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Veröffentlicht am 3.11.2001, 23:00 von Chris |
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Betrifft: Bez. gericht Fünfhaus und Ma11/15 (Jugendamt) |
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| ... und wieder Probleme mit einem Jugendamt, 2
und die zwangsweise Durchsetzung meines Besuchsrechtes. Somit begannen die Mühlen des Jugendamtes sich zu drehen, aber sehr, sehr langsam. Erst nach zirka 2 Monaten erhielt ich die erste Vorladung zu diesem. Dort erfuhr ich zum ersten Mal, dass ich ja so gewalttätig zu meinem Sohn bin. Obwohl mir durch das Jugendamt in Gänserndorf ein besonders gutes Vater-Sohn-Verhältins bescheinigt wurde. Deshalb könne man mir den Vorschlag des Besuchskaffees machen und erst nach 3 Besuchen des solchen sei die damalige DSA in der Lage, einen Bericht abzugeben. Diesen Vorschlag nahm ich an in der Hoffnung, endlich meinen Sohn auch nur eine Stunde im Monat zu sehen. Im ersten Monat glänzte meine Ex mit Abwesenheit ohne Entschuldigung. Im zweiten war plötzlich am Tag des Besuchskaffees mein Sohn krank. Den dritten brauch ich, glaub ich, nicht mehr zu erwähnen, auch der fiel aus. Nebenbei erwähnt, ich erfuhr jedesmal erst am selben Tag, dass kein Treffen stattfindet. So wurde ich vom Bez.gericht vorgeladen, und mir wurde erklärt, dass ich zur Zeit keine Chancen weder in der Obsorgefrage noch bei der zwangsweisen Durchsetzung des Besuchsrecht habe, da meine Ex alle Auflagen des Jugendamts erfülle und mit meinem Sohn auch eine Therapie mache. Ich soll doch meine Anträge zurückziehen, so bliebe mir das Recht, diese Anträge zu einer späteren Zeit zu stellen. Dies tat ich dann gezwungenermaßen auch. ---> | |
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