Home
Firmenreaktionen
Gästebuch
 Öffentliche Einrichtungen/Ämter & BehördenZurück 
Veröffentlicht am 27.6.2002, 08:02 von Klausbach
Betrifft: Jugendamt Mödling
Könnte die kleine Amanda noch leben?

Ein kleines Kind wurde von einem Säufer wiederholt brutal misshandelt und schwer verletzt. Die letzten Verletzungen waren zu schwer, um ein Weiterleben zu ermöglichen. Körperverletzungen sind anzeigepflichtig und wurden dem Jugendamt Mödling im Fall Amanda´s zumindest zwei Mal angezeigt (interessanterweise aber nicht der Gendarmerie, wie Rückfragen ergaben). Jedes Jugendamt ist verpflichtet, bei schweren Misshandlungen und Verletzungen von Kindern, wie sie hier zweifellos vorlagen, sofort einzugreifen, nötigenfalls auch sofort das Gericht zu verständigen. Nichts dergleichen geschah. Man beließ das Kind achtlos in der Obhut einer Mutter, die sich nicht darum kümmerte, und schutzlos in der Gewalt eines brutalen Säufers. Die Frage muss daher klar mit JA beantwortet werden. Amanda könnte noch leben, hätte die zuständige Behörde ihre Dienstpflicht erfüllt. Belanglos ist, ob das Jugendamt nicht eingreifen wollte oder das Eingreifen unterließ. In jedem Fall liegt Amtsmissbrauch und Beihilfe zum Mord vor. Nichts weniger. Natürlich trifft dieser Vorwurf keinen Unbekannten. Jugendamtsleiter T...., gleichzeitig Vorsitzender des berüchtigten Vereins der Amtsvormünder, ist einschlägig bekannt, auch in anderen Fällen Kindesmisshandlung toleriert und begünstigt zu haben. Andere Kinder hatten das Glück, am Leben zu bleiben. Amanda aber nicht. Deshalb ist es höchste Zeit, diesen "Verbrecher" von seinem Amtssitz zu entfernen, bevor noch mehr Kinder sterben müssen, und auch andere Jugendämter von gewissenlosen Beamten zu säubern, denen ein Kindesleben nichts wert ist.

Stellungnahme lesen
 Kommentare

Murphys_AT (14.4.2003, 19:10)
Servus alle,

ich bin gerade am Zusammenstellen einer eigenen Jusline bzw. besser einer Sektion in meiner Homepage, welche Informationen über:

- Juristen
- Mediation
- Gutachten - auch Fälle und Erfahrungsberichte
- etc.

und so weiter beinhalten soll.

Ich möchte objektiv und vorbehaltlos informieren und eine Plattform zur Verfügung stellen (natürlich mit Grenzen -:)))

Mich interessieren Info´s aller Art und auch reale Berichte und Fälle, welche auch einmal offen pupliziert werden sollten -- und zwar ohne wenn und aber. Immer wieder passieren haarstreubende Geschichten und Fälle -- schlimmes spielt sich ab.

lg -- Andreas / murphys@kabsi.at

sniper-o (20.2.2003, 08:20)
aktueller stand:

der täter wurde nun vor gericht schuldig gesprochen. derjenige, der die tat ermöglichte, nämlich der jugendamtsleiter von mödling, ist aber noch immer frei und kann noch immer gegen kinder vorgehen, gedeckt von seinem bezirkshauptmann, der auch für die einstellung der anzeigen gegen den jugendamtsleiter sorgte (parteiintern, natürlich...)

frei nach romanvorlage:
willkür und machtmißbrauch, in reinkultur

sniper-o (1.9.2002, 15:36)
ein kind wird ermordet.
anstatt den dafür verantwortlichen, nämlich einen gewissen axel tröszter aus mödling, dafür hinter gitter zuschicken, liegen sich einige vereine in den haaren, wer was gepostet hat oder nicht.
wäre zusammenarbeit nicht besser, um weitere morde an kindern zu verhindern?

Klausbach (29.8.2002, 21:38)
Zur Klarstellung an das@kindeswohl:
Auf Grund einer tatsächlich unberechtigten Email-Umleitung wurde von meiner Seite eine Emailadresse angeführt, durch welche ein anderer Verein als jener, dem ich angehöre, in die Sache hineingezogen wurde. Ein Auftreten meinerseits für das@kindeswohl war nicht beabsichtigt.

Der Inhaber von das@kindeswohl ist mir persönlich unbekannt, bis auf die mißglückte Email-Umleitung hatte ich keine Verbindung zu das@kindeswohl.

Zur Klarstellung in der Mordsache selbst:
Die Bezirkshauptmannschaft Mödling bestätigte, keine Anzeige gegen meine Person erstattet zu haben. Die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt bestätigte, keine Anzeige gegen meine Person erhalten zu haben. Wohl aber bestätigte sie, Ermittlungen gegen Herrn Tröszter eingeleitet zu haben.

Die Behörden werden zur Kenntnis zu nehmen haben, daß sich die Gegnerschaft gegen amtlich gedeckten Kindesmord immer weiter formiert und keineswegs nur Einzelpersonen umfaßt.

das@kindeswohl.at (20.8.2002, 13:20)
Zum Jugendamt Mödling ganz allgemein:

Richtig ist, dass der dortige Amtsleiter neben seiner behördlichen Funktion, auch die Funktion des Generalsekretärs des Vereins der österreichischne Amtvormünder bekleidet. Ein Verein, der sind bei der Begutachtung des Kindschaftsrechtsänderunggesetzes 2001 eindeutig gegen eine gemeinsame Obsorge ausgesprochen hat, dies obwohl die gleichen Rechte beider Elternteile nach Trennung oder Scheidung in der europäischen Menschrechtskonvention verankert sind. Anzumerken ist hierbei, dass diese in Österreich im Verfassungsrang steht. Auch ist darauf hinzuweisen, dass der Verein der Amtsvormünder eine Naheverhältnis zum Verein "Plattform für klare Verhältnisse" hat, der sich nun wiederum klar gegen geltende Bestimmungen des ABGB richtet.

Wie nun ein solcher Amtsleiter nicht ständig in einem Interessenskonflikt zu dem JWG stehen muß, bleibt zu klären. Ob dies im Fall Amanda zu falschen Entscheidungen geführt hat, sollte der Staatsanwalt beurteilen.

das@kindeswohl.at (20.8.2002, 13:11)
Sachverhaltsdarstellung des Vereins "PaKi - Papa, wir brauchen Dich!", der auch der Betreiber der WEB Seite www.kindeswohl.at ist:

Wie im Zusammenarbeiten mit der Redaktion aufgedeckt wurde, verwendet "Herr Klausbach" die Email Adresse mediation@kindeswohl.at. Uns als oben angeführten Verein ist kein Herr Dr. Klausbach bekannt. Die Email Adresse wurde von uns an einen anderen Herrn unentgeltlich geliehen (der Name wird von uns gerne im Falle der Notwendigkeit an Berechtigte weitergegeben), der es offensichtlich vorzieht, unter falschem Namen und im Namen unseres Vereins aufzutreten. Die angeführte Adresse wurde unsererseits dem bisherigen Verwender entzogen und wird bis auf weiters an uns weitergeleitet.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass alle geposteten Beträge des "Herrn Klausbach" nicht in unserem Namen und ohne unser Wissens geschehen sind. Wir distanzieren uns ganz grundsätzlich von Aktionen von Personen, die nicht in der Lage sind, zu Ihrem Gesagten zu stehen.

das@kindeswohl.at (18.8.2002, 12:16)
Offensichtlich dürfte es wirklich bald erforderlich sein, ein Organ ins Leben zu rufen, das die Staatsanwaltschaften kontrolliert und bei Weisungen von "oben", selbst zu Anklageerhebung berechtigt ist. Denn das Witzige an unserem System ist ja, wenn die Staaatsanwaltschaft angewiesen wird, keine Anklage zu erheben, dann kann man ja eigentlich alles was so Unrechtes passiert, abwehren.

Kindeswohl (18.7.2002, 01:56)
@Klausbach: Der Anzeige durch den Bezirkshauptmann kannst du gelassen entgegensehen. Immerhin ist der Vorwurf, das Jugendamt habe in dieser Angelegenheit nichts bzw zu wenig unternommen, auch in verschiedenen Medien erhoben worden. Erst nach einer gehörigen Schrecksekunde hat dann die Behörde dazu Stellung genommen. Ich gehe daher davon aus, dass du niemanden absichtlich falsch verdächtigt hast, und nur dieser Umstand wäre strafbar.

Klausbach (3.7.2002, 04:31)
Klar, es ist erwiesen, daß das Jugendamt schon vormehr mehrmals verständigt wurde. Unternommen wurde nichts, trauriger Beweis dafür das tote Kind. Leider kommt dieser Fall nie vor Gericht, denn dafür wäre eine Anklage notwendig...

bvb (1.7.2002, 16:45)
Beweise - nicht nur eingebildete- sondern solche, die in einem Gerichtsverfahren auch noch halten?

Klausbach (28.6.2002, 15:38)
@bvb, nein, bin nicht Ihrer Meinung. Amtsmißbrauch, auch durch Unterlassung, ist ein Verbrechen. Beihilfe zum Mord ebenfalls. Nachzulesen im Strafgesetzbuch. Wenn es diesem Herrn Tröszter nicht paßt, Verbrecher genannt zu werden, bitte sehr. Dann soll er klagen, dann käme es endlich zu einem Verfahren.

bvb (28.6.2002, 15:13)
Ich bin grundsätzlich Eurer Meinung- nur: jemanden der Duldung eines Verbrechens oder als Verbrecher zu betiteln, daß muß ja nicht wirklich sein. Sowas nennt man Verleumdung und ist strafbar!
Andererseits ist das Jugendamt vielleicht nicht allein verantwortlich. Das Thema hat @Raja schon im Forum angeschnitten: Die Richter, die so etwas bestrafen sollen, urteilen viel zu milde und der Strafrahmen ist nicht entsprechend. Der - mutmaßliche - Kindesmörder kann doch in ein paar Jahren wieder spazieren gehen, die "Mutter", die nichts (???) mitgekriegt hat bzw. sich mindestens nicht gekümmert hat, wird vielleicht gar nicht bestraft, obwohl so etwas auch hinter Gitter gehört. Zeit zum Nachdenken geben, nennt man das dann wohl. Wenn so viel Hirn da ist, daß man das kann....

Klausbach (28.6.2002, 13:59)
Wäre schön, wenn die Anregung funktionierte. Die Kronenzeitung, sonst immer auf Sensationen bedacht, hat dankend abgelehnt. Statt dessen wurden der sogenannten Mutter zwei volle Seiten zur Selbstbeweihräucherung zur Verfügung gestellt, sicherlich nebst einem Honorar in mindest fünfstelliger Euro-Höhe. Um bei Resetarits eine Sache unterzubringen, bedarf es zwei bis drei Jahre Wartezeit. So schaut's aus, um mit seinem Bruder zu sprechen.

The Cynic (28.6.2002, 07:32)
kann man nicht mit Hilfe der Presse (nicht mit einem Revolverblatt wie die KRONE) diese Mißstände aufdecken versuchen, oder mangelt es auch hier wieder an genügend Zivilcourage ??? Oder man leitet es an den Peter Resetarits weiter, der scheint mir ein kompetenter Mann für solche Sachen. Auf der ORF Homepage kann man sich direkt an seine Redaktion wenden.

Klausbach (27.6.2002, 20:20)
@ana, Ihre klare Meinung freut mich, Sie haben Recht. Unabhängig davon besteht allerdings noch immer das "andere" Problem. Jugendämter sind verpflichtet, in Fällen von Mißhandlung und Mißbrauch rasch und effektiv einzugreifen. Sprich, weitere Folgen zu verhindern. Die Jugendämter, ich verwende es bewußt pauschal, stehen allerdings auf dem Standpunkt, für diesen gesetzlichen Auftrag nicht zuständig zu sein und lehnen die Ausführung dieses Auftrages ab. Nicht von ungefähr war in nahezu allen Fällen von Kindestötung der letzten Jahre das jeweilige Jugendamt schon vorher von Mißhandlungen informiert gewesen. Wie auch in Mödling. Mir, und uns, geht es darum, diese Arbeitsverweigerung an die Öffentlichkeit zu tragen, um sie abzustellen und diese beamteten Verbrecher anzuprangern und aus dem Dienst zu drängen. Sie werden keinen Staatsanwalt finden, dem erlaubt wäre, gegen einen Jugendamtsleiter Anklage zu erheben. Daher bleibt nur der Druck der öffentlichen Meinung.

ana (27.6.2002, 10:53)
@klausbach: Auf die Gefahr hin, daß ich mich wiederhole (wir diskutieren das Thema ja hier in mehreren Threads): Das Entfernen der "Verbrecher" im Jugendamt wird die Zahl der mißhandelten, geschlagenen, getöteten Kinder leider nicht reduzieren. Und Menschen (eigentlich völlig unangebracht dieser Begriff in diesem Zusammenhang), die Kinder mißhandeln benötigen weder die Toleranz und Begünstigung eines Jugendamtes, um zu mißhandeln. Mütter/Väter müssen einfach besser unterstützt werden, damit sie nicht von derartigen Äxxxx (sorry, aber das mußte mal raus) abhängig sind und Alternativen zu prügelnden Partnern/Müttern/Vätern erkennen.


© 2000-2024 - Barbara Mucha Media Ges.m.b.H. - Mediadaten
Jede Veröffentlichung, auch auszugsweise, nur mit schriftlicher Genehmigung des Verlages.
Das Copyright für den Titel DIE MUCHA liegt ausschließlich bei der Barbara Mucha Media Ges.m.b.H.