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Veröffentlicht am 10.10.2000, 22:00 von Pezda
Betrifft: ESG/Finanzamt Linz
Zahlungsbestätigungen für Freifahrtscheine

Es gibt da ein Problem mit der Schülerfreifahrt meiner Tochter. Der einzuzahlende Betrag wurde von mir per Internet vorgenommen. Jetzt erfahre ich, dass ich einen von der Bank abgestempelten Einzahlungsbeleg brauche, damit meine Tochter den Ausweis nun auch tatsächlich bekommt. Dazu noch folgendes Erlebnis: Gestern ging ich in eine Bankfiliale und wollte auf herkömmliche Art einen Erlagschein einzahlen. Zu meinem größten Erstaunen teilte mir der Schalterbeamte mit, dass es am Eingang der Filiale eine Box gibt. Ich soll dort hingehen, den Erlagschein selbst ausfüllen und abstempeln. Dies tat ich auch, ohne jegliche Kontrolle. Nun an Sie die Frage: Was hindert mich daran, einen leeren Erlagschein zu nehmen, ihn entsprechend auszufüllen, den grünen Teil wegzuwerfen, den roten Teil abzustempeln und ihnen diesen als "Einzahlungsbestätigung" vorzulegen? Ich werde mir wohl oder übel auf diese Weise einen beschaffen müssen, damit meine Tochter keinem Kontrolleur in die Hände fällt ...
 
 Kommentare

erlagschein (18.10.2000, 22:00)
Also wenn du den roten Teil als Bestätigung vorlegst, wird das sicher nicht als solche akzeptiert. Du brauchst als Bestätigung den grünen Teil, den roten erhält ja der Empfänger.

hera (11.10.2000, 22:00)
Aber der alte Weg ist genauso wenig ein Beweis für die Einzahlung! Der einzige Beweis bei nichteingelangten Geld sind die Nachforschungsaufträge!

leser (10.10.2000, 22:00)
aus diesem grund werden erlagscheine mit "selbstbedienungs-stempel" als

beweis des einzahlens nicht anerkannt.

ich werde auch jedesmal beim bankschalter aufgefordert, die überweisungen

selbst abzustempeln. nachdem ich aber nicht dazu verpflichtet bin und der

schalterbeamte mir nicht verweigern kann, die überweisung entgegenzunehmen,

lasse ich das nach wie vor auf "alten" weg machen...


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