bezahlte Ware gefunden wird. Aber auch hier ist nur die Exekutive berechtigt Nachschau zu halten - nicht irgend ein "ranghoher" Angestellter einer Firma. Nebenbei gesagt ist jedes Jahr nachzulesen, dass der Ladendiebstahl nur zu 1/3 von Kunden verursacht wird. 2/3 gehen - laut diesen Analysen - auf das Konto der Angestellten.

marlene (4.9.2000, 22:00)
Da ich selbst einige Zeit hinter der Kassa tätig war, weiss ich das es sehr wohl erlaubt ist, die Kunden zur Taschenkontrolle aufzufordern.Nur machen Sie das nicht weil sie neugierig sind, sondern weil sie müssen. Es hat natürlich jeder Kunde das Recht zu entscheiden ob Ja oder Nein.

raja (3.9.2000, 22:00)
Ich verweigere die Tschenkontrolle prinzipiell. Ich fordere das Kassenpersonal auf, bei Verdacht auf Diebstahl die Polizei zu rufen und kündige gleichzeitig eine Klage wegen übler Nachrede an. Bis jetzt hat noch niemand die Polizei gerufen.

Karl (3.9.2000, 22:00)
Taschenkontrolle erlaubt oder nicht! Ich finde es eigenartig, wenn eine Supermarktkette grundsätzlich jeden Kunden als Ladendieb verdächtigt.

Ich glaube auch, daß der Inhalt von fremden Taschen niemanden etwas angeht.

Ich verweigere auch grundsätzlich die Kontrolle meines Rucksacks.

Gut finde ich die Lösung von Media Markt wo am Eingang Schließfächer zur Verfügung stehen!

Dr. V. Winter (3.9.2000, 22:00)
Ja Wolfi, jetzt hast Du uns neugierig gemacht, sind da etwa Pornos drinnen? Wenn Du Dich weigerst Deine Tasche herzuzeigen, wundere Dich bitte nachher nicht daß Dir beim nächsten Einkauf alle Überwachungskameras auffällig folgen. ;-)

TheSaint (3.9.2000, 22:00)
Also das ist schwachsinn. Bei einem berechtigtem Verdacht auf Diebstahl kann der Filialleiter oder die Ranghöchste Person die Polizei rufen. Wenn der Kunde das Lokal verlassen will, muss er beweisen können, das er den Diebstahl nicht gemacht hat. Ich glaube, du hast diese Möglichkeit falsch verstanden. Der Kunde darf das Geschäft verlassen, wenn er SÄMTLICHE Ware bezahlt hat. Wenn aber verdacht auf Diebstahl besteht, kann man ihn sehr wohl festhalten. Und nebenbei bemerkt, Auch dafür steht in jedem Geschäft ein Taferl wo draufsteht: Jeder Diebstahl wird angezeigt. Jetzt ist es einfacher, die Tasche herzuzeigen, als sich mit der Polizei zu konfrontieren. Ps.: An Wolfi: Was hast denn in deiner ach so geilen Aktentasche?!?

Uranus (3.9.2000, 22:00)
An Chris. Ganz so stimmt das nicht! Taschenkontrollen dürfen von Privatpersonen grundsätzlich nicht vorgenommen werden. Da kann im Geschäft stehen was will! Das Geschäft, wenn es einen begründeten Verdacht hat, kann die Polizei, nur die ist dazu berechtigt, holen und eine Kontrolle durchführen lassen. Der Kunde darf aber auch nicht festgehalten werden, sofern er bezahlt und das Geschäft verlässt.

reini (3.9.2000, 22:00)
Bei diesem Thema: Gleiches für alle! Beim Zielpunkt in der Albertgasse (1080) gibt es einen neuen Kassier, der immer nur meine Tasche kontrolliert. Andere dürfen einfach so vorbei gehen. Der geht mir mit seiner präpotenten Art schon so auf den Keks! Ich werde ihn das nächste Mal nicht mehr reinschauen lassen!

Chris (3.9.2000, 22:00)
Falsch! Auch die anderen Geschäfte haben Taschenkontrollen. Meist wird darauf im Eingangsbereich oder erst im Kassabereich hingewiesen. Ich habe mal von einem beispielgebenden Gerichtsurteil gelesen, das ungefähr so lautete: Wenn im Eingangsbereich darauf hingewiesen wird, dass die Taschen kontrolliert werden, und man betritt das Geschäft trotzdem und kauft ein, dann hat man diese Bedingung akzeptiert und muss die Kontrolle über sich ergehen lassen.


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