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Öffentliche Einrichtungen/Ämter & Behörden | Zurück |
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Veröffentlicht am 11.11.2002, 10:35 von Mister Shopping |
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Betrifft: MA 67 Parkraumüberwachung |
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| Wien ist anders! - Keine Rücksicht auf Behinderte
Am 5.7.2002 stellte ich unseren LKW im 10. Bez. in die Ladezone auf der Quellenstr. 125 und entlud das Auto. Da ich gehbehindert bin (Behindertenpass vorhanden, 70 %!), konnte ich dies jedoch nicht so schnell erledigen. Als ich fertig war, hatte ich schon eine Anzeige (Mitteilung) am Auto. Ich wartete die Anonymverfügung ab, erhielt daraufhin eine Strafverfügung und erhob fristgerecht Einspruch. Im Einspruch führte ich meine Behinderung an und teilte auch die Nr. meines Ausweises mit. Dem Einspruch folgte eine erneute Strafverfügung, diesmal auf meinen Namen (Erstere war auf Gattin als Zulassungsbesitzer), mit gleichzeitiger Erhöhung der Strafe trotz gleichen Delikts (Halten u. Parken verboten ausgenommen Ladetätigkeit).
Haben Behinderte keine Rechte, ihren Beruf auszuüben, oder ist es den Behörden egal, wie schwer man sich seine Brötchen verdient, Hauptsache, die Amtskasse stimmt?
Ist im VWStG nicht eine Straferhöhung im Nachhinein untersagt?
1. Strafverfügung = 49.-
2. Strafverfügung = 59.- für den gleichen = selben Delikt!!
Wer sagt da noch, dass es keine Amtswillkür gibt?
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Kommentare |
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| osiris (11.11.2002, 19:42) | |
@shopper, erschtens gilt die Ladezone für ALLE - da gibts keine Extrawürschtl.
Und versuchs nächstes Mal nicht mit der Brechstange (= Einspruch gleich mit allen Argumenten), sondern mit einer Mischung aus abwarten - Einspruch - Lenkererhebung - abwarten - Einspruch - .... (und verschiess dein Pulver nicht sofort).
(hab grad jetzt im Herbst der Polizei mit der Methode den Nerv gezogen: Delikt war Anfang Februar - "....wir teilen Ihnen mit, dass das gegen Sie eingeleitete Verwaltungsstrafverfahren mit dem o.a. Aktenzeichen gemäss Ä45 Abs.1 des Verwaltungsstrafgesetzes 1991 eingestellt wurde...." *grins*) |
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| Mister Shopping (11.11.2002, 14:40) | |
Behindertenausweis(Ä29a) fürs Auto gibts nur 1 Stück. Nicht aber fürs Lieferauto, trotzdem darf ich in einer Ladezone be u. entladen. Das Prob. ist die Zeit, die ich dafür gebraucht habe, (35 min). Deshalb Anzeige wegen Halte- Parkverbot! |
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| sabifa (11.11.2002, 12:57) | |
Das Problem bei diesem Fall dürfte sein, daß das Auto auf die Gattin gemeldet ist und die ja nicht behindert ist. Aber ich könnte mir sehr wohl vorstellen, daß es auch für diesen Fall eine Lösung gibt. |
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| Manja (11.11.2002, 11:23) | |
Gibt es nicht für Behinderte einen Kleber oder irgendsowas, das sie am Auto anbringen können wodurch sie dann keine Strafe bekommen? |
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