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Öffentliche Einrichtungen/Ämter & Behörden | Zurück |
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Veröffentlicht am 7.2.2001, 23:00 von Marlowe |
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Betrifft: Bezirksgericht Josefstadt |
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| Gehaltspfändung
Am 22.01.01 wurde ich von meinem Vorgesetzten von einer Lohnpfändung durch das BG Josefstadt in Kenntnis gesetzt. Ich wurde von ihm belehrt, was für einen schlechten Eindruck so eine Lohnpfändung doch auf den Dienstgeber macht.
Abgesehen von der ungerechtfertigten Belehrung kommt das Wichtigste: Ich wurde von dem Exekutionstitel nicht einmal NACHWEISLICH in Kenntnis gesetzt. Die Gehaltspfändung wurde mir quasi als böse Überraschung von der Dienststelle präsentiert. Das verletzt das Grundrecht auf mein Eigentum, da das Geld einmal einbehalten wurde.
Dann ruft man beim BG Josefstadt an und will eine Auskunft, die verweisen einen an den Anwalt, der den Exekutionstitel durchgeführt hat.
Ich rufe den Anwalt an. Der verweist mich an das BG Josefstadt.
Komme ich mir gefrotzelt vor?
Anrufen werde ich sicher niemanden mehr, die Beschwerde werde ich schriftlich einbringen. | |
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Kommentare |
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| nicoletta32 (19.2.2001, 23:00) | |
@marlowe: was ich weiß, ist das der ganz normale weg zur gehaltspfändung. außerdem hättest du vorher mahnschreiben von gericht, inkassobüro, rechtsanwälte bekommen müssen - die du auch sicherlich bekommen hast, nur höchstwahrscheinlich ignoriert hast, denn bis zu einer gehaltspfändung dauert es ziemlich lange - da kommen schon einige brieflein nach hause. also wenn gibts du schuld, jeder ist für sein tun und handeln selbst verantwortlich - natürlich ist es eine peinlichkeit, wenn der arbeitgeber dies erfährt, aber das weiß man ja vorher, oder nicht?? |
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| susi (12.2.2001, 23:00) | |
interessant wäre wieso du gepfändet wirst.ich kann mir nicht vorstellen dass ein gericht dies ohne grund tut. |
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