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Öffentliche Einrichtungen/Ämter & Behörden | Zurück |
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Veröffentlicht am 4.10.2000, 22:00 von Peterz |
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Betrifft: Bezirksverwaltungsamt Linz |
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| 100-jährige Gesetze oder Proporz?
Sehr geehrte Damen und Herren!
Mir ist leider absolut unbekannt, welche Behörde oder dergleichen für
mein Problem zuständig ist:
Ich bin Inhaber eines Gewebescheines für Handel und Handelsagentengewerbe und übe dieses Gewerbe aktiv mit Firmenstandort Linz aus.
Ich betreibe einen Luftballongroßhandel, derzeit noch als so genannter Einmannbetrieb
und würde sehr gerne fallweise im Raume OÖ meine Produkte auf öffentlichem Gelände frei verkaufen, ohne für jede kurzfristige Verkaufsaktion jedes Mal z.B. einen neuen Gewerbestandort anmelden zu müssen.
Laut Auskunft vom Bezirksverwaltungsamt Linz sowie der Wkoö sei dies nicht möglich.
Ich bitte um Hilfe!
e-Mails bitte an 53496@gmx.at
mfG
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Kommentare |
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| osiris (12.10.2000, 22:00) | |
@raja: dein Beitrag ist mindestens genauso überflüssig wie die ganze Geschichte |
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| peterz (7.10.2000, 22:00) | |
Liebe(r) Fly
Einererseits "fliegt" man in der Tat
nicht auf den ersten Blick ueber
den vorhandenen und auch geposteten Frust,
andererseits erspart dies manche
unqualifizierten Antworten.
mfG
P. |
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| Fly (6.10.2000, 22:00) | |
Erhm... was hat das Posting mit Kundenfrust, oder auch mit seiner Überschrift zu tun? Generell erinntert's mich an den Typen, der seine Mathe Hausübung in rec.math.discussion gepostet hat mit der Aufforderung, ihm die Lösungen doch zu mailen da er die Newsgroup nicht liest... |
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| raja (5.10.2000, 22:00) | |
Ist sicher ein gutes Geschäft. Ich zerstöre täglich hunderte Luftballons, weil ich die Moorhühner nicht immer treffe :-) |
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