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Öffentliche Einrichtungen/Ämter & Behörden | Zurück |
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Veröffentlicht am 14.11.2001, 23:00 von Chris |
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Betrifft: Ma11/15 |
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| Und wieder dieses Jugendamt
Wieder gehts in meinem Beitrag um das Jugendamt in Wien 15.
Zum Schulanfang schickte ich über besagtes Jugendamt ein kleines Geschenk an meinen Sohn mit der Bitte um Stellungnahme über seine Reaktion. Auf diese warte ich bis heute.
Vor ca. einem Monat schickte ich auch wieder über die DSA die Geburtsanzeige seiner neuen Schwester, da ich weiß, dass er seinen Namen schreiben kann, steckte ich in diesen Brief auch eine Empfangsbestätigung mit der Bitte, diese mir zusammen mit einer kurzen Stellungnahme zu faxen. Auch auf dieses Fax warte ich noch immer.
Auch auf eine Beschwerde beim dortigen Amtsvorstand gab es keine Reaktion. Scheinbar kennen die dortigen Beamten das neue Kindschaftsrecht nicht, denn sonst müssten sie ja wissen, dass ich zumindest das Recht auf Information habe. Nun kommen mir langsam Zweifel, ob die im Jugendamt Fünfhaus nicht in der falschen Abteilung ihren "Dienst" versehen. Ich glaube, diese wären besser bei der Ma58 (Straßendienst) aufgehoben, denn dort bräuchten sie sich nicht um Gesetze zu kümmern oder diese auch einhalten. Denn es ist eine SCHANDE, wenn man nicht einmal von dort Informationen über sein Kind bekommt. | |
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Kommentare |
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| Martin Kraus (1.12.2001, 23:00) | |
Einigermaßen erstaunt es, daß jemand dem Jugendamt Vorwürfe macht, weil es keinen Kontakt herstellt. Ist richtig, denn das Jugendamt kann nur im Auftrag der Mutter tätig werden. Ein Vater hat bei den Jugendwohlfahrtsbehörden keine Parteistellung, muß daher ignoriert werden (VwGH!). - Also gibts nur zwei Möglichkeiten: 1. beim Gericht einen Antrag stellen = wird mit Sicherheit abgelehnt. 2. Selbst Kontakt aufnehmen = führt mit Sicherheit zu sofortigem Polizeieinsatz auf Wunsch der Mutter oder des Jugendamtes. 3. lieber nicht... |
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| MichaelH (27.11.2001, 23:00) | |
Mit Interesse habe ich die Stellungnahme dieser Sozialarbeiterin der MAG 11 gelesen. Soweit es sich um ihre persönliche Meinung handelt, räume ich ihr durchaus das Recht auf freie Meinungsäußerung ein. Sollte es sich hiebei aber um eine offizielle Stellungnahme der MAG 11 handeln, so wäre diese als Anschlag auf die Pressefreiheit und auf das Recht auf freie Meinungsäußerung zu betrachten. Weiters vermisse ich in der Stellungnahme eine Erklärung dafür, warum das Jugendamt Wien 15 der Bitte des Kindesvaters bisher nicht nachgekommen ist. Wir können uns glücklich schätzen, dass es "DieMucha" gibt, die es ermöglicht, das Treiben mancher Firmen, Ämter und Behörden aufzuzeigen. |
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| Manuela Lumpert (18.11.2001, 23:00) | |
@babyblue - leider können wir dich per email nicht erreichen! Wenn du willst, kannst aber jederzeit gerne mit uns in Kontakt treten (oder auch dein Mann)
mlg manu+chris |
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| Manuela Lumpert (18.11.2001, 23:00) | |
Sehr geehrte Frau Köpl! Unsere Stellungsnahme finden Sie anschließend an Ihren Beitrag! Ebenfalls schließen wir uns unten angeführter Meinung des Herrn Zeiler voll und ganz an! |
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| babyblue (18.11.2001, 23:00) | |
Ich persönlich kreide ja den Jugendämtern am meisten an, daß sie sich fast ausschließlich für die Mütter einsetzen. Daß es aber auch Väter gibt, die ihre Kinder vielleicht gerne sehen würden bzw. gute Väter sind, lassen sie leider völlig außer Acht! Auch mein Mann wurde von A nach Z geschickt und bis heut hat sich noch nix getan, weil es is eh keine zuständig! Find ich schon irgendwie traurig... |
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| Manfred Zeiler (18.11.2001, 23:00) | |
Sehr geehrte Frau Köpl!
Zuerst möchte ich betonen, dass es erfreulich ist, dass Sie im Gegensatz zum Jugendamt Gmünd erkannt haben, dass es für Ihre Tätigkeit eine gesetzliche Grundlage gibt! Diesbezüglich sind Sie wenigstens einer Meinung mit dem Leiter der Abteilung "Jugendwohlfahrt" beim Amt der NÖ Landesregierung. Bedauerlich ist allerdings, dass Sie nicht erkennen wollen, dass die Wiener Jugendwohlfahrt zum "wiederholten Male" kritisiert wird. Diesbezüglich ersuche ich Sie, die Berichte der Volksanwaltschaft zu lesen! Wenn Sie danach noch behaupten wollen, hier handle es sich um einen Einzelfall, dann besagt dies wohl alles über die Einstellung der Jugendämter zu unserem Rechtsstaat! |
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| Chris (15.11.2001, 23:00) | |
@ana - Du konntest ja sicher schon feststellen, dass ich das gerne tun würde, aber ganz einfach nicht darf, bzw. kann! Denn meine Exfrau versucht ja auf jede erdenkliche Weise, mir meinen Kontakt mit meinem Sohn zu verhindern! Somit wäre auch jeder Versuch, ihm persönl. die Sachen zu bringen von vornherein zum Scheitern verurteilt!! Und über die Post schicken bringt auch nix, weil sie ja jegliche Post von mir abfängt.
@raja - Ich hab noch nie einen 6teiligen Beitrag geschrieben. Ich denke eher dass du dir die Beiträge gar nicht genau durchliest, sonst kämen keine solchen Kommentare von dir!
Sei froh, dass du einer der Wenigen bist, die ein intaktes Familienleben - ohne Belastungen seitens des Jugendamtes etc., führen können! |
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| ana (15.11.2001, 23:00) | |
@Chris: Du weißt, wo dein Sohn wohnt. Warum bringst du ihm das Geschenk und das Foto seiner kleinen Schwester(eine Geburtsanzeige wird er ja noch nicht lesen können) nicht einfach selbst vorbei? Zu einer Zeit, wo er sicher zu Hause sein müßte? |
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| raja (15.11.2001, 23:00) | |
Weil sechsteilige Beiträg schreibst @chris, verlierst langsam die Übersicht. Das mit der Geburtsurkunde hast uns ja schon erzählt. |
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