|
|
|
|
Öffentliche Einrichtungen/Ämter & Behörden | Zurück |
|
|
Veröffentlicht am 21.10.2000, 22:00 von Koch |
|
Betrifft: AMS 2500 Baden |
|
| "GUTE INFORMATION"
Sg. Damen und Herren!
Ich möchte in Ihrem Forum einigen Frust über das Arbeitsmarktservice (AMS), speziell in 2500 Baden, loswerden.
Meine Lebensgefährtin ist seit 01.10.2000 arbeitslos. Sie kündigte selbst, da die Arbeitsbedingungen nicht länger tragbar für sie waren. Sie fuhr also sofort zum zust. AMS nach 2500 Baden. Dort wurde bzw. wird sie von einer gewissen (?) bzw. von einem gewissen (?) "betreut". Sie erledigte die dort notwendigen Formalitäten.
Im Zuge des Gespräches deponierte meine Lebensgefährtin den Wunsch nach einem Zahnarztschein. Die Dame bzw. der Herr SAGTE ZU, dass dieser per Post zugesendet wird. Aber es kam keiner. JETZT kam ein Brief mit der Mitteilung, dass eine Zusendung gar nicht möglich, da sie GAR NICHT VERSICHERT IST!? WAS SOLL DAS!!?? 4 Wochen kein Geld - klar, aber keine Versicherung. KEINER DIESER "SERIÖSEN" AMSler informierte meine Lebensgefährtin, dass sie in dieser Zeit nicht versichert ist. Bei der Anmeldung fiel kein Wort über diese Tatsache! So etwas muss man sich doch nicht bieten lassen? | |
|
|
|
|
Kommentare |
|
|
| OBSERVER (28.12.2000, 23:00) | |
Auch bei einer Sperre des Arbeitslosengeldes ist man versichert - grundsätzlich 21 Tage Nachversicherung durch die ehemalige Firma, im Anschluß daran durch das AMS - Voraussetzung dafür: Beantragung des Arbeitslosengeldes beim AMS (trotz zu erwartender Sperre) und!! Abgabe des Antrages - dann kann versicherungsmässig gar nichts passieren! |
|
| helga (26.12.2000, 23:00) | |
die geschichte mit dem krankenschein ist mir auch passiert. allerdings ist das noch das harmloseste, was mir das AMS baden geboten hat!!! |
|
| gabi (1.11.2000, 23:00) | |
ganze aufregung umsonst, nur heiße luft, vorher ordentlich informieren, bevor man losschreit. |
|
| igel (28.10.2000, 22:00) | |
es besteht nach Beendigung des Dienstverhältnisses eine Nachversicherung - die sogenannte "Schutzfrist" von 21 Tagen. Die Krankenscheine werden von der zuständigen Krankenkasse ausgestellt. d.h. wenn das Dienstverhältnis im Bezirk Baden war, dann Krankenkasse Bezirksstelle Baden. |
|
| raja (22.10.2000, 22:00) | |
Wenn noch Resturlaub, Gleitzeit oder Überstundenausgleich beim bisherigen Arbeitgeber besteht, wird deine Frau nachversichert. Den Krankenschein erhält sie in diesem Fall von der alten Firma. |
|
| reni (22.10.2000, 22:00) | |
unbedingt schlau machen weil entweder ist sie von ihrer alten Firma nachversichert oder wenn sie sich beim ams meldet dort versichert, dafür hat mans ja |
|
|
|