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Veröffentlicht am 24.5.2001, 22:00 von Rose |
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Betrifft: MA 67 |
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| ABZOCKE und *Kopfschüttel*
Habe heute einen RSB-Brief von der MA 67 (Parkraumüberwachung) erhalten.
Konkreter Text lautet: Sie haben am 23.04.2001 um 16.12 in Wien 2, .....gasse mit KFZ mit behördlichem Kennzeichen xxx folgende Verwaltungsübertretung begangen: Abstellen des KFZ in einer Kurzparkzone (Parkpickerlbezirk), wobei mehr Kurzparknachweise im KFZ angebracht waren als jene, die sich auf den Parkvorgang bezogen.
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Nett formuliert, so richtig schön deutsch und für jedermann verständlich. Auf Anfrage erklärte man, man habe Aktion scharf gemacht und all jene bestraft, die für mehr als 2 Stunden Parkscheine geschrieben haben. Frage: Wie soll man anders das Problem beheben, wenn man länger stehen möchte? Antw. MA: KFZ umparken fahren. Antwort: Sehr umweltfreundlich! Frage: Kann es sich nicht um Unwissenheit der KFZ-Halter handeln, wenn sie mehr als 2 Stunden Parkscheine schreiben. Steht irgendwo am Schein, wie lange man stehen darf? Antw. MA: Möglich!
Werde jedenfalls Einspruch einlegen! | |
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Kommentare |
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| Sabine Pichler (14.6.2001, 22:00) | |
mach dir nichts draus, ich hab mal eine strafe für zu schnell fahren bekommen. ich bin mit 0 kmh unterwegs gewesen, und hab daher die vorgeschriebene höchstgeschwindigkeit um 0 kmh überschritten. ich hab angerufen und gefragt, ob sie mich vielleicht im parkenden zustand geblitzt hätten? tja, drauf kam nur die antwort: das ist ein druckfehler, 10 kmh werden es schon gewesen sein.........ich hab es bezahlt, denn bei denen zeiht man doch eh nur den kürzeren und dann wird es so richtig teuer |
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| Rose (29.5.2001, 22:00) | |
Sehe ich aber etwas anders Robert, da ich selbst in einem Parkpickerlbezirk wohne wo täglich in unserer Straße ein solches Wachorgan seines Amtes waltet. Oft kam/kommt es vor das Unwissende oder auch Vergessliche für Stunden ja sogar den ganzen Tag da stehen und nur ein nettes Ticket hinter dem Scheibenwischer geklemmt bekommen weil kein Parkschein angebracht wurde. Auch ein Bekannter von mir hat kürzlich einfach nicht daran gedacht und ist den halben Tag in einer Kurzparkzone gestanden mit einer Strafe von 360.-ÖS
Letzendlich habe ich schließlich diesen einen Parkschein zuviel den ich hatte auch gekauft. Seltsamerweise haben in den letzten Tagen viele Leute so eine Strafe erhalten weil einfach viele nicht wussten wie lange man stehen darf in einem PArkpickerlbezirk. Man hat somit Unwissende bestraft die gutgläubig etwas mehr an Parkscheinen ausgefüllt haben! Beobachte einfach nur mal wie viele Fahrer oft zuviele Scheine ausfüllen und ich denke dies geschieht weil die Leute einfach nicht wissen wie lange sie überhaupt parken dürfen in einem Parkpickerlbezirk!
LG |
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| Robert Riha (28.5.2001, 22:00) | |
Parken ohne Parkschein ist ein anderes Delikt als die Parkzeit überziehen. Dafür gibt es ohne Parkschein alle 2 Stunden eine Anzeige und das wird dann teuer. |
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| Rose (28.5.2001, 22:00) | |
Lieber Mortur,
bin ja nicht in der Kurzparkzone zwischen 2 Schildern gestanden, sondern auf einem normalen Parkplatz nur halt in einem Parkpickerlbezirk!
Was auf den Taferln steht beachte ich ja eh, nur wusste ich echt nicht wie es in den Parkpickerlbezirken aussieht und schon gar nicht daß ich für einen Parkschein zuviel nun 500.-ÖS berappen muss statt für gar keinen Parkschein dann nur 360.-ÖS! |
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| Mortur (28.5.2001, 22:00) | |
Für das sind Kurparkzonen da!! Was hätte das für einen Sinn, wenn man sich hinstellen darf und 10 Parkscheine hinlegt!! Auf der Zusatztafel in der Kurzparkzone steh wie lange man parke´n darf. Danach musst du wegfahren. Nachlegen darfts du auch nicht! Macht zwar jeder, darfst dich halt net dawischen lassen :) |
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| Rose (28.5.2001, 22:00) | |
Also ich weiß ja nicht, aber ich habe alle Ausführungen der Parkscheine, aber auf keinem steht darauf wie viele Stunden man max. parken darf. In der Innenstadt heisst es sind es max. 1 1/2 Stunden, ansonsten 2 Stunden und Paragraphen muss ich aber beim besten Willen nicht wissen und man lernt so etwas auch nciht in der Fahrschule von wegen Parkpickerlbezirke (war auch noch zu meiner Zeit nicht). Wäre besser gewesen ich hätte keine Parkscheine geschrieben, dann hätte ich SELTSAMERWEISE einen geringere Strafe bekommen als für einen Parkschein zuviel. Das soll noch einer schlau werden daraus! Um zurück zu kommen auf den Parkschein; da steht nur WIE man ihn auszufüllen hat sonst nix! Bitte zuerst lesen und dann schreiben!
LG |
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| sunny (27.5.2001, 22:00) | |
Ich verstehe zwar Ihre Aufregung, aber in diesem Fall ist das Magistrat eindeutig im Recht. Zu lesen auf einem Parkschein:" Auf die Verpflichtung zur Einhaltung der höchstzulässigen Abstelldauer gemäß (...) wird hingewiesen. Daher glaube ich, dass es keinen Sinn hat, EInspruch zu erheben. Das nächste Mal alle eineinhalb oder auch zwei Stunden zum Auto gehen und neue Parkscheine ausfüllen. Geht leider nicht anders. |
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| Jessica (27.5.2001, 22:00) | |
Hi rose! sorry, aber das steht wirklich am Parkschein hinten drauf! Nicht länger als 2 Stunden. Da wird dein Einspruch nix nützen! |
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