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Veröffentlicht am 3.11.2001, 23:00 von Chris
Betrifft: Bez. gericht Fünfhaus und Ma11/15 (Jugendamt)
... und wieder Probleme mit einem Jugendamt, 4

Er hat trotz Reduktionskost mindestens 20 kg zugenommen, wie kann das sein, es geht ihm doch immer gut, laut Jugendamt. Eine Woche später bekam ich nochmals die Möglichkeit einer Stellungnahme, welche ich auch wahrnahm. Bei diesem Gespräch erfuhr ich auch, dass diesen "Fall" eine andere DSA übernommen hat und diese sich erst einarbeiten müsste. Diese schrieb in ihrer Stellungnahme ans Gericht auch den Vorschlag, einen Sachverständigen beizuziehen. Dieses wurde mir vom Gericht mitgeteilt und mein Einverständnis verlangt. Dies gab ich auch. Nun kommt aber das Beste: Im Sept. hatte ich ein dreistündiges Gespräch mit der Mutter des jetzigen Lebensgefährten meiner Ex, in dem mir so manche Untaten über sie erzählt wurden und ich doch schauen soll, dass ihr der arme Bub weggenommen wird. Noch am selben Abend faxte ich einen Teil dieser Äußerungen sowohl dem Gericht als auch dem Jugendamt mit der Bitte um Stellungnahme . Doch auf diese warte ich wahrscheinlich auch noch in hundert Jahren. Weiters schickte ich eine Geburtsanzeige meiner Tochter an das Jugendamt mit der Bitte, diese meinem Sohn persönlich zu übergeben und dies auch von ihm bestätigen zu lassen. Doch auch diese Bestätigung lässt auf sich warten. Das Einzige, was kam, ist der Beschluss, dass ich die Kosten für den Sachverständigen übernehmen muss, obwohl ich ja nur mein Einverständnis dazu gegeben habe, einen solchen, wenn nötig, zu Rate zu ziehen.
 
 Kommentare

ErsteReiheFußfrei (13.11.2001, 23:00)
@ana: Siehst du, du hast es genau auf den Punkt gebracht! Man sollte immer auch die Gegenseite hören! Aber die Jugendämter haben daran kein Interesse, sondern plappern genau das nach, was sie irgendwo aufgeschnappt haben, das ist zumindest meine Erfahrung! Und dazu braucht man wirklich keine hochbezahlten Beamten, das kann auch jeder besser ausgebildete Papagei!

ana (13.11.2001, 23:00)
@Chris - Fortsetzung: Familie alles Liebe! ana

ana (13.11.2001, 23:00)
@chris: Oje, oje! Was hab ich da bloß angerichtet. Ich wollte dir nicht zu nahe treten und deine "Vaterschaft" (die emotionale) nicht in Frage stellen. Tut mir leid, wenn ich mich ungeschickt ausgedrückt hab. Als Mutter verstehe ich deinen Frust und deinen Ärger gut und fühle mit dir. Allerdings könnte jetzt auch deine Ex-Frau hier eine Stellung abgeben, die vielleicht so lauten würde: er war gewalttätig, er hat seine Familie vernachlässigt, er hat mich und die Kinder bedroht, er hat getrunken, usw. usw. usw. (das war jetzt absolut hypothetisch gemeint!!)
Stell dir einfach vor, du würdest so eine Stellungnahme lesen. Da würdest du ebenfalls Mitgefühl empfinden. Und das ist eben das Problem. Ich kann nur aus dem offiziellen Mucha-Statement entnehmen, dass Manu große Probleme in ihren Partnerschaften hatte und die Kinder davon massiv betroffen waren. Ohne die Argumente der "Gegenseite" zu kennen. Und das macht eben vorsichtig. Offensichtlich geht es nicht nur mir so, denn hier gibt es genug Poster, die üblicherweise keine Scheu haben, ihre Meinung auch zu sagen. In diesem Fall waren die Reaktionen doch sehr vorsichtig und abwartend. Ich glaub einfach, das der Sachverhalt zu komplex ist, um sich eine klare Meinung zu bilden. Auf keinen Fall wollte und will ich dir unterstellen, daß du kein guter Vater bist. Ich wünsche dir und deiner

Chris (12.11.2001, 23:00)
@ana: Ich glaube auch nicht, dass ich ein schlechter Vater bin, zumal i c h den Sohn meiner Exfrau (meinen mittlerweilen 22jährigen Adoptivsohn) großgezogen habe, und dieser selbst n a c h der Scheidung bei mir leben wollte, bzw. bei mir lebt!!

So, liebe(r) ana: Leider konnten wir dich nicht anklicken, deshalb bekommst du die Stellungsnahme auf diesem Weg!

Viel Vergnügen beim Lesen, bzw. auch Nachdenken!!

Chris (12.11.2001, 23:00)
@ana : bezügl. angespro. AKH - Bericht! ---Wie von Reini geschrieben - die erfundenen Bakterien bei unserer kleinen Tochter dürften ja nur einer (kranken) DSA und deren Hirngespinste entsprungen sein! Oder kannst du dir vorstellen, dass eine DSA weiß dass das Kind Bakterien im Blut hat, jedoch weder Ärzte noch Schwestern jemals solche bei ihr festgestellt haben !?!?! Vielleicht kannst du mir ja auch erklären, warum sich besagte DSA verleugnen läßt, bzw. auch einfach nie (auch telefonisch) für uns zu erreichen ist, obwohl ihre "Amtsstunden" von 8-15 Uhr sind - und das 4. wöchentlich !?!?!
Ist ja auch wohl verwunderlich für dich, dass wir jetzt für die Kleine die gemeinsame Obsorge vom Jugendamt bekommen haben! - also dürften wir ja doch keine so schlechten Eltern sein!
Vielleicht ist dir ja auch entgangen dass es gerade bei unseren Berichten sehr interessant ist, dass::: i c h um das Besuchsrecht meines Sohnes kämpfen muss, jedoch die Obsorge für Jenny zusammen mit meiner Lebensgefährtin erhalten habe! dass meine Lebensgefährtin die Obsorge für ihren Ältesten voll und ganz hat, auch die gemeinsame Obsorge für unsere Jenny - a b e r der Obsorgebeschluß für ihr 2. und 3. Kind noch immer nicht vorhanden ist! (bzw. einfach der Rechtskräftigkeitsstempel nicht draufgedrückt wurde, und sich der Richter auf einmal einfach nicht mehr zuständig dafür fühlte!! - seit Mai 2000!!! )
Wie läßt sich das zb auch mit einer Schadensminimierung, bzw. auch mit dem Wohl der Kinder vereinbaren, wenn sie Tag und Nacht bangen müssen, dass sie von ihrem gewalttätigen Vater (Erzeuger) einfach verschleppt werden, zumal es in diesem Fall w e g e n fehlender Rechtskraft der Obsorge keine richterliche Handhabung der Mutter gäbe!?!

Chris (12.11.2001, 23:00)
@ana: zur Schadensminimierung - ich glaube kaum dass es dieser dient, wenn die Obsorgeberechtigte (Mutter meines Sohnes) eine, vom Jugendamt vorgeschriebene Therapie einfach abbricht, nur, weil der Therapeut ihr sagt, dass es förderlich wäre, den Kontakt meines Sohnes zu mir wieder aufzubauen! Es gehört wohl auch nicht zur Schadensminimierung, dass mein Sohn eine Reduktionskost machen sollte, diese anscheinend aber n i c h t gemacht hat - und folgedessen innerhalb von 1,5 Jahr ca. 20kg zugenommen hat!!!
Des weiteren dient es sicher auch nicht der Schadensminimierung dass mein Sohn schon im Kindergarten und jetzt auch in der Schule des öfteren - lt. Mutter wegen Krankheit - fernbleibt, obwohl er gesund ist! (spielt am selben Tag im Park und ist mit der Mutter unterwegs) !!! Als Schadensminimierung kann man ja auch nicht sehen, dass meinem Sohn von seiner Mutter immer wieder Blödsinn über mich eingeredet wurde, und er mittlerweilen mich - seinen heißgeliebten Papa (wurde ja vom Gänserndorfer Kindergarten bestätigt). und auch seinen großen Bruder (der zb. nach der Scheidung bei m i r leben wollte - obwohl er ja von mir nur adoptiert wurde)aus seinem Gedächtnis gestrichen hat!! Zur Schadensminimierung gehört ja wohl auch nicht - bei meinem und auch bei x anderen Fällen, dass das Kind vom Vater entfremdet wird, bzw. die Mutter alles dagegen unternimmt, dass der Vater sein Kind nicht sieht - trotz bestehendem Gerichtsbeschluß!!!! (in meinem Fall ja zudem auch sogar eine Ablehnung des Rekurses der KM durch das Landesgericht!!) ALS SCHADENSMINIMIERUNG KÖNNTE ICH IN SO EINEM FALL NUR EINE ENTZIEHUNG DES SORGERECHTS DER MUTTER SEHEN!!

Reini (12.11.2001, 23:00)
und zur Schadensminimierung gehört wohl auch, dass eine der beiden Sozialarbeiterinnen Bakterien erfindet, nur um einen Vorwand zu haben, das Kind länger im Spital zu behalten? dann soll die Betreffende es wenigstens zugeben, dass sie gelogen hat!

ana (12.11.2001, 23:00)
Die Stellungnahme der MAG 11 klingt auch für mich sehr vernünftig. Und wenn ich die Vorgeschichte (Chris "gehört" ja auch zur Story mit der ambulanten Geburt) der Mucha-Redaktion lese, kann ich die Vorsicht der Jugendämter schon verstehen. Nicht bös sein @Chris, aber da ist Skepsis schon angebracht. Offensichtlich ist es den Eltern ja nie gelungen, das Wohl ihrer eigenen Kinder in den Vorgergrund zu stellen und vernünftig miteinander zu reden. Da kann das Jugendamt doch bestenfalls "Schadensminimierung" betreiben.

Manfred Zeiler (12.11.2001, 23:00)
Die von der Servicestelle der MAG 11 abgegebene Stellungnahme zu deinen Vorwürfen klingt zwar auf den ersten Blick ganz vernünftig, sollte uns aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Rolle der Jugendämter oftmals doch mehr als zweifelhaft ist. So muss in jedem normalen Gerichtsverfahren ein Sachverständiger sein Gutachten doch zumindest erläutern und seine Aussagen auf wissenschaftliche Erkenntnisse udgl stützen, in Familienrechtsangelegenheiten jedoch können Jugendämter in ihren "Sachverständigen-Gutachten" irgendwelche Behauptungen aufstellen, die sie vor Gericht nicht einmal erläutern geschweige denn beweisen müssen.

Was den Hinweis auf die Möglichkeit betrifft, sich ja bei der Volksanwaltschaft beschweren zu können, so muss das als blanker Hohn betrachtet werden. Schließlich sollten Jugendämter doch von sich aus danach trachten, ihre Tätigkeit so zu gestalten, dass sie im Einklang mit den bestehenden Rechtsvorschriften handeln. Dass sie das oft genug nicht tun, zeigt sich an den Berichten der Volksanwaltschaft, welche im Bereich der Jugendwohlfahrt immer wieder Mißstände feststellen muss. Als Beispiele seien hier angeführt:
MAG 11: unzulässige Rückverrechnung;
MAG 11: 1.8.9. Bez.: mangelnde Kontaktaufnahme mit Betroffenen;
MAG 11: 10. Bez.: falsche Auskunft, Säumnis des Jugendamtes;
MAG 11: 21. Bez.: Behinderung der Volksanwaltschaft;
BH Waidhofen/Th.: falscher Rechtsstandpunkt;
BH Linz-Land: mangelnde Sorgfalt;
Land Kärnten: kommunikative Überforderung der Jugendämter;

Wenn die Servicestelle der MAG 11 meint, die Beschwerden kämen zumeist vom unterlegenen Elternteil, so übersieht sie dabei geflissentlich, dass die Rolle des "unterlegenen Elternteils" nur darauf zurückzuführen ist, dass die Jugendämter offensichtlich nicht in der Lage oder gewillt sind, den ihnen vom Gesetzgeber eingeräumten Sachverstand auch entsprechend einzusetzen. Bei richtiger Anwendung der bestehenden Vorschriften und etwas mehr Fingerspitzengefühl und Objektivität hätte so mancher Elternteil gar nicht das Gefühl, unterlegen zu sein, was sicher auch dem von den Jugendämtern so gern verwendeten Begriff des "Kindeswohls" dienlich wäre.

delphin (8.11.2001, 23:00)
@Chris, ich würde dir zu einer Rechtschutzversicherung oder einem Anwalt raten, ich lebe selbst mit einem bereits geschiedenen Mann zusammen - seine Ex macht keine Problme (einvernehmeliche Scheidung), die Kinder natürlich auch nicht - aber immer nur das Jugendamt.

ana (7.11.2001, 23:00)
@Ulf: das glaub ich net wirklich....

Ulf (6.11.2001, 23:00)
Das liegt wahrscheinlich daran, dass viele Leute Angst vor den Repressalien der Jugendämter haben!

raja (6.11.2001, 23:00)
Eine Stellungnahme und schon 35 Bungde! Söltsam, söltsam!

Reini (5.11.2001, 23:00)
Der anerkannte Wissenschafter und Gutachter Prof. Dr. Uwe Jopt hat seine Erfahrungen mit deutschen Jugendämtern in einem treffenden Satz zusammengefasst. Nachzulesen unter www.pappa.com! Es ist zu befürchten, dass dies leider auch auf viele österreichische Jugendämter zutrifft!


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