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Veröffentlicht am 25.8.2002, 11:24 von XlargeTom |
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Betrifft: GIS Gebühreninkasso und die Telekom Austria |
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| Rundfunk- und Telefongebühren - auch Taube müssen zahlen, logisch?
Ich bin beidseitig sehr stark hörbehindert und höre mit meinen Hörgeräten laut Arzt 5 - 10 Prozent von dem, was ein normal hörender Mensch hört. Beim Fernsehen und Radio höre ich gar nichts, telefonieren ist für mich unmöglich, ich benutze das Telefon nur gelegentlich für Faxe.
Vor über 4 Jahren zog ich in meine eigene Wohnung ein und stellte bei der Telekom Austria und bei der GIS einen Antrag auf Gebührenbefreiung. Wurde abgelehnt.
So zahlte ich für nicht hören beim Radio, Fernsehen und Telefon über 4 Jahre lang den Beitrag. Bis ich bei GIS im Internet gelesen habe, dass taube und stark hörbehinderte Personen von der Rundfunkgebühr befreit werden können. Gleich füllte ich zum 2. Mal nach 4 Jahren den Antrag aus. Und siehe da. Ich bekomme eine ganz, ganz kleine Befreiung von der Rundfunkgebühr, die sich ja aus mehreren Teilen zusammensetzt. Jetzt werde ich nur ein paar Euro weniger bezahlen; das ungerechtfertigterweise seit über 4 Jahren eingezahlte Geld bekomme ich nicht zurück.
Da laut GIS damals "kein Rechtsmittel gegen diesen Bescheid eingebracht wurde ist dieser in Rechtskraft erwachsen".
Außerdem war doch auf der Web-Seite von GIS von einer vollständigen Rundfunkgebührbefreiung die Rede.
Müssen die Verantwortlichen erst selbst ertauben, bis sie einsehen, wie unlogisch es ist, von Tauben eine Rundfunkgebühr einzuheben.
Und das alles ist sogar gesetzlich geregelt. Dazu meint GIS: "Wir ersuchen jedoch um Verständnis, dass die GIS-Gebühren Info Service GmbH, Entscheidungen ausschließlich im Rahmen geltender gesetzlicher Regelungen treffen kann und darf." Wie menschlich der Staat doch ist. | |
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