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Öffentliche Einrichtungen/Ämter & Behörden | Zurück |
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Veröffentlicht am 20.6.2002, 14:34 von Frust1 |
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Betrifft: Jugendamt |
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| Vater/Obsorge
Ich habe im März 2002 die Obsorge für meinen Sohn beantragt,
da die Kinder von der Mutter (zwei aus der vorigen Beziehung d. Mutter) über Nacht alleine gelassen wurden. Darauf hat der Sozialbeauftragte drei Monate gebraucht, um auf den Antrag seine Stellungnahme abzugeben. Es sind noch mehr Sachen vorgefallen, die das Kindeswohl gefährden (tagelang nichts zu essen, keine regelmäßigen Untersuchungen, die notwendigen Impfungen nicht oder nur teilweise durchgeführt, usw.).
Jetzt, am 13.6.2002, langte der Bericht des Sozialbeauftragten bei Gericht ein. In diesem Bericht wird jeder Vorfall schön geredet oder abgeschwächt. Ich kann nur hoffen, dass sich der Richter nicht sehr auf diesen Bericht des Sozialbeauftragten stützt, sondern sich an die Fakten hält. Ich mach mir große Sorgen um das Wohl meines Kindes und seiner Geschwister (für die Geschwister hat auf Grund der argen Missstände die Großmutter mütterlicher Seite auch die Obsorge beantragt). Ich kann nur hoffen, dass nicht erst reagiert wird, wenn einem Kind etwas zustößt.
Liebe Grüße
Ein Vater, der um das Recht seines Kindes kämpft, eine ihm zustehende Erziehung und Betreuung zu erhalten.
Die Kinder sind 2, 5, und sieben Jahre alt
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Kommentare |
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| Murphys_AT (14.4.2003, 19:12) | |
Servus alle,
ich bin gerade am Zusammenstellen einer eigenen Jusline bzw. besser einer Sektion in meiner Homepage, welche Informationen über:
- Juristen
- Mediation
- Gutachten - auch Fälle und Erfahrungsberichte
- etc.
und so weiter beinhalten soll.
Ich möchte objektiv und vorbehaltlos informieren und eine Plattform zur Verfügung stellen (natürlich mit Grenzen -:)))
Mich interessieren Info´s aller Art und auch reale Berichte und Fälle, welche auch einmal offen pupliziert werden sollten -- und zwar ohne wenn und aber. Immer wieder passieren haarstreubende Geschichten und Fälle -- schlimmes spielt sich ab.
lg -- Andreas / murphys@kabsi.at |
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| besorgter vater (22.8.2002, 16:08) | |
hallo Frust1 - wie ist sich die Sache ausgegangen????
besuche unsere Seite diesbezüglich:
http://www.free.pages.at/vaterforum |
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| Klausbach (12.7.2002, 19:14) | |
Noch zum Besuchsrecht: Diese Frage wurde, soviel mir erinnerlich, auch schon in der Richtervereinigung diskutiert. Viele Richter geben offen zu, eben aus dem Grund ein Besuchsrecht zu beschließen, weil es nicht im Gesetz vorkommt, also auch nicht durchgesetzt werden kann.
Traurig, daß trotzdem viele Elternteile ganz allein und ohne Unterstützung vor die Gerichte ziehen, um ihr vermeindliches, aber nicht existierendes Recht zu umstreiten. Traurig auch, daß viele Anwälte schamlos daran verdienen, anstelle richtige und bessere Wege aufzuzeigen. |
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| Klausbach (12.7.2002, 19:08) | |
Wie, ist eine andere Frage, die mE nie über Zwangskontakte abgewickelt werden kann, sondern eben nur über die Wahrnehmung der elterlichen Rechte und Pflichten, auf Basis der Obsorge.
Deshalb eben die von radikalen Feministen (Pammer, Stormann, Friedrich, etc.) heftig bekämpfte Forderung, endlich die bestehende Verfassungsvorschrift, daß beide Eltern gleiche Rechte und Pflichten gegenüber ihren Kindern haben, um- und durchzusetzen. Wenn beide Eltern das Kind betreuen dürfen, würden wohl auch die zahllosen Verfahren wegen Besuchsrecht wegfallen.
Alles klar? |
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| Klausbach (12.7.2002, 19:04) | |
Drücke ich mich wirklich so unverständlich aus?
Eine "gut sorgende" Mutter, die den Kontakt des Kindes mutwillig unterbrindet, ist ein Widerspruch. Lesen Sie die einschlägigen OGH-Entscheidungen. Kontaktvereitelung ist Gefährdung des Kindeswohls, da muß das Gericht mit (ich zitiere) Maßnahmen im Bereich der Obsorge, bis hin zur gänzlichen Entziehung, reagieren.
Besuchsrecht ist gesetzlich nicht vorgesehen, kann also nicht durchgesetzt werden. Auch wenn es schwer zu verstehen sein dürfte: Das Kind hat das Recht, von beiden Eltern betreut und erzogen zu werden, beide Eltern sind berechtigt und verpflichtet dazu, der Staat hat die praktische Umsetzung zu gewährleisten.
Lt. EGMR in Strasbourg fällt die Beziehung zwischen Eltern und Kindern immer unter den Schutzbegriff des Familienlebens, der Staat muß daher für die Aufrechterhaltung dieser Beziehung sorgen.
Wie, ist eine andere Frage, die mE nie über Zwangskontakte abgewickelt werden kann, sondern eben nur über |
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| shini (10.7.2002, 12:47) | |
1. "Vorbildliche Mutter" war ein Beispiel und hat mit dem "Originalfall" nichts zu tun, das könnten Sie auch verstehen, wenn Sie meine Postings einmal genau lesen würden.
2. Sie sind mir noch immer eine Antwort schuldig, was Sie im angesprochenen Beispiel empfehlen würden?
BEISPIEL: Obsorge einer ansonsten gut sorgenden Mutter entziehen, wenn Sie Kontaktaufnahme des Vaters verweigert - ja oder nein? Mit welchen Mitteln ist "Besuchsrecht" ihrer Meinung nach durchzusetzen?
Immer dieses (sorry) Geschwafel über MRK und KRK - ich möchte eine Antwort von Ihnen, welches Vorgehen Sie gutheißen würden.
Was würden Sie mit Ihrem Rechtsverständnis als richtige Lösung ansehen?
Schaffen Sie es diesmal, auf mein Beispiel einzugehen, ohne ein theoretisches "aber in der KRK steht" anzuführen, das einem betroffenen Vater im Endeffekt gar nichts hilft? |
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| Klausbach (9.7.2002, 21:12) | |
Gut, @shini, Sie wissen also, daß die Mutter sonst vorbildlich für ihre Kinder sorgt. Das heißt, Sie sind der/die zuständige Richter oder Gutachter. Dann haben Sie mir etwas voraus, natürlich. Wenn aber nicht, wie kommen Sie zu dieser Behauptung? Übrigens geht es genau um die Praxis. Nämlich, bei Gefährdung des Kindeswohles die Obsorge per sofortiger Verfügung zu entziehen (ohne Ansehen, ob es den Vater oder die Mutter trifft, wohlgemerkt). Nicht mehr und nicht weniger. Ich achte das Wohl eines Kindes höher als das Wohl einer Mutter.
Wenn Sie jetzt noch verlangen, ""abseits von EuGH und Kinderrechts-Konvention"", dann muß ich passen. Die Menschenrechts-Konvention ist ein Verfassungsgesetz, die KRK lt. Verfassung vorrangig anzuerkennen. Soll das heißen, daß für Sie Verfassungs-Grundrechte nichts mehr gelten? Dann könnten Sie wirklich ein Richter sein... |
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| shini (8.7.2002, 13:59) | |
@Klausbach:
Ich glaube Sie wollen mich einfach nicht verstehen. Natürlich weiß ich, dass es rechtliche Möglichkeiten gibt, doch frage ich mich, ob diese wirklich ergriffen werden sollten.
Handelt man wirklich angemessen, wenn man einer Mutter (die sonst vorbildlich für ihr Kind sorgt) die Obsorge entzieht, weil sie dem Vater das Kind vorenthält? Glauben Sie, dass man so für das Wohl des Kindes handelt?
Ihre Argumentation dreht sich immer um Theorie, die Antworten aus der Praxis bleiben Sie mir schuldig. Schreiben Sie doch endlich, WAS Sie unternehmen können! Ja, sie könnten im Extremfall das Kind der Mutter mit Hilfe der Gerichte/Exekutive entziehen, aber können Sie dann noch immer behaupten, dass das WOHL des KINDES für Sie im Mittelpunkt steht???
Es wäre schön langsam Zeit für reale Ideen abseits von EuGH und Kinderrechts-Konvention... |
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| Klausbach (7.7.2002, 19:39) | |
@shini, es kann sein, daß Sie die gesetzlichen Möglichkeiten nicht kennen. Die Verweigerung des Kontaktes zum anderen Elternteil ist grundsätzlich eine Gefährdung des Kindeswohles, bei der das Gericht lt. Ä 176 ABGB eingreifen muß! Das Eingreifen kann bis hin zur gänzlichen Entziehung der Obsorge gehen, so liest sich die ständige Rechtsprechung. |
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| shini (3.7.2002, 19:12) | |
... unfair, doch welche Lösung schlagen Sie vor?
Man kann mit der Brechstange arbeiten (Gericht -> Polizei, Haftstrafe für die Mutter?), doch ist das das Beste für das Kind?
Ich würde gerne ihre Lösung zu diesem Problem hören und glauben Sie mir, es gibt (leider) genügend dieser Fälle...
Noch ein Kommentar zur Einklagbarkeit: Theorie, leider nicht praktikabel. Bis eine Entscheidung gefallen ist, hat die Mutter das Kind so gegen den Vater den Vater "getrimmt", dass Ihnen auch ein EuGH-Urteil wenig helfen wird. Auch hier wieder: Natürlich Unrecht, aber ich persönlich sehe keinen vernünftigen Ausweg aus dieser Problemlage.
mfg
Shini |
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| shini (3.7.2002, 19:08) | |
@Klausbach:
Ich bin ja mit Ihnen völlig einig, dass eine Konsens-Lösung (auch über Mediation) der Idealfall ist, doch diskutieren wir ja Fälle, in denen ein Konsens NICHT zu finden ist. Der Weg zu Gericht sollte möglichst vermieden werden, die gemeinsame Obsorge auf einer freundschaftlichen Basis zwischen den Elternteilen (meist) das Ziel sein.
Als Frage bleibt aber, wie man vorgehen sollte, wenn es nicht "friedlich" machbar ist. Und die Realität bleibt leider die, dass man kaum etwas gegen den "verweigernden" Elternteil tun kann. Denn was wollen Sie tun, wenn die Mutter Besuchstermine (ich bleibe bei "Besuch") nicht wahrnimmt? Wenn die Mutter das Kind so lange bearbeitet, bis es nicht mehr zum Vater will? Sie haben keine Möglichkeit, denn Verwaltungsstrafen werden bei einer verfahrenen Situation kaum mehr etwas bringen und man kann das Kind leider nicht mit Gewalt vorführen lassen.
Natürlich, ich kann mich nur wiederholen, ist dieses Vorgehen nicht rechtens, allen Beteiligten ... |
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| Klausbach (3.7.2002, 15:07) | |
Aus meiner Praxis (Beratung und Mediation) kenne ich genügend derartige Fälle, ist mir auch die Rechtslage durchaus geläufig. Eben deshalb ist es nicht förderlich, wenn Eltern immer wieder mit Halbwahrheiten verunsichert werden; zB "Besuchsrecht" verweigern, denn man könne nichts dagegen tun (Standardauskunft von Jugendämtern), oder wegen des Ä 177 zu Gericht gehen (wie meist von Anwälten empfohlen), um den anderen Elternteil von der Obsorge ausschließen zu lassen, etc. Eine Lösung kann immer nur individuell erarbeitet werden. Unabhängig davon, ja selbstverständlich hat das Jugendamt das Recht und die Pflicht, ein Kind vorübergehend sofort in Gewahrsam zu nehmen, wenn Verletzungen vorliegen und die Gefahr weiterer besteht. Zu @shini: Lt. Verfassung hat internationales Recht Vorrang vor dem nationalen, kann neuderdings auch vor dem Europ. Gerichtshof eingeklagt werden. |
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| shini (3.7.2002, 08:44) | |
...
Vielleicht wäre es einer sachlichen Diskussion dienlich, wenn Sie weniger emotionell und verstärkt sachlich argumentieren würden.
Sie fragen warum Frust1 überhaupt die Obsorge beantragen muss, die ihm sowieso zusteht und dies ist leider erneut mehr emotionell/polemisch als sachlich. Zwar bleibt bei einer Scheidung die gemeinsame Obsorge erhalten (Ä177 ABGB), doch kommt es zu keiner einvernehmlichen Einigung ziwschen den Elternteilen, so hat (Ä177a) das Gericht zu entscheiden, welcher Elternteil ALLEIN mit der Obsorge betraut wird (von Verfehlungen nach Ä176 rede ich gar nicht).
Eine Obsorge steht ihm somit nicht in jedem Fall immer zu!
Ich kann Ihre Position durchaus verstehen, doch trotzdem glaube ich, dass Sie sachlich weiter kommen würden, als mit diversesten Rundumschlägen und Halbwahrheiten.
mfg
Shini |
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| ana (3.7.2002, 08:34) | |
@klausbach: Deine Antwort ist keine Antwort. Du schreibst zwar viel, sagst aber nichts. Was soll das Jugendamt bei z.B. einer anonymen Anzeige oder Beschuldigung tun? Kind ohne Prüfung sofort entziehen? Meinst nicht, daß dann die Situation der Väter, für die du so sehr eintrittst, sich noch weiter verschlechtern würde? |
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| shini (3.7.2002, 08:32) | |
...
Dass Sie meine Beispiele als "völlig unrealistisch" bezeichnen hat wahrscheinlich den Grund, dass Sie keine Lösung wissen. Der von mir geschilderte Fall (Mutter verweigert "persönlichen Verkehr", auf den der Vater aber ein Recht hätte) ist zwar glücklicherweise nicht die Regel, kommt aber leider immer wieder vor. Was schlagen Sie bzw. Ihre Kinderrechts-Konvention in solch einem Fall vor?
Natürlich ist dies von der Mutter absolut unfair und der Vater eigentlich im Recht, aber was wollen Sie tun? Die Theorie ist wunderbar, nur ist eine Realisierung in der Praxis viel schwerer...
Ihre Behauptung, dass eine Besuchsbegleitung nirgends durchgeführt wird, kann ich ganz klar als FALSCH bezeichnen, da ich persönlich eine Jugendwohlfahrtsbehörde kenne, bei der dies ein völlig normales Vorgehen ist. Mag sein, dass es Behörden gibt, die dies anders handhaben, aber deswegen ist dies noch lange nicht die Regel und überall so. Aber ein bisserl Polemik schadet nicht, oder?
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| shini (3.7.2002, 08:24) | |
@Klausbach:
Wenn man anderer Meinung ist, dann ist man natürlich sofort parteiisch - ganz klar.
Da Sie ja so gerne die Kinderrechts-Konvention lesen, ersuche ich Sie, doch einmal in einem interessanten Buch nachzuschlagen, dem ABGB.
Ä148 und Ä177ff. wären hier sehr zu empfehlen.
Wenn nicht beide Elternteile die gemeinsame Obsorge haben, dann haben Sie (Zitat Ä178 ABGB) "außer dem Recht auf persönlichen Verkehr, das Recht [...] von beabsichtigten Maßnahmen [...] verständigt zu werden und [...] sich zu äußern."
Wenn Sie den Begriff "persönlicher Verkehr" nicht als einen Besuch (folglich: Besuchsrecht) verstehen, na gut. Für mein Verständnis ist es ein und das Selbe.
Im Klartext: Sie haben das Recht Ihr Kind zu sehen/treffen/"besuchen"und bei (wichtigen) Entscheidungen mitzubestimmen.
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| Klausbach (3.7.2002, 04:44) | |
Aber zurück zu Frust1's Fall: Wer ist dieser "Sozialbeauftragte" und was hat er mit der Obsorge zu tun? Die ganz allein das Gericht zu entscheiden hat. Und weshalb muß Frust1 überhaupt die Obsorge beantragen, die ihm lt Gesetz und lt. Verfassung sowieso zusteht? |
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| Klausbach (3.7.2002, 04:40) | |
Da heben sich anscheinend einige "Amtliche" eingeschaltet, um herunterzuspielen, na gut. Nochmals, ein Besuchsrecht gibt es nicht, ein Elternteil besucht nicht, sondern übt seine elterlichen Pflichten aus. Es geht auch nicht primär um ein "Recht der Väter" (sind Väter eigentlich keine Elternteile?), sondern um das Recht des Kindes, nachzulesen in der Kinderrechts-Konvention. Wann Jugendwohlfahrtsbehörden, so der offizielle Titel, einzugreifen haben und was sie zu tun haben oder nicht, ist gesetzlich ganz eindeutig geregelt. Da nützt kein Umherdeuteln, wer wem was wie entziehen sollte. @shini's postings sind völlig unrealistisch, mir sind aus meiner Praxis ganz andere Fälle mit ganz anderen Vorgangsweisen bekannt. So gibt es auch nirgends eine "Besuchsbegleitung" durch ein Jugendamt, gerade weil die Jugendämter dies generell ablehnen (Beispiele gefällig?). |
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| ana (28.6.2002, 22:51) | |
@klausbach-fortsetzung: Wie sollten jetzt die Mitarbeiter des Jugendamtes deiner Meinung nach agieren?
Bei jeder Anschuldigung, anonymen Anzeige, unbelegtem Vorwurf das Kind dem beschuldigten Elternteil entziehen? Sollte immer der das Sorgerecht erhalten, der schneller die Nummer des Jugendamtes gewählt hat? Der lauter schreien kann, bessere Anwälte bezahlt?
Das kann doch nicht die Lösung sein. Mitarbeiter des Jugendamtes braucht einfach Zeit um die richtige Entscheidung zu treffen. Würden sie nämlich rasch und unrichtig entscheiden, könnte man ihnen mit Recht, im schlimmsten Fall Beihilfe zum Mord vorwerfen... |
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| ana (28.6.2002, 22:30) | |
@klausbach: Ich hab den Eindruck, daß du es dir zu leicht machst und es dir eigentlich nicht primär um das Kind, als mehr um das Recht der Väter geht.
Ich versteh natürlich die schwierige Situation eines Vaters, für den Trennung von seiner Frau in der Regel auch Trennung von seinen Kindern bedeutet. Auf der anderen Seite gibt es da Väter/Mütter, die ihre Kinder mißhandeln. Du erwartest jetzt von den Mitarbeitern des Jugendamtes, daß Sie im Fall Scheidung das Recht d. Kindes auf beide Eltern vorrangig zu berücksichtigen haben. Im Fall Mißhandlung wiederum soll natürlich das Kind dem schlagenden Elternteil entzogen werden.
Es ist ein Faktum, daß sich Kinder selbst für das Auseinanderbrechen der Familie verantwortlich fühlen und selbst wenn sie mißhandelt werden, aus diesem Schuldgefühl und natürlich aus Angst keine klaren Informationen liefern. Eltern neigen dazu sich im Falle einer Trennung oder Kindesmißhandlung mit gegenseitigen Schuldzuweisungen zu überhäufen..... |
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| shini (28.6.2002, 08:56) | |
@Klausbach
Noch eine Anmerkung zu Ihrer Antwort auf Scha´s Posting:
Ich empfinde Ihre Antwort als die Antwort einer Person, der es NICHT um das Wohl des Kindes geht.
Stellen Sie sich folgenden Fall vor -kommt leider häufig vor: Scheidung, Kind lebt bei der Mutter, diese verweigert dem Vater das Besuchsrecht. Natürlich hat der Vater ein RECHT darauf, das Kind zu sehen, aber wenn die Mutter es nicht will, was möchten Sie tun? Mit Hilfe der Polizei das Kind zum Besuch bringen? Können Sie Sich vorstellen, was Sie dem Kind damit antun?
Daher eben "Besuchsbegleitung" durch einen Soz.arb., weil bei Anwesenheit einer "Amtsperson" ein geregelter Besuch eher möglich ist.
Natürlich haben Sie ein Recht Ihr Kind zu sehen, genauso wie Ihr Kind das Recht hat Sie zu sehen. Nur sollte trotz allem das Wohl des Kindes der Maßstab sein - auch wenn es einem Elternteil gegenüber unfair ist. Aber sich das Kind zu erzwingen, das wäre dem Kind gegenüber unfair - und um das Kind geht es ja, oder nicht? |
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| shini (28.6.2002, 08:46) | |
@Klausbach:
Sie dürften wohl in den falschen Thread gerutscht sein, denn ich habe meine Postings generell zur Diskussion ums Jugendamt gerichtet und nicht auf den Fall der Amanda. Der Hinweis mit der "gewohnten Umgebung" bezog sich auf den Fall von Frust1, in dem offensichtlich eine Vernachlässigung des Kindes gegeben war, die sich aber (so liest es sich zumindest) nicht wiederholte -> daher hier kein Grund das Kind von der Mutter zu "entfernen".
Shini
P.S.: Auf der von Ihnen empfohlenen Seite www.kindeswohl.at wird im Fall Amanda aber sehr wohl von einer anonymen Anzeige gesprochen, genauso wie dass bei einem neuerlichen Besuch alles in Ordnung war. Somit war das Vorgehen des Jugendamtes (das sich somit ja des Falles angenommen hat) in Ordnung.
Dass dieser Fall so endete ist tragisch, aber jedes Kind, das einmal misshandelt wurde, den Eltern "wegzunehmen", ist weder durchführbar noch uneingeschränkt anstrebbar, da Pro und Contra in jedem Fall abgewogen werden müssen. |
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| Scha (28.6.2002, 07:45) | |
@klausbach: Wenn die Kinder beim anderen Elternteil wohnen, dann BESUCHT der nicht erz.ber. Elternteil die Kinder doch hoffentlich regelmäßig. Diese Besuche garantieren dem Kind den Kontakt zu beiden Eltern!!! Und zeig mir einmal Kinder, die es vorziehen, von zwei zerstrittenen verbitterten Erwachsenen gemeinsam erzogen zu werden, die sich zueinander so verhalten als wären sie im Trotzalter...
Und: Konventionen sind gute Theorien, aber als Scheidungskind leben ist die Praxis!!! |
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| Klausbach (27.6.2002, 20:35) | |
@Frust1. Versuchen Sie mal die Webseite www.kindeswohl.at. Mit mehr Information, Anleitung und Unterstützung könnten Sie sich viele Fehler ersparen, die meist nur ein jahrelanges, nutzloses Verfahren nach sich ziehen. |
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| Klausbach (27.6.2002, 20:32) | |
@scha. Was bedeutet "Besuche" und "Besuchsbegleitung"? Hier handelt es sich um einen Elternteil und nicht um einen Besucher, bitte sehr. Nicht um Recht oder Unrecht geht es, sondern um das Recht des Kindes, zu beiden Eltern Kontakt zu haben und von beiden Eltern erzogen und betreut zu werden. Kinderrechts-Konvention schon gelesen? |
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| Klausbach (27.6.2002, 20:30) | |
@shini, es geht nicht um anonyme Anzeigen. Körperverletzungen müssen vom Arzt oder Spital angezeigt werden und wurden auch im Fall der Amanda. Das Jugendamt wußte also genau, daß das Kind bereits vor dem "letzten" Mal zumindest zwei Mal schwere Verletzungen erlitten hatte, die im Spital behandelt werden mußten. Da kann es keine Entschuldigung für das Jugendamt geben. Wenn die "gewohnte" Umgebung jene ist, in der das Kind verletzt wurde, dann muß unbedingt eingegriffen werden. |
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| Scha (27.6.2002, 17:52) | |
Ich habe selbst im Jugendamt als Sozialarbeiterin gearbeitet und kann dazu folgendes sagen: Solche Fälle sind nicht nur für die betroffenen Familien sondern auch die Behörde sehr schwierig. Man soll jedem gerecht werden und soll "Recht sprechen" bei Angelegenheiten wo man nicht dabei war und jede Geschichte hat immer zwei Seiten. @frust1: Du kannst immer Vater sein und hast bei Besuchen auch die Möglichkeit einer Besuchsbegleitung. Nutze die Möglichkeiten, die Du hast und versuche nicht wie wild um Dich zu schlagen (Briefe ans Gericht, etc.) Auch Sozialarbeiter sin dnur Menschen und beim Reden kommen die Leute zusammen...
Und schließlich: Entscheiden über Recht und Unrecht kann in solchen Fällen niemand und es ist immer am besten für dien Kinder, wenn die Eltern nur aufhören ein Paar zu sein, aber nicht gemeinsam Eltern zu sein. Ich weiß, für Dich stellt sich das schwer dar, aber einer muß damit anfangen - ZUM WOHLE DES KINDES. |
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| ana (27.6.2002, 12:19) | |
@frust1: Deinen Versuch mit Daniel zum Arzt zu gehen, fände ich wirklich toll. Offensichtlich geht es dir ja wirklich um die Kinder. Es gab schon mal einen ähnlichen Thread hier (du hast ihn eh gelesen). Da wurde die Unterstützung der Kinder nur dann angeboten, wenn die Mutter nichts davon hat. So nach dem Motto: Eher die Mutter davon profitiert, muß das Kind darauf verzichten. Derartige Aussagen verringern die Glaubwürdigkeit eines Vaters schon erheblich. Es bleibt also nur zu hoffen, daß deine Argumente auch den Richter überzeugen. Das ist in Österreich nicht besonders leicht. Vielleicht schaffst du es. Wünschen tu ich es dir....
L.G. ana |
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| Frust1 (27.6.2002, 12:03) | |
Ich mußte sehr lange darum kämpfen, daß ich meinen Sohn überhaupt sehen konnte, und daß nur weil ich mich erpressen lies, (sprich Alimente im voraus sonst siehst du dein Kind nicht). Als ich noch im Haushalt lebte, hat mir die Mutter versichert, daß sie beim Arzt war. Ferdinand hatte sehr wohl Brillen, Sie gingen zu Bruch als ich nicht mehr im selben Haushalt lebte. Aber Du hast zu einem gewissen Grad sicher Recht. Ich werde versuchen Daniel einmal unter der Woche zu bekommen, und werde mit ihm zum Arzt gehen. (Wenn ich ihn bekomme). Wird sicher nicht einfach durch den Obsorgeantrag. |
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| ana (27.6.2002, 11:45) | |
@frust1: Deine "Liste" verwirrt mich jetzt aber etwas. Die Dinge, die du da aufzählst stehen doch nicht seit 3 oder 4 Monaten an. Schutzimpfungen, Brillen, Untersuchungen...
Warum z.B. bringst du den kleinen Daniel nicht einfach zum Arzt und veranlaßt die notwendige Untersuchung? Das hätte ja schon längst erledigt werden können (auch schon vor mehr als 4 Monaten). |
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| Frust1 (27.6.2002, 11:31) | |
Es geht nicht nur um das alleine lassen vor 3,5 Monaten. Es gibt ganz einfach eine ganze Menge von Vorfällen seit diesem Zeitpunkt. (z.B.: Der Älteste versäumte ca. die Hälfte des ersten Schuljahres, da die Mutter in der Früh nicht aufstehen wollte - oder konnte.) Der Kleinste, Daniel, ist 2 Jahre alt und hatte bis heute keine orthopädische Untersuchung. Die notwendigen Schutzimpfungen wurden für alle 3 Kinder nicht oder nur teilweise durchgeführt. Die Kindergartenplätze gingen verloren, weil die Mutter wie oben erwähnt nicht aufstehen konnte oder wollte. Ferdinand, der älteste, hat einen schweren Sehfehler, hatte Monate lang keine Brille, da sich die Mutter nicht darum kümmerte (Die Schule besorgte dann über Intervention der Großmutter die Brille) usw. |
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| Frust1 (27.6.2002, 11:24) | |
Ich habe die Kinder immer beaufsichtigt wenn es notwendig war, und ich würde es auch weiterhin machen. Aber was hilft das, wenn die Kinder erst Abends das erste Essen bekommen (Aussage der älteren Kinder). Zu Shini, es gab ein Polizeiprotokoll, mit einer Zeugenauflistung, es wurde aber nie jemand dazu befragt. Auch ich habe erst nach 3,5 Monaten das Protokoll, das die Kindesmutter beim Jugendamt abgegeben hat gelesen und wurde nie dazu befragt. (Also meine Sicht der Dinge war also nie wirklich relevant).
Es gibt noch weitere Aussagen von jetzigen "Exfreundinnnen" beim Jugendamt
über die Mißstände im Haushalt und gegenüber der Kinder. Auch die wurden nie in einem Bericht erwähnt. |
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| Frust1 (27.6.2002, 11:18) | |
Auch der Richter hat nicht verstanden, warum der Sozialarbeiter den Akt über drei Monate bei ihm unbearbeitet liegen hat. Der Akt wurde erst retourniert, als der Richter den Sozialarbeiter drängte den Bericht endlich fertig zu stellen. Ich habe nie gesagt, daß sie eine böse, böse Mutter ist, ich sage nur, daß sie ganz einfach zu wenig oder kein Verantwortungsbewußtsein hat, daß notwendig ist um ihren Pflichten den Kindern gegenüber nachzukommen.
Ich habe noch zwei Kinder aus meiner ersten Ehe, da war es nie notwendig irgend etwas zu unternehmen, da die Mutter sich immer um die Kinder gekümmert hat, so wie es ganz einfach jedes Kind verdient und braucht. Ich bin auch heute noch der Meinung, daß Kinder zu Ihrer Mutter gehören, aber nicht dann, wenn Ihre Gesundheit gefährdet ist. |
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| shini (27.6.2002, 11:11) | |
@ Frust1:
Und die Sozialarbeiter sollen bei einer nach 3 Monaten widerrufenen Aussage natürlich wissen, welche Version nun stimmt?
Du musst aber schon verstehen, dass dies alles nicht sehr glaubwürdig ist...
Du verlangst, dass alle Beteiligten Deiner Version glauben. Wahrscheinlich hast Du auch recht damit, so wie Du den Fall schilderst, aber ich muss Dir trotzdem sagen, dass ich als Sozialarbeiter (mit den hier geäußerten Fakten) auch nicht anders handeln würde. Wenn es keine Wiederholung gab (sprich jetzt alles in Ordnung ist), dann liegt auch kein Grund vor, das Kind aus der gewohnten Umgebung herauszureißen. Und der Mutter das Kind nun zu entziehen weil es vor 3 Monaten Probleme gab, das wäre wohl auch eine harte Entscheidung... |
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| ana (27.6.2002, 11:10) | |
@frust1: Ich wollte dich nicht unter Druck setzen oder irgendwelche "Erklärungen" abverlangen. Deine Geschichte klingt plausibel. Ich wollte lediglich aufzeigen, daß jede Sache zwei Seiten hat :-)
Könntest du dir eigentlich vorstellen, deine Kinder abends bei Bedarf zu beaufsichtigen, wenn die Mutter andere Pläne hat und du das Sorgerecht nicht zugesprochen bekommst? |
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| Frust1 (27.6.2002, 11:06) | |
Ich habe heute dem Richter eine 2 1/2
Seiten lange Auflistung über die Vorfälle der letzten 3,5 Monate übergeben und besprochen. Im Bericht des Jugendamtes wurden die Vorfälle bagatellisiert bzw. gar nicht erwähnt. Der Richter wird jetzt die Mutter zu den Vorfällen befragen. Dann kommen die Protokolle zu einem Sachverständigen, der dann eine Befragung der Betroffenen durchführen, und ein Gutachten erstellen wird. Der Richter meinte außerdem, daß ich die Sache auf jeden Fall durchziehen soll, ganz egal wie die Mutter reagiert. |
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| shini (27.6.2002, 11:04) | |
@ana:
Ich stimme mit Dir völlig überein.
Es wird oft so dargestellt, wie wenn im Jugendamt alle nur auf der faulen Haut liegen würden und ihre Stellungnahmen einfach erfinden.
Zu Frust1´s Fall möchte ich nur so viel sagen: Gericht/Jugendamt/Sozialarbeiter werden sicher einen Grund haben, so zu handeln, wie sie es tun. Das mag der Einzelne uU. ungerecht empfinden, doch wird bei so einer schweren Entscheidung immer einer unzufrieden sein.
Ich kenne den Fall natürlich nicht näher und möchte niemandem etwas unterstellen, aber ich persönlich kann mir nicht vorstellen, dass hier das grobe Muster "Böse, böse Mutter - braver, braver Vater" so klar vorliegt, denn dann hätten die zuständigen Personen schon gehandelt.
Oder glaubt wirklich irgendwer, dass ein Sozialarbeiter den Fall einer Vernachlässigung/Misshandlung untersucht und dann einfach irgendetwas erfindet nur um dem Vater zu schaden? |
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| Frust1 (27.6.2002, 11:01) | |
Es gab keine Begründung fürs "Alleinelassen" der Kinder. Die Mutter gab bei der Polizei an, daß ich bei den Kindern war, und das alles nur inszeniert hätte um die Obsorge zu bekommen. Ihre Halbschwester hat dies am Polizeiprotokoll bestätigt. (Lebte zu dieser Zeit bei Ihr, und hatte Angst auf der Straße zu stehen, wenn sie es nicht bestätigt) Die Halbschwester hat dies nach 3 Monaten am Jugendamt widerrufen und bestätigt, daß es nie vereinbart war, daß ich bei den Kindern sein soll, geschweige denn daß ich es war. Die Aussage des Sozialarbeiters war "das ist nicht mehr relevant, weil es vor drei Monaten war und es keine Wiederholung gab.
Die jetzt gesetzten Schritte wurden erst notwendig, als ich nicht mehr im selben Haushalt lebte. Vorher hab ich mich darum gekümmert, daß die Kinder warmes Essen haben und daß es nicht vorkommt, daß sie alleine zu Hause sind. |
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| ana (27.6.2002, 10:42) | |
Fortsetzung: @frust1 z.B. sagt, daß die Mutter die Kinder vernachläßigt und alleine läßt. Die Mutter begründet dieses "Alleinelassen" aber offensichtlich vernünftig. Er fürchtet um die Gesundheit der Kinder. Die Mutter gibt bei Gericht dasselbe an. War die Mutter von @frusts Kindern jahrelang eine schlechte Mutter, oder ist sie es erst nach der Trennung geworden? Wenn sie es war, warum hat er dann nicht schon lange die notwendigen Schritte unternommen? Das Jugendamt hat seine Entscheidungen einfach sorgfältig abzuwägen und muß beide Seiten ernst nehmen. Im Interesse der Kinder... |
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| ana (27.6.2002, 10:35) | |
Ich pflichte @shini bei. Der Bereich "Kindesmißhandlung" ist einfach zu komplex, um dem Jugendamt mit einigen wenigen Sätzen die Verantwortung in die Schuhe zu schieben. Ich möchte die "Imnachhineinallesbesserwisser" (Sorry) sehen, wenn es an ihrer Tür läutet und ein Mitarbeiter des Jugendamtes steht da und will das eigene Kind mitnehmen, weil irgendein Nachbar vielleicht vor 2 Stunden eine Mißhandlung gemeldet hat. Da gibt es immer zwei Seiten und Kindesmißhandler prahlen mit ihrer Tat ja nicht unbedingt in Anwesenheit von Sozialarbeitern. Wir sollten uns mehr bemühen die Ursachen zu erkennen und zu bekämpfen, als die Folgen halbherzig zu diskutieren. |
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| shini (27.6.2002, 10:24) | |
Zum Jugendamt (allg., net konkreter Fall):
Man sollte bitte immer versuchen objektiv zu sein. In einigen, wenigen, Fällen kommt es vor, dass das Jugendamt schlecht arbeitet. Keine Frage und diese Fälle solte man auch zu minimieren versuchen.
Aber ich persönlich möchte nicht in der Haut von Sozialarbeitern stecken: Anonyme Anzeige, dass ein Kind misshandelt wird. Es gibt keine Beweise, sondern nur Vermutungen. Entscheiden sich die zuständigen Personen zu einer Fremdunterbringung des Kindes, stehen die Chancen nicht schlecht, die Mutter bei Vera heulen zu sehen ("Bin doch so eine gute Mutter..."). Im nächsten Fall entscheidet man sich viell. dafür, dass das Kind bei der Mutter bleibt -> u.U. wars doch eine Misshandlung und das Amt wird von der Öfferntlichkeit geknüppelt.
Man muss einmal sehen, dass viele Entscheidungen nicht so klar zu treffen sind: Wohl des Kindes, Rechte der Eltern, etc. Im nachhinein ist immer leicht zu urteilen und zu sagen "da hätte man was tun müssen" ... |
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| michi (27.6.2002, 06:55) | |
@frust1: Sei hartnäckig dem Jugendamt gegenüber. Vielleicht sind sie jetzt aufgrund des letzten Vorfalles etwas sensibilisiert und du bekommst schneller dein Sorgerecht. |
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| michi (27.6.2002, 06:52) | |
@ana, ich finde auch, dass das Jugendamt eingreifen soll, wenn bereits Anzeigen vorliegen. Im betreffenden Fall kann man nicht von einem "Stiefvater" sprechen, wenn die Mutter irgendeine Bekanntschaft auf einige Wochen mit nach Hause nimmt.
Die hat doch selber keine Ahnung. Dieses Kind könnte noch leben, wenn das Jugendamt sofort reagiert hätte. |
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| Frust1 (27.6.2002, 06:37) | |
Es geht im Prinzip nicht darum, ob ich aktiv
bei der Erziehung mitwirken kann, sondern darum, daß die Gesundheit der Kinder gefährdet ist, solange sie bei ihrer Mutter leben.
Ich habe heute einen Termin am Bezirksgericht mit dem Richter. Werde dann berichten, was dieser gedenkt gegen die Mißstände zu unternehmen. |
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| ana (26.6.2002, 21:10) | |
@frust1: Entschuldige, wir haben dein Posting mißbraucht. Dich betreffen die vorherigen Postings (hoffentlich) nicht. Ich hoff für dich und für deine Kinder, daß du einen Weg findest aktiv an der Betreuung und Erziehung deiner Kinder mitzuwirken, selbst wenn es dir nicht gelingt, das Sorgerecht zu erhalten. |
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| ana (26.6.2002, 21:07) | |
@klausbach: Sorry, natürlich nicht der Vater sondern der "Stiefvater". Was ja einen epochalen Unterschied macht. Da prügeln die Eltern (Stiefeltern) ihre Kinder und wer ist schuld daran: das Jugendamt. Einer muß ja die Verantwortung übernehmen. Hauptsache dem prügelnden (Stief)vater und der "unwissenden" Mutter wird nicht zu nahe getreten.
Übrigens: Frauen haben derart "massive" Unterstützung, weil sie diese dringend benötigen. Offensichtlich stellen ja (Stief)Väter für sie und ihre Kinder gelegentlich eine echte Bedrohung dar. |
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| Klausbach (26.6.2002, 18:51) | |
Hallo, Frustl. Schade, daß man Sie nicht erreichen kann.
Das Problem bei Fällen dieser Art ist, daß jeder es als Einzelkämpfer versucht. Und kläglich scheitert. Man darf auch als Vater Hilfestellung annehmen, Frauen haben ohnehin Frauenhäuser, Frauenbeauftragte, Jugendämter und was noch alles zu ihrer Unterstützung.
Noch eine Frage: Was ist ein "Sozialbeauftragter"? |
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| Klausbach (26.6.2002, 18:46) | |
@ana - wenn ich richtig gelesen habe, hat nicht der Vater das Kind zu Tode geprügelt, sondern der besoffene Freund der Mutter. Und wenn ich richtig gelesen habe, hat das Jugendamt nicht eingegriffen.
Verantwortlich für den Tod des Kindes ist daher das Jugendamt, und nicht der Vater, der sein Kind überhaupt nicht sehen durfte. |
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| ana (24.6.2002, 20:50) | |
@kindeswohl: Da muß ich glatt etwas überlesen haben. Wenn ich mich recht erinnere und wir den gleichen Artikel meinen, hat der Vater das Kind geprügelt und nicht die Mitarbeiter des Jugendamtes oder der Landesregierung.... |
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| Kindeswohl (24.6.2002, 13:43) | |
Auch ich wünsche dir viel Erfolg beim Kampf um deine Kinder und gegen unfähige Behörden!
Wie sorglos die Jugendämter mit dem Wohl unserer Kinder umgehen, zeigt leider das jüngste Ereignis in NÖ. Zitat ORF-Teletext vom 24.6.2002: "Nach der schweren Kindesmisshandlung in Brunn/Gebirge wird jetzt Kritik am Jugendamt laut. Die verantwortlichen Stellen waren vor einer Woche darüber informiert worden, dass das 13 Monate alte Baby geschlagen worden ist. Nach einer Untersuchung im Spital kam das Mädchen aber zur Mutter zurück. Das Jugendamt nahm heute nicht zu den Vorwürfen Stellung."
Es handelt sich wieder einmal um einen Vorfall im Bereich des Jugendamtes Mödling, dessen Leiter den Mucha-Lesern bereits sattsam bekannt ist. Wie lange schaut denn die zuständige Abteilung in der Landesregierung noch zu? |
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| Asrael (21.6.2002, 12:03) | |
@Frust1 - Ich wünsche Dir viel Erfolg bei deinem Vorhaben. Kämpfe um Deine Kinder!
Alles Liebe und Toi Toi Toi |
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| Frust1 (21.6.2002, 09:13) | |
ich will und kann es nicht vergessen, ich werde auf keinen fall aufgeben, da es um das leben von drei wehrlosen kindern geht.
Und wenn ich damit an die öffentlichkeit gehen muß |
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| Frust1 (21.6.2002, 09:12) | |
die Kinder sind 2, 5 und sieben Jahre alt. |
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| bvb (20.6.2002, 19:22) | |
Kannst wahrscheinlich vergessen. Aus irgendeinem Grund wird auch heute noch angenommen, daß zuallererst die Mutter die einzig wahre Erziehungsfähige ist. Väter nur, wenn sich´s nicht vermeiden läßt. |
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| ana (20.6.2002, 14:49) | |
Wie alt sind die Kinder denn? |
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