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Veröffentlicht am 9.10.2002, 09:04 von Jürgen Grassler |
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Betrifft: Wiener Gebietskrankenkasse |
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| Kein Recht auf Krankenstand?
Es hat alles im August mit unserem Türkei-Urlaub angefangen. Leider hatten wir uns im Urlaub eine schwere Darminfektion eingefangen und mussten die ganze Woche im Spital verbringen. Zu Hause wieder angekommen, ließen wir uns vom Hausarzt krank schreiben. Weiters mussten wir noch div. Untersuchungen machen, da wir uns die Ruhr geholt haben. Von der BH Mistelbach wurde auch eine Anzeige gegen den Reiseveranstalter gemacht.
Jetzt, nach einem Monat, geht es uns wieder besser. Doch vorletzte Woche bekam ich von der Krankenkasse einen Brief, dass mein Krankenstand nicht genehmigt wird. Als Erstes dachte ich, das kann nur ein schlechter Scherz sein. Aber es ist leider keiner. Dr. Winkler von der Krankenkasse meint, dass die Bestätigung vom türkischen Spital nicht ausreicht. Obwohl die Krankenkasse alle Untersuchungsergebnisse vom Hausarzt und von der BH bekommen hat. Jetzt frage ich mich: Wie krank muss man noch sein, damit der Krankenstand genehmigt wird. Glaubt Hr. Dr. Winkler wirklich, dass ich mich eine Woche freiwillig in ein türkisches Spital lege, um dort meinen Urlaub zu verbringen?
Nur verstehe ich dann nicht, warum andere Leute wegen irgendwelcher Kleinigkeiten wochenlang im Krankenstand sein
können.
Warum muss man für diesen chaotischen Verein jedes Monat einzahlen, und wenn man dann mal was braucht, wird es einem nur schwer gemacht. Wie bekomme ich jetzt Recht auf meinen Krankenstand?
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Kommentare |
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| ghillie (8.8.2007, 21:17) | |
outest dich auch unnötigerweise als schlingel.
und wenns in neuseeland wär... |
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| corvette (8.8.2007, 20:49) | |
Wenn ich in eineem Land Urlaub verbringe das überhaupt mit der EU nichts zu tun hat und hoffentlich bis zu meinem Begräbnis nichts damit zu tun haben wird dann darf man sich nicht wundern das der Krankenstand nicht akzeptiert wird. Macht Urlaub in Österreich oder in zivilisierten Ländern, dann kann man auch erwarten das man nach EU Standart behnadelt wird. |
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| ghillie (8.8.2007, 19:39) | |
emma,
offenbar jene, die hier hemmungslos werbung für die krankenkasse machen |
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| Emma (8.8.2007, 17:53) | |
Und wen interessiert der Fall nach 5 Jahren noch? |
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| Tamara Schlingel (8.8.2007, 09:59) | |
Ich denke du sprichst in diesem Fall die falsche Sprache. Es gibt genügend, die dieses Land als Heimat nennen und auch dort hin, 3 Wochen auf Urlaub gehen. Danach zu uns zurückkommen und immer noch 3 Wochen Urlaub haben. Unsere Gebietskrankenkassa weiss solche Aktivitäten, lässt es zu, da ja die Krankschreibung von der Türkei und von einem Artzt hier mehr als ausreicht ist. Hier muss nicht weiter geredet werden, es gibt genügent Beispiele welche dieses fast jedest Jahr treiben. Auf unsere Kosten. |
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| Kriemhilde (22.10.2002, 18:27) | |
Ich verlor einmal nur der GKK wegen meinen Arbeitsplatz. Ich wurde von einem Nervenarzt in Sb. für lkrank erklärt. Den Schein mußte mein Hausarzt fertig ausfüllen, weil ich zwar in diesem Ort arbeitete, aber in einem anderen bezirk wohnte, Trotz nur unwesentlicher Besserung, wurde ich vom Kontrollarzt gesund geschrieben. Nach nur einer Woche. genau so lange hat es dann gedauert, bis ich neuerlich zusammenklappte. ich wurde wieder krank geschrieben und es wiederholte sich das Theater. Als ich nach dem dritten Mal Krankenstand wiederkam, erhielt ich die Kündigung, weil die Firma sich nicht von der GKK für blöd verkaufen ließ. |
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| osiris (10.10.2002, 19:13) | |
Versteh das Problem trotzdem noch nicht ganz. Wenn mich der Hausarzt krank schreibt dann is das einmal amtlich, da rüttelt keiner was. Die Frage ist nur - wie lange dauert der Krankenstand? Da gibts irgendwelche Listen über eine durchschnittliche Dauer je nach Wehwechen, nach denen die GKK dann mal nachfragt, ob ich noch krank bin - sonst ab zum Chefarzt.
Hat dich dein Hausarzt leicht rückwirkend krankgeschrieben? |
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| controller (10.10.2002, 04:31) | |
und wenn Du mal als halbwegs gesunder
deren HV besuchen musst, sorgen sie schon
dafür, dass Du nicht im selben Zustand
herauskommst
>>Qualm in der Gnkk |
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| raja (9.10.2002, 16:34) | |
Habe vor einigen Jahren direkt darum betteln müssen, dass man mich wieder gesund schreibt. Der Chefarzt meinte, Arbeit sei mir noch nicht zuzumuten. Dabei hatte ich schon während des Krankenstandes mindestens 3 Tage wöchentlich (inoffiziell) gearbeitet. Aber eine Chance hast @jürgen, vielleicht wird eines Tages dein Tod nicht anerkannt und der krankenkässliche Geldregen für deine Nachkommen wird nie versiegen. |
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| liontari (9.10.2002, 16:06) | |
@Jürgen Grassler
Ich hatte vor einiger Zeit ein ähnliches Problem mit der Wr. Gebietskrankenkasse.
Du solltest auf jeden Fall mit eingeschriebenem Brief einen Bescheid von der WGKK in dieser Angelegenheit verlangen. Gegen diesen Bescheid kannst Du dann innerhalb eines Monats beim Arbeits- und Sozialgericht Wien Klage erheben.
Diese Vorgangsweise ist kostenlos und Du brauchst auch keinen Anwalt dazu. Falls Du eine Rechtschutzversicherung hast, kannst Du das Ganze natürlich auch einem Anwalt übergeben.
Falls Du noch irgendwelche Fragen zu diesem Thema hast kannst Du Dich gerne per Mail an mich wenden.
Alles Liebe
liontari |
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| michi (9.10.2002, 11:05) | |
Was erwartest von den Privilegienrittern dort? Da weiß ja einer nicht was der andere macht! Die Kriterien für eine Anstellung bei der GKK sind vermutlich nicht Ausbildung und Können, sondern mit wem man dort verwandt oder befreundet ist. |
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| Siggi1 (9.10.2002, 10:37) | |
Ich hatte ein gegenteiliges Problem mit der Krankenkasse. War mal wegen kur 3 Wochen krank geschrieben und zwar das durch die Krankenkasse und nach 6 Wochen bekam ich einen Brief wieso ich eigentlich krankgeschrieben wurde und wieso solange und ich musste dann anrufen und mitteilen, dass ich von der Krankenkasse wegen der Kur für genau 21 Tage krankgeschrieben wurde und das ich schon lange wieder arbeiten würde |
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