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Veröffentlicht am 17.2.2002, 23:00 von Manfred Zeiler |
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Betrifft: Jugendamt Gmünd |
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| Datenschutzverletzung - Teil 1
Auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen darf ein Jugendamt erst dann eine Einkommensauskunft beim Dienstgeber einholen, wenn zuvor der Dienstnehmer aufgefordert worden ist, sein Einkommen bekannt zu geben. Die Datenschutzkommission hat bereits 1997 festgestellt, dass bei Nichteinhaltung dieses Grundsatzes der verfassungsgesetzliche Anspruch auf Geheimhaltung verletzt wird. Eine Zuwiderhandlung gegen diese Bestimmungen ist von der zuständigen Bezirkshauptmannschaft zu ahnden und mit Geldstrafen bis zu 18.890 € (rd. 260.000 S) bedroht.
Die Jugendabteilung Gmünd hat im April 2000 - natürlich - gegen diese Bestimmung verstoßen und hinter meinem Rücken eine Gehaltsanfrage bei meinem Dienstgeber durchgeführt.
Bis zu diesem Punkt war das eine ganz "normale" Verwaltungsübertretung durch einen Bediensteten der Jugendabteilung, nun aber folgte ein Skandal:
Ich habe den Herrn Bezirkshauptmann umgehend darüber informiert, dass sich sein Mitarbeiter über die geltende Rechtslage hinwegsetzt und und bin natürlich davon ausgegangen, dass er als Leiter der BH und als Dienstvorgesetzter dieses Beamten die entsprechenden Maßnahmen einleitet, zu denen er von Gesetz wegen verpflichtet ist. Weit gefehlt!
Auf meine Anfrage wurde mir von der BH Gmünd im Jänner 2002 mitgeteilt, dass sich dort keinerlei Hinweise auf eine rechtswidrige Datenermittlung durch einen Bediensteten der Jugendabteilung Gmünd finden! | |
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Kommentare |
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| Murphys_AT (14.4.2003, 19:15) | |
Servus alle,
ich bin gerade am Zusammenstellen einer eigenen Jusline bzw. besser einer Sektion in meiner Homepage, welche Informationen über:
- Juristen
- Mediation
- Gutachten - auch Fälle und Erfahrungsberichte
- etc.
und so weiter beinhalten soll.
Ich möchte objektiv und vorbehaltlos informieren und eine Plattform zur Verfügung stellen (natürlich mit Grenzen -:)))
Mich interessieren Info´s aller Art und auch reale Berichte und Fälle, welche auch einmal offen pupliziert werden sollten -- und zwar ohne wenn und aber. Immer wieder passieren haarstreubende Geschichten und Fälle -- schlimmes spielt sich ab.
lg -- Andreas / murphys@kabsi.at |
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| martin k. (19.2.2002, 23:00) | |
da hilft nur eines. Weil Jugendamtsmitarbeiter schon wegen ihres Parteibuches meist viel Unterstützung hinter den Kulissen haben. Medien, Flugblätter, persönliche Anprangerung. Keine Rücksicht, denn sie nehmen auch keine. |
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