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Veröffentlicht am 31.3.2001, 22:00 von der Redaktion bekann |
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Betrifft: Österreichische Post AG |
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| Illegale Datenweitergabe?
Es ist mir bekannt geworden, dass die jeweiligen Abgabepostämter Daten wie genaue Anschrift (Abgabestelle), etc. an Inkassobüros, Versandhäuser, Rechtsanwälte, etc. auf deren Verlangen, auch ohne Begründung, illegal weitergeben. Dem widerspricht der Ä 3 des Postgesetzes von 1997. Auch bei aktuellen oder bereits abgelaufenen Nachsendeaufträgen wird eine Weitergabe offenbar betrieben. Geschädigte, welche es vermuten, sollten sich dringen hier melden. Auch die Allgemeinen Geschäftsbedinungen (AGB) können daran nichts ändern. Auch wird jetzt durch die 100 % Tochter der Österreichischen Post AG - der Postaddress Austria GmbH - eine Zusammenarbeit mit dem Adressenverlag Schober (schober.co.at) angestrebt und demnächst betrieben. Der Datenweitergabe ist somit Tür und Tor geöffnet. Bei neuen Nachsendeaufträgen kein Geburtsdatum angeben, dies ist unwichtig, und eine Datenweitergabe (Ä 3 PG 1997 sowie Ä 286 GewO 1994) auschließen (draufschreiben)! Nur so kann dies gestoppt werden! MfG | |
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Kommentare |
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| der Redaktion bekann (16.9.2002, 19:15) | |
Es sollte angemerkt werden, dass die Firma Postadress Austria GmbH ihre Tätigkeit aufgenommen hat. Nähere Informationen unter http://www.postadress.at . Interessant ist auch, dass diese Firma - eine Tochterunternehmung der Österreichischen Post AG - im gleichen Haus untergebracht ist, wie Schober Suppan Marketing. |
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| der Redaktion bekannt. (5.2.2002, 23:00) | |
Es ist zwar sehr lobenswert, dass der Ombudsmann der Österreichischen Post AG zu sehr vielen Eintragungen Stellung nimmt. Doch frage ich mich, warum zu diesem Betrag noch keine Stellungnahme erfolgt ist. Vielleicht, weil das Datendoppelspiel mit Schober Suppan Direktmarketing wahr ist? [Siehe auch http://www.bigbrotherawards.at] |
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