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Veröffentlicht am 2.4.2002, 08:11 von Klausbach |
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Betrifft: Gemeinde Biedermannsdorf |
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| Raubritter
Vor kurzem wurde eine Bekannte von mir mit einer Strafverfügung beglückt. Sie sei im Ortsgebiet der Gemeinde Biedermannsdorf, und zwar auf der als Bundesstraße ausgewiesenen Hauptstraße!, mit 52 km/h gefahren. Strafe von 39 EUR. Ausweichstrecken gibt es leider keine, so dass der Durchzugsverkehr weiterhin durch den Ort fahren muss und dafür kräftig zur Kasse gebeten wird. Rund 20 EUR pro 1 km/h ist ein Wert, den nicht einmal die Kuenringer erreichen konnten. In den Augen der (zahlreichen) Betroffenen lässt sich dieser Unfug mit einem Wort zusammenfassen - Erpressung. | |
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Kommentare |
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| Eusebius (17.7.2002, 14:49) | |
Ich kenne zwar diese Strecke nicht, generell aber hab ich den Eindruck, daß viele Bürgermeister sich "amtswegig aus Sicherheitsgründen" eine niedrigere Geschwindigkeit als das allgemeine Ortstempo 50 km/h ( was leider auch meist missachtet wird ) zulegen, um die Ertragskraft der Gemeinde zu stärken. Wenn es dann noch schikanös gestreut ist
(wie kürzlich im ORF zu sehen am Beispiel Perchtolsdorf ) erhöht dies die Trefferquote
in ungeahnte Höhen. In GB zum Beispiel gibt es in den meisten Orten Tempo 30 , manchmal auch 50 - aber in Meilen / Stunde!
Da ist die Moral viel besser, das wird ernstgenommen. Aber unsere Ortskaiser lassen sich halt gerne dazu verleiten, sich Denkmäler, egal welcher Art, zu setzen |
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| Klausbach (4.6.2002, 11:41) | |
Was "Bürgermeister" verschweigt: Die 40 km/h wurden auf einer Durchfahrtsstraße verordnet, ohne jede Notwendigkeit und gegen den Willen der Ortsbevölkerung. Die "Umfahrung" ist meist blockiert oder überhaupt gesperrt. Was übrigbleibt, nennt man eben Raubrittertum. |
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| Bürgermeister (4.4.2002, 16:55) | |
Was "Klausenbach" verschweigt, ist die erlaubte Geschwindigkeit auf der Ortsstr. in Biedermannsdorf, Diese beträgt 40km/h, und wurde zur Verbesserung der Verkehrssicherheit verordnet. Wem dies zu langsam ist, kann auf die Umfahrung (B 11) ausweichen. Dort sind 100 bzw. 70 km/h erlaubt. |
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| ahn (2.4.2002, 23:14) | |
@dottore, dottore. a blede gschicht. so auffliagn. uijegerle.
wie schreibt ma krawutzikapuzzi? |
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| sabifa (2.4.2002, 21:35) | |
@oj: klausbach unterhält uns ja öfter mit diversen Gschichtln. Da war ja dieses gradezu harmlos. |
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| oj (2.4.2002, 21:32) | |
Ich finde es überhaupt eine Unverschämtheit sich so aufzuregen wie "Klausbach" wenn man selber Schuld ist. Und für dumm verkaufen wollte er uns auch noch, dachte keiner würde die Umgehungsstrasse und Geschwindigkeitsbegrenzung kennen. |
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| sabifa (2.4.2002, 20:35) | |
@oj: man kanns ganz einfach versuchen. Die Strafen bei diversen Vergehen, werden nämlich sehr unterschiedlich gehandhabt. So habe ich erst für das gleiche Vergehen ein Strafmandat bekommen, in der 40er Zone bin ich 53 gefahren und zahle dafür € 29,-. Das zahl ich und ok. Wenn man das Gefühl hat es ist zu hoch, dann kann man es zumindest versuchen. Ich hab übrigens sogar schon ein Strafmandat dafür bekommen, daß ich irgendwo in Wien falsch gestanden wär, nur, dort war ich nie. Nachdem ich anrief, klärte mich der Mann dort auf, daß es sich um ein anderes Auto handelt. Du mußt Dir nur vorstellen, ein Vielfahrer, der ja gar nicht weiß wann er wo war, zahlt ganz einfach. Also Fehler passieren schon auch. Aber dieser Fall hier ist eindeutig. Mich ärgert nur die Aussage, daß es keine Umfahrung gäbe denn das ist schlichtweg falsch! |
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| oj (2.4.2002, 19:54) | |
1. Ist dies eine Geschwindigkeitsübertretung von 12kmH und dort gibt es ganz klar keine Entschuldigung. Ist einfach Pech oder man sollte beim nächsten Mal aufpassen oder langsamer fahren.
2. Was das mit Erpressung zu tun hat ist mir unklar.
3. Warum Berufung wenn man deutlich weiss, dass man zu schnell war? Mit welcher Begründung? |
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| sabifa (2.4.2002, 11:23) | |
Noch ein kleiner Nachtrag. Wenn man dagegen beruft, allerdings höflich und einsichtig hat man meistens Erfolg. € 39,. erscheint mir nämlich wirklich etwas zu hoch. Ich hab mit Berufungen immer noch Erfolg gehabt. |
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| sabifa (2.4.2002, 11:21) | |
In ganz Biedermannsdorf ist 40km/h erlaubt, groß angeschrieben und die zahlreichen Radarboxen nichteinmal versteckt. Ich selber hab dort schon oft genug gezahlt. Aber ich ärgere mich wenn dann nur über mich selber, weil ich unaufmerksam war. Außerdem gibt es bei der Autobahnauffahrt Wr. Neudorf vorbei eine wunderbare Umfahrung. Dort darf man 70km/h fahren. |
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| Little django (2.4.2002, 08:45) | |
@klausbach: wie schnell war denn erlaubt? wenn 50kmh erlaubt waren, sollten die 2kmh die 10%Grenze (soferne es die noch gibt) ja unterschreiten und damit ist keine strafe gerechtfertigt. Fahr einfach mal auf die gendarmerie und red mit denen. normalerweise läßt sich da was machen. |
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