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Veröffentlicht am 17.2.2002, 23:00 von Manfred Zeiler |
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Betrifft: Jugendamt Gmünd |
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| Datenschutzverletzung - Teil 2
Hat der Herr Bezirkshauptmann etwa auf die Anzeige gegen seinen Bediensteten vergessen oder ist diese "nur" verschlampt worden?
Nicht minder dubios ist auch das Verhalten des Leiters der Abteilung Jugendwohlfahrt beim Amt der NÖ Landesregierung. Auch dieser Hofrat war über das rechtswidrige Vorgehen des ihm unterstellten Mitarbeiters unterrichtet.
Anstatt seiner Dienstpflicht nachzukommen und für eine ordnungsgemäße Vollziehung der Gesetze durch das Jugendamt Gmünd zu sorgen, setzte sich dieser Beamte aber ganz bewusst über die Entscheidung der Datenschutzkommission hinweg und behauptete sogar, die illegale Datenanfrage durch die Jugendabteilung Gmünd verstoße nicht gegen die Bundesverfassung, und er betrachte eine Beschwerde über diese Handlungsweise als philosophisch!!
Solchen Ämtern wird in Niederösterreich das Wohl der Kinder anvertraut! | |
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Kommentare |
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| ana (22.2.2002, 23:00) | |
martin k.: Ich weiß schon wovon ich rede. Ich bin geschieden und habe eine minderjährige Tochter. Das Jugendamt hat den Vater des Kindes nie gefragt, wieviel er zahlen kann, muß oder möchte oder auch tatsächlich tut. Mich übrigens auch nicht. Das Jugendamt hat sich nie in "Besuchsregelungen" etc. eingemischt. Wozu auch? Wir haben uns entschlossen unser Leben nicht mehr miteinander zu verbringen und nehmen beide unsere Elternschaft trotzdem ernst. Das heißt im Klartext, wir reden miteinander, auch wenn wir nicht mehr verheiratet sind. Wenn das Jugendamt Fragen stellte, hätten wir beide absolut kein Problem damit. Einen Lohnzettel würde ich und selbstverständlich auch mein geschiedener Mann jederzeit vorlegen. Und wenn irgendwelche Datenanfragen beim Sozialversicherungsträger oder Arbeitgeber routinemäßig stattfinden, finden sie eben statt. Es gab eine Zeit, da haben unsere gemeinsamen "Elterngespräche" beiden sicher wehgetan, aber das Wohl unseres Kindes hatte trotzdem höchste Priorität. Ich kann und will es nicht glauben, daß Mitarbeiter des Jugendamtes ohne jeden Anlaß Kinder ihren Eltern entziehen, Elternabsprachen verhindern und sich in Sorgerechtsangelegenheiten einmischen. |
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| ahn (20.2.2002, 23:00) | |
guten morgen @martin k: ich hoffe, du hast dir bereits den schlaf aus den augen geribbelt. leider mußt du aus deinem albtraum aufwachen. sozialarbeiterinnen des jugendamtes werden zu 98 prozent erst aktiv, wenn die mutter um hilfestellung ersucht. aber dann rollt der amtschimmel. ob mit oder ohne deiner mithilfe. übrigens sollte man zur kenntnis nehmen, daß datenschutz im heutigen zeitalter nichts anderes als ein flügelwort ist.
übrigens - hast du auch mal etwas fachlich fundiertes zu tippen? |
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| martin k. (19.2.2002, 23:00) | |
Wirklich zu bunt! Verteidigung von Kriminellen sollte Anwälten vorbehalten sein. Zu @ana's information: 1. Jugendämter schalten sich regelmäßig von sich aus in Unterhaltsangelegenheiten ein, und verhindern oder hintertreiben damit meist eine Absprache zwischen den Eltern. 2. Der Unterhaltspflichtige wird generell vom Jugendamt nicht gefragt, da Jugendämter der Meinung sind (vom VwGH bestätigt), daß ein vater keine Parteistellung hat, daher auch nichts beantragen kann, daher auch nicht zu hören ist. 3. Aus dem Grund besteht daher auch keine Möglichkeit, irgendwelche Nachweise vorzulegen. Die im übrigen sowieso dem Gericht vorzulegen sind, nicht dem Jugendamt. 4. Anfragen an den Sozialversicherungsträger und den Arbeitgeber werden von den Jugendämtern automatisch und routinemäßig durchgeführt, obwohl ausdrücklich lt. Gesetz und lt. Datenschutzgesetz nicht zulässig. Da hat die Datenschutzkomission schon eindeutig dagegen entschieden. Also, @ana, bevor Du Dich wieder echauffierst, wach einmal auf und erkundige Dich vorher, was wirklich passiert. |
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| ana (18.2.2002, 23:00) | |
Jetzt wird es mir langsam aber wirklich zu bunt! Streß nicht die Leut beim Jugend- oder sonst einem Amt, sondern leg doch deinen Lohnzettel unaufgefordert selbst vor. Oder noch besser: Beschäftig nicht ein Heer von Beamten, um die Höhe der gerechtfertigten Alimente zu ermitteln, sondern einig dich mit der Mutter. Du und noch ein oder zwei andere "widmet" eure gesamte Aufmerksamkein den "Verfehlungen" des Jugendamtes. Das Wohle der eigenen Kinder (oder profitiert dein Kind in irgendeiner Form von der verfassungsrechlichen Abwicklung der Eintreibung v. Alimenten) kann da ja nicht vordergründig sein.... |
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