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Veröffentlicht am 17.3.2001, 23:00 von Zeiler
Betrifft: Jugendamt Gmünd
Gesetzlose Behörde??

Nachdem ich mit dem Jugendamt Gmünd eine Unterhaltsvereinbarung abgeschlossen hatte, wollte ich natürlich auch wissen, wo dieses Verfahren gesetzlich geregelt ist. Daraufhin hat mir diese Behörde schriftlich mitgeteilt, dass es sich "bei einer Unterhaltsvereinbarung durch den Jugendwohlfahrtsträger um kein gesetzlich geregeltes Verfahren handelt". Demgegenüber stellte das Amt der NÖ Landesregierung als Fachaufsichtsbehörde fest, dass "jedenfalls in mehreren Gesetzesstellen vorgesehen ist, dass dem Jugendwohlfahrtsträger die Autorität zur Errichtung von Unterhaltsvereinbarungen zukommt". Da bin ich aber beruhigt, dass diese Behörde zwar völlig ahnungslos, aber wenigstens nicht gesetzlos handelt! Ist es von einer Behörde und deren Bediensteten zu viel verlangt, sich mit ihren Vorschriften zu befassen? Vielleicht könnte auch die Aufsichtsbehörde einmal tätig werden, anstatt mich mit haltlosen Anschuldigungen zu konfrontieren (siehe meinen Beitrag vom 4.10.2000)!
 
 Kommentare

Manfred Zeiler (9.11.2002, 05:01)
Na vielleicht ändern sich ja die Zustände dort jetzt endlich, nachdem der Bezirkshauptmann freiwillig in einen anderen Bezirk gegangen ist.
Die neuesten Entwicklungen im Skandal um das Jugendamt Gmünd sind jetzt nachzulesen unter http://waldviertel.de.vu

peter (25.2.2002, 23:00)
1. Denke ich hat sich jemand diese vielen Stimmen zu unrecht "besorgt". Liebe Mucha prüfe dies doch mal??????
Aber eines kann ich Euch sagen. In Gmünd geht es wirkllich so zu. Nur Sympatieträger kommen zu Ihren Recht. Wer aufmückt wird niedergemacht. Eine Freundin hat ähnliches erlebt, aber sie traut sich nichts mehr sagen weil sie einfach angst hat. Sie wurde bedroht weil der Zuständige Mitarbeiter des Jugendamtes ein Saufkumpel des Vaters ihres Sohnes ist. Er lebt in Saus und Braus und sie bekommt nur alle Heiligen Zeiten mal Alimente. Im Norden unseres Landes herschen andere Sitten, die machen sie Gesetze selber. Ist egal ob das den Amtsarzt, die Polizei oder das Jugendamt betrifft.

sysifus (1.1.2002, 23:00)
Bereits nach meiner Scheidung im Jahr 1983 habe ich bemerkt, dass die im Scheidungsvergleich abgeschlossene Vereinbarung wegen der Höhe der Alimentationszahlung nicht hält. So wurde mir im Laufe der Zeit der vereinbarte Betrag von 3000,- auf 2000,-- /da war mein Sohn dann 10 Jahre alt!) herabgesetzt und das mit Hilfe des Jugendamtes, weil mein Exmann soooo wenig verdiente und obwohl es mit Richter und Jugendamt anders vereinbart war. Naja, dumm gelaufen! Aber ich frage mich auch, wozu wurde das dann vereinbart und für mich sah es so aus, als wäre das gesetzeskonform ....

Manfred Zeiler (6.11.2001, 23:00)
Zunächst möchte ich mich bei Barbara Mucha und ihrem Team ganz herzlich bedanken, dass sie - wenn auch vergeblich - versucht hat, eine Stellungnahme des Jugendamtes Gmünd zum dubiosen Verhalten dieser Einrichtung zu erhalten. So bedauerlich es auch ist, dass der Herr Bezirkshauptmann seinen Mitarbeitern über die gesetzlich ohnehin geregelte Amtsverschwiegenheit hinaus per Weisung untersagt hat, öffentliche Stellungnahmen abzugeben, so verständlich ist diese Vorgangsweise aber angesichts der bisher gezeigten "Fachkompetenz" dieser Personen. Dass der Herr Bezirkshauptmann darüber hinaus unter Berufung auf die Amtsverschwiegenheit jede Stellungnahme abgelehnt hat, kann wohl nur darauf zurückzuführen sein, dass er den Schutz der Interessen seiner Mitarbeiter höher bewertet hat als das Interesse der Öffentlichkeit, Auskunft darüber zu erhalten, wie es möglich ist, dass angeblich hochqualifizierte Sachbearbeiter von den Rechtsvorschriften, denen sie unterliegen, keine Ahnung haben.
Nun gut, mit dieser Angelegenheit habe ich mittlerweile die Volksanwaltschaft befasst, die ihrerseits nunmehr seit geraumer Zeit auf eine Stellungnahme des Herrn Landeshauptmannes von Niederösterreich wartet.
Obwohl dem Jugendamt Gmünd inzwischen die Vertretungsbefugnis entzogen worden ist und ich mit dieser Institution glücklicherweise nichts mehr zu tun habe, wird mich dieser Umstand nicht daran hindern, öffentlich aufzuzeigen, wie diese versucht hat, Datenschutzverletzungen durch ihre Mitarbeiter zu vertuschen. Ein weiterer Beitrag wird in Kürze aufzeigen, wie das Jugendamt Gmünd eine Rechtslücke dazu nützt, sich auf durchaus legale Weise auf Kosten der Kinder eine Einnahmequelle zu verschaffen!

Joe (10.5.2001, 22:00)
Unter Umständen mußt den Browser neu starten, aber das wars auch schon...

Joe (10.5.2001, 22:00)
@flamingo: einfach das mucha cookie löschen, und Du kannst gleich wieder voten...

grunge-bert (9.5.2001, 22:00)
@flamingo, sei dir sicher, dass wird jetzt gelöscht.

flamingo (9.5.2001, 22:00)
wie macht er das nur, ich war der festen überzeugung, dass man nur einmal seine stimme abgeben kann. vermutlich wird de beitrag von barbara m selbst gepusht. wer ihr sympathisch ist bekommt stimmen, die anderen werden gelöscht oder zensiert.

cinnamonbun (7.5.2001, 22:00)
Und weitere 45 Stimmen innerhalb eines Wochenendes. Rekordverdächtig!

Schnuck2 (29.4.2001, 22:00)
WOHER VERDAMMT HAST DU DIE 273 STIMMEN!!???? Das kann es ja nicht geben!!! Na bin ich froh, daß du jetzt weißt wegen WELCHEM Gesetz zu blechen mußt!! Also, ob das nicht wurscht wäre!!!!!!!


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