|
|
|
|
Öffentliche Einrichtungen/Ämter & Behörden | Zurück |
|
|
Veröffentlicht am 4.4.2001, 22:00 von janda |
|
Betrifft: postamt 1130 hietzing |
|
| einschreiben - wozu eigentlich? I
habe vor gut 3 wochen meine
geburtsurkunde als einschreiben
weggeschickt. sie ist bis heute nicht
angekommen, auf den 400 km von a nach
b dürfte sie wasweißichwo gelandet
sein. letzte woche habe ich bei der
schalterleiterin vorgesprochen, ohne
erfolg, eine nachforschung sei erst nach
4 wochen möglich. gut, dass meine
anwältin die urkunde so schnell wie
möglich braucht, sonst entsteht mir
möglicherweise ein finanzieller schaden.
heute war ich wieder dort, bis ich beim
amtsleiter war, habe ich 2
zwischenstellen passiert, so viel zur
organisation, wer ist für was zuständig?
der amtsleiter hat mich wieder zu dieser
kompetenten dame geschickt, die hat mir
gesagt, es hätte eigentlich keinen sinn
mehr, eine nachforschung einzuleiten. ich
sehe nicht ein, warum ich für so ein mieses service bezahlen soll, und warum mir dann jeder sagt: na kann
schon passieren! warum gibt es ein
einschreiben überhaupt?
k. | |
|
|
|
|
Kommentare |
|
|
| Bemo (5.4.2001, 22:00) | |
Das deckt sich nicht mit meinen Informationen. Die Post haftet für direkten Schaden nur bis S 1.000,-- das heisst wenn der Materialwert der Sendung diese Summe übersteigt, haftet sie nicht, weil du das als Wertgut aufgeben müsstest. Für Schaden, der durch Nichtzustellung einer einschriebenen Postsendung entsteht haftet die Post annähernd uneingeschränkt. |
|
| jutta janda (4.4.2001, 22:00) | |
die post haftet bei "normalen" einschreiben laut meiner information nur bis zu 1000,-- ATS, aber mich regt einfach auf, dass ich jetzt herumrennen und ein duplikat ausstellen darf |
|
| Bemo (4.4.2001, 22:00) | |
Leute wehrt Euch, einfach drohen dass durch die Nichtzustellung ein finanzieller Schaden entstehen könnte, der in vollem Umfang eingeklagt wird. Die Post haftet für Schäden, die dadurch entstehen! |
|
|
|