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Öffentliche Einrichtungen/Ämter & Behörden | Zurück |
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Veröffentlicht am 7.5.2001, 22:00 von Merlicek |
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Betrifft: Bgld. GbKK & Co. |
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| Anekdote zu Verwaltungsreform und Europatag
Ich nahm letztes Jahr eine Stelle bei einer UK-Firma an, zahle jedoch meine Abgaben in Österreich. Vor kurzem bekam ich eine Bewilligung der Exekution, Betreibende Partei GbKK Bgld (man hat GANZE 14 Tage zur Klärung). Denn wenn die Firma keinen Sitz in Ö hat, haftet der Dienstnehmer. Die Beiträge für die GbKK hat das Finanzamt bekommen, weil 2 Banken die Überweisung durcheinanderbrachten. Das FA gab natürlich nicht Bescheid, dass sie zu viel Geld bekamen. Die GbKK interessiert nicht, was passiert ist, solange sie kein Geld hat. Das FA kann die Beträge natürlich nicht auf das Kto. der GbKK überweisen. Die einzige (!) Mahnung habe ich nie bekommen. Firma versucht neuerliche Überweisung, PSK retourniert das Geld. Statement der PSK dazu: "Na jo, des mit dem Exekutor is sicha unangenehm, owa telefonisch geht do nix." Durch die hilfsbereiten, zuvorkommenden und verständnisvollen Behörden & PSK bleibt mir nun noch, den Betrag von meinem Konto zu überweisen, um die Exekution abzuwenden. | |
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