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Öffentliche Einrichtungen/Ämter & Behörden | Zurück |
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Veröffentlicht am 29.8.2002, 07:33 von trooper |
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Betrifft: Jugendamt |
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| Ewiges Hin und Her
Ich habe seit ca. 3 Jahren dem Jugendamt übergeben, dass sie sich um die Alimente für meine Tochter kümmern. Nicht nur, dass ich jetzt schon unzählige Bearbeiterinnen hatte (jeder muss man seine Geschichte immer wieder neu erzählen), warte ich auch schon seit einiger Zeit auf Alimentenerhöhung. Da der Kindesvater seit Dezember arbeitslos ist, hat er das Recht, die Alimente herabsetzten zu lassen. Sehe ich auch ein, denn vor Arbeitslosigkeit ist ja keiner gefeit. Aber der Kindesvater hat anscheinend wegen seiner hohen Schulden keine Lust mehr zu arbeiten und da meine Tochter schon eine höhere Schule besucht, werden die Kosten natürlich immer mehr. Da ich zwar arbeiten gehe, aber auch nicht so viel verdiene, wird es jedes Monat sehr knapp. Außerdem ist einmal im Jahr eine neue Zahnspange notwendig, wo das Gericht zwar immer beschließt, dass der Vater die Hälfte zahlen muss, aber das dauert immer ewig, bis ich zu dem Geld komme. Jetzt ist seit Juni ein Antrag offen, wo die Alimente wieder erhöht werden sollen. Wie lange, bitte, muss man noch warten, bis der Antrag vom Gericht retour kommt und ich dann das Geld bekomme???? Gibt es eigentlich keine Chance, schneller zu dem Geld zu kommen, das dem Kind zusteht??? | |
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Kommentare |
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| genug (4.9.2003, 07:53) | |
Hallo!
ENDLICH HABE ICH BEIM Jugendamt jemanden gefunden(wurde mir zugeteilt) der sich wirklich um meine Anliegen kümmert. Und man sollte es nicht glauben, es ist ein MANN. Hatte anfangs nicht geglaubt, das er mir wirklich helfen würde, da ich befürchtet habe er würde mehr zu meinem Ex-Mann helfen, aber der ist einer der wirklich tut was in seiner Macht steht damit alles glatt geht! Hut ab, solche Angestellte beim Jugendamt sollte es mehr geben!!!!! Besten Dank an den Retter in der Not!!! |
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| shini (11.9.2002, 06:37) | |
@sniper-o
bzgl. Unterhalts-Bevorschussung: Die gesamte Unterhaltsproblematik ist recht verworren, denn Recht bekommen und das Recht durchzusetzen sind leider zwei Paar Schuhe. Einen Versuch ist es trotzdem wert, das JA auf diese Variante hin anzusprechen, ich kenne ähnliche Fälle (die jedoch noch etwas prekärer waren), wo es so praktiziert wurde...
bzgl. Besuchsbegleitung: Ist meines Wissens nach falsch, dass es dies nicht gibt, ich kenne Behörden/Sozialarbeiter die dies praktizieren. Zwar hauptsächlich in komplett verfahrenen Fällen, wo ein Elternteil sich dem Kind so weit entfernt hat, dass eine "alleinige" Annäherung keinen Sinn machen würde und nicht bei "kümmert sich nicht ums Kind". Nur auch hier muss gesagt werden, "fragen kostet nichts", den Vorschlag kann man beim JA einmal machen, man verliert ja nichts dadurch. |
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| sniper-o (9.9.2002, 21:00) | |
hi @sabifa, kann ich leider nicht beantworten, ich lese auch nur die ständig wechselnden nicks dieser leute. keine angst, ich gehöre nicht zu einem jugendamt, da kann man uns sicher nicht ensthaft verwechseln.
sorry, hab ich dich beschimpft? wollte ich nicht, nur kritisieren, weil deine meinungen oft zu amtlich klingen. |
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| sniper-o (9.9.2002, 20:57) | |
hi @shini, lies einmal 212/2 abgb, wegen ja-unterhalt. eine unpraktische und idiotische regelung. eine besuchsbegleitung machen jugendämter nicht, ist ihnen ausdrücklich verboten. frag @sabifa, die ist vom fach. würde auch nur zu krach und noch mehr streit führen. |
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| trooper (4.9.2002, 11:26) | |
Hallo!
Ich glaube nicht das das mit dem Jugendamt mitnehmen bei Besuchen viel Sinn hat, denn vor dem Jugendamt stellt sich der Vater immer als armer arbeitender her (was ja jetzt nicht mehr so ist) aber wenn er das Kind einmal geholt hat, ist er meistens betrunken mit ihr mit dem Auto gefahren. Auch die Aussage des Kindes bei Jugendamt hat nichts geholfen. |
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| shini (4.9.2002, 07:04) | |
@trooper:
Ich kann zwar noch immer nicht ganz nachvollziehen, warum das JA als "Mittelsstelle" verwendet wird, wenn der Vater nicht zahlt, aber zumindest zu dem Vorschlag mit der Entziehung des Besuchsrecht kann ich etwas sagen. Ich bin zwar der Meinung, dass es wirklich eine Gemeinheit dem Kind gegenüber ist, wenn die Besuche nicht eingehalten/wahrgenommen werden, aber ein völliger Entzug würde bloß zu "ich armer Vater"-Postings auf der Mucha führen. Versuch doch einmal mit dem JA eine Besuchsbegleitung zu vereinbaren, damit der Vater einen gewissen "Druck" hat zu erscheinen - wenn es dann nicht klappt, dann hat zumindest das JA die Einstellung des Vaters gesehen und kann über das weitere Vorgehen leichter entscheiden. Sprich einmal mit dem Jugendamt darüber, ob es da nicht eine Möglichkeit gäbe... |
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| sabifa (3.9.2002, 20:35) | |
@sniper-o: kannst mir bitte sagen, wer Dich für mich hält? Diese Person kann die Einträge aber wirklich nicht aufmerksam lesen, denn selber beschimpfen tun wir uns noch nicht, gell? |
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| trooper (3.9.2002, 16:28) | |
Hallo!
Ich gebe nur in so fern dem Jugendamt die Schuld, das es sich nicht genug darum kümmert, weil es ewigkeiten dauert bis mal was getan wird. Außerdem hab ich das ganze dem Jugendamt übergeben, weil der Vater schon immer Schwirigkeiten beim zahlen gemacht hat. Es kann aber auch nicht sein, das ich im Februar dem JA eine Bestätigung über Zahlungen gebe wo der Vater die Hälfte zahlen muß und das JA bis is August nicht fähig ist etwas ans Gericht weiter zu geben. Liegt sicher auch an den Leuten die dort arbeiten. Manche kümmern sich eben nicht wirklich darum. Habe aber auch schon welche gehabt, bei denen es promt funktioniert hat. Außerdem kann ich mir nicht vorstellen, das ein Vater der lt. Gericht Besuchsrecht hat und es nie einhält und sich auch nicht meldet und das Kind wartet, nicht das Besuchsrecht enzieht, da ja lt. Aussage vom JA er nichts getan hat. Muß bitte immer erst etwas passieren bis das JA sich bequemt das Besuchsrecht zu streichen??? |
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| shini (3.9.2002, 11:27) | |
@sniper-o:
1. Gut, dann bist Du nicht Klausbach, ich dachte dies, weil Du auf eine Frage hin eine Antwort auf sein Posting gegeben hast. Sei´s drum...
2. Ich bin weder ana, noch miau etc.
3. Dass Sozialarbeiter keine rechtliche Ausbildung haben ist schlichtweg falsch - blanker Unsinn. Bitte nimm Dir den Lehrplan einer FH (vormals Akademie) her und wirf einmal einen Blick hinein. Jugendwohlfahrtsrecht bis hin zu wirtschaftsrechtlichen Fragen sind Unterrichtsgegenstand.
Ganz davon abgesehen, ich weiß noch immer nicht, was das JA hier falsch gemacht haben soll. Es gibt Gerichtsurteile, die vom Vater ignoriert werden. Was soll da das JA machen? Wieso machst Du das JA dafür verantwortlich, wenn das Gericht einen Fall verschleppt??? |
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| ana (3.9.2002, 10:57) | |
@sniper-o: Beim JA sind Menschen mit Sachverstand und sozialer Kompetenz gefragt. Es ist nicht Aufgabe des Jugendamtes zu "urteilen", sondern Empfehlungen für Gerichte, die z.B. in Sorgerechtsverfahren entscheiden, abzugeben. Es geht um Kinder, die sich nichts zuschulde kommen haben lassen und Erwachsene, die nicht in der Lage sind persönliche Probleme vernünftig und verantwortungsbewußt zu lösen - da sollte Herz und Menschlichkeit doch wichtiger sein als juristische Kenntnisse.
Jugendämter sind mit tausenden Fällen beschäftigt und natürlich machen Mitarbeiter auch dort Fehler. Selbstverständlich gehört auch das ausgesprochen - dem JA aber die Kompetenz abzusprechen, weil es nicht in der Lage ist, Probleme für Menschen zu lösen, die selbst daran jämmerlich gescheitert sind, zeigt aber nicht gerade von gesundem Menschenverstand. |
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| sniper-o (3.9.2002, 06:21) | |
oh trooper...
JA heißt jugendamt...
null ausbildung und null kompetenz ist leicht erklärt. beim jugendamt werden diese fälle von diplomsozialarbeiterinnen oder psychologinnen bearbeitet, die keine (keine) rechtliche ausbildung haben. schau nach, dann findest dus bestätigt.
ich bin weder sabifa noch klausbach noch sonstwer, was man mir schon alles anhängen wollte. ähnliche meinungen findet man aber auch bei pseudonyms wie ana, miau, raja, shini etc. da könnte man die gleiche frage stellen. nicht wahr?
ps: icq 119741491 |
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| trooper (2.9.2002, 17:12) | |
Hallo ihr!
Danke für eure Antworten, aber das mit dem Anwalt hab ich schon probiert, der würde mir mehr kosten als ich Alimente bekomme, und diese JA kenn ich gar nicht. Kann mir mal wer eine Adresse oder so geben?? |
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| shini (2.9.2002, 06:59) | |
@ana: Genau! *applaudier*
@Klausbach: Welche sind denn die kompetenten Stellen?
@sniper-o (oder bist Du glatt der Klausbach?): Mediation wird wirklich viel bringen, wenn der Vater nicht zahlen WILL, denn Mediation setzt ein gewisses Entgegenkommen voraus. Mediation ist in solch einer Situation ziemlich sicher nicht erfolgreich.
Kostenlose Rechtsberatung ist schön und gut, ich weiß nur nicht, ob eine mögliche Klage bei einem hoch verschuldeten viel Sinn macht.
Und dass die Mitarbeiter des JA "null Ausbildung und Kompetenz für solche Fälle haben" haben, das entspringt wohl einer JA-Paranoia, oder kannst Du das belegen?
@ Trooper: Hast Du es schon mit einer Unterhaltsbevorschussung seitens des JA versucht? Ist eigentlich das "übliche" Vorgehen bei ausständigen Alimentszahlungen, wenn die finanzielle Lage zu prekär wird. Schon versucht bzw. was sagt das JA dazu? |
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| sniper-o (1.9.2002, 15:55) | |
na, anstatt das jugendamt zu beauftragen, könnte man z.b. eine mediation versuchen, nicht wahr? oder sich eine kostenlose rechtsberatung bei einem anwalt holen, nicht wahr? oder zu diversen vereinen gehen, die bemüht sind, ohne viel streit etwas für kinder herauszuholen.
und, @ana, selbst der weg übers jugendamt wäre in wenigen monaten zu erledigen, nicht aber in jahren. problem ist nur, beim jugendamt sind leute damit befaßt, die null ausbildung und kompetenz für solche fälle haben; das wissen die wenigsten. |
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| ana (30.8.2002, 11:59) | |
Aber, aber @Klausbach! Du schreibst doch ständig, das Jugendamt würde nur zum Wohle der Mütter agieren. Das JA soll sich ja peinlichst genau an alle Gesetze halten. Allein bis zum Erhalt einer Einkommensbestätigung vergeht Zeit. Immerhin muß der Vater ja im vorhinein über die bevorstehende Anfrage verständigt werden, er muß informiert werden, seine Seite muß angehört werden. Sonst wird dem JA hier sicher vorgeworfen, Gesetze zu mißachten. Die von dir ständig geforderte Einhaltung der Gesetze dauert eben. Flexibilität ist bei den Kritikern nicht so sehr gefragt. |
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| Lebensgefährtin (30.8.2002, 05:14) | |
@klausbach - welche Stelle ist noch kompetent? |
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| Klausbach (29.8.2002, 21:59) | |
Trooper, entziehen Sie dem Jugendamt die Vollmacht, wenden Sie sich an kompetente Stellen. |
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