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Veröffentlicht am 19.11.2002, 08:30 von zungur |
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Betrifft: Fahrschule Fürstenfeld |
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| Ist so etwas fair??
Im Juli 2002 wollte ich in Fürstenfeld den Führerschein machen. Alles lief gut, bis eines Tages der Leiter der Fahrschule in den Unterricht platzte. Er beschuldigte unseren Theorielehrer, dass er nicht genug auf die Fragen einging. Das war nicht korrekt! Unser Theorielehrer sagte immer, dass wir die Fragen selber lernen können, er legt mehr Wert darauf, dass wir uns auf der Straße auskennen. Das sagte ich als Schüler auch dem Leiter.
Nach diesem Tag war dieser nicht mehr sehr freundlich zu mir und bezeichnete mich als typischen Gymnasiasten: große Klappe, wenig im Kopf! Der Theorieunterricht ging an mir vorbei, und auch die praktische Prüfung war kein Problem, aber einen Tag vor der Theorieprüfung erfuhr ich, dass ich nicht antreten durfte. Als ich fragte, warum, hieß es nur, dass ich noch zum Amtsarzt müsse. Dorthin ging ich dann, am Tag der Prüfung, auch. Seine ersten Worte an mich waren: "Von Ihnen habe ich schon gehört! Sie sind der, der gern redet, aber nichts im Kopf hat!" Er meinte, ich müsse ein psychiatrisches Gutachten bringen, bevor ich zur praktischen Prüfung dürfte. Als ich nach dem Grund fragte, gab er an, dass es um einen Eintrag in meiner Akte ging, der schon vor längerer Zeit auf Grund mangelnder Beweise fallen gelassen wurde. Am selben Tag erfuhr ich von einem Fahrlehrer, dass der Amtsarzt ein guter Golffreund vom Fahrschulbesitzer ist und sie erst letzte Woche zusammen Golfen waren.
Dieses Gutachten musste ich auf eigene Kosten und ohne jegliche Bestätigung machen. Ich suchte eine Psychiaterin in Feldbach auf. Sie befragte mich 20 min. und teilte mir dann mit, dass ich noch einen Urintest machen musste. Diese 20 min. kosteten mich 170 Euro. Der Urintest kostete mich weitere 35 Euro. Als ich dann alles zur Psychiaterin brachte, teilte sie mir mit, dass sie noch 10 Tage für die Ausarbeitung des Formulars bräuchte! Ich verpasste den nächsten Prüfungstermin. Als ich das Formular dann abholte, stand darin, dass ich zwar antreten dürfe, ich aber weitere 3 - 5 problemorientierte Gesprächstherapiestunden machen sollte. Obwohl alles passte! Das brachte ich dann zum Amtsarzt, der mich zuerst nicht antreten lassen wollte, aber mir dann zugestand, dass ich die Prüfung machen dürfte, der Führerschein aber nur ein Jahr gültig sei! Dieses 10 min. Gespräch kostete weitere 50 Euro. Die Prüfung verlief einwandfrei, ich hatte alle Punkte, und jetzt, 4 Monate nach dem Theoriekurs und 250 Euro ärmer, habe ich meinen Führerschein. Ist das fair???
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Kommentare |
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| doc_141 (30.11.2002, 10:31) | |
Also nur zur Klarstellung:
Ein sachverständiger Arzt (Allgemeinmedizin) [darf nicht der Hausarzt sein!] erstellt ein Gutachten nach Ä8 FSG, wenn das passt, siehst du den Amtsarzt nicht!
_Alle_ , die irgendeine gesundheitliche Auffälligkeit aufweisen und auch die Kandidaten, die Einträge im Strafregisterauszug oder im Ekis vorweisen, müssen zum Amtsarzt (in den großen Städten macht das der Polzeiamtsarzt) und werden zur fachärztlichen Stellungnahme weiter verwiesen.
Schließlich muss ja sicher gestellt werden, dass es keine Lenkberechtigung von Drogenkonsumenten gibt! Das gleiche passiert ja auch mit allen Besitzern einer Lenkberechtigung, wenn eine Anzeige nach dem Suchtmittelgesetz gegen sie erfolgt. Wie gesagt, der Sinn ist ganz einfach, dass niemand unter dem Einfluss von Suchtmitteln (sei es Alkohol oder illegale SM) ein Fahrzeug lenkt oder in Betrieb nimmt.
Und das ist doch auch sinnvoll so, oder möchte jemand behaupten, dass er gerne einen Unfall wegen eines SG-Lenkers will??! |
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| Stundenlust (23.11.2002, 20:28) | |
Psyachiater gibts, denen is nix zu blöd. Nach dem Rorschach-Test ab zum Urin-Test. Blöd für Dich, das Geld is weg und klagen kostet nur Nerven und noch mehr Geld. Wie willst Du schließlich beweisen, dass Du normal bist, und der Test gar nicht nötig gewesen wäre. |
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| ilvy (23.11.2002, 00:21) | |
WO macht man die Fahrprüfung VOR der Theorie?????? |
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| mariposa (20.11.2002, 17:27) | |
@zugur - Was mich bei Deinem Posting am meisten stört oder wundert, ist der Urintest. Hält man den alle Jugendlichen, die sich etwas zu sagen trauen für Drogenkonsumenten?
Was sagen Deine Eltern dazu?
Ich finde sie sollten Dich unterstützen, auch wenn Du nach dem Gesetz her schon volljährig bist.
Auch ich warte sehr auf die Reaktion der Fahrschule und ihre Argumente! |
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| Helwa (20.11.2002, 11:33) | |
@ SMO
So unglaublich es klingt, aber es ist so wie du geschrieben hast genau die richtige Vorgehensweise.
Der Arzt (nicht Amtsarzt) darf dich nicht als nicht fahrtauglich einstufen, der darf nur tauglich oder Untersuchung vom Amtsarzt (= Polizeiarzt in den Landeshauptstädten) entscheiden.
Dieser hat dann die absolute Macht, und kann alles verlangen was er auch nur irgendwie begründen kann, und bei einem Brillenträger Sehschwäche zu vermuten genügt leider schon.
Traurig aber so ist es.
@ sabifa
Vergiss den Dachverband, es gibt auf jeder Landesregierung eine Stelle die die Fahrschulen überprüft. Dort erreichst wesentlich mehr mit einer BERECHTIGTEN Beschwerde, aber frag mich jetzt bitte nicht wer da in Graz zuständig ist, aber in der Abteilung verkehr wird man sicher weiterhelfen. |
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| sabifa (19.11.2002, 15:17) | |
@SMO: das haben bei mir auch schon einige versucht, einen Sehtest ohne Brille. Ich hab die alle gefragt, wie sie sich das denn vorstellen, warum ich wohl eine Brille hab. Sowas laß ich ganz einfach mit mir nicht machen. |
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| SMO (19.11.2002, 14:12) | |
Ich ging auch einmal nichts ahnend zum Amtsarzt, da ich für den EU-Führerschein (auch für LKW) dies brauchte. Obwohl ich immer Brillenträger war und dies im Führerschein vermerkt war, mußte ich diverse Sehtest ohne Brille machen. Promt erhielt ich eine Vorladung vom Polizeiarzt, ob ich überhaupt noch "Fahrtauglich" bin. Da der Amtsarzt mir schon vorschrieb, daß ich einen bestimmten Sehtest machen müsse, tat ich dies. Der Test kostete an die 1800.-ATS welcher angeblich auch von keiner Krankenkasse bezaht wird. Also mit dem Test bewafnet ging ich zum Polizeiarzt und war überrascht, daß ich neuerlich, aber mit Brille, diverse Zahlen lesen mußte.
Mit der Frage warum ich überhaupt geladen wurde, da ich ja die Brille vorgeschrieben habe und mit dieser sehr gut sehe, erhielt ich auch den neuen Führerschein. Den teuren Test habe ich umsonst gemacht, nur weil der Amtsarzt es eben so wollte. Daher rate ich JEDEM in Zukunft gleich zum Polizeiarzt zu gehen, bei Bedarf. |
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| michi (19.11.2002, 13:15) | |
Ich wäre neugierig auf die Stellungnahme der Fahrschule! |
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| sabifa (19.11.2002, 12:07) | |
@helwa: da man für diese Untersuchung nicht zum eigenen Arzt darf und es vom Amt vorgeschriebene Ärzte gibt, welche diese Untersuchungen vornehmen dürfen, schleicht sich leicht der falsche Titel "Amtsarzt" ein. Weiß ich von mir, wir hatten dieses Jahr 2 Fahrprüfungen.
Es gibt übrigens einen Dachverband der Fahrschulen. Erstens könnte eventuell @helwa diesen nennen oder man kann ihn auch über die Aurofahrerklubs erfragen. Hab ich auch getan. Ansonsten kommt mir dieses Gschichtl ein bißl misteriös vor. Da müssen noch Dinge vorgefallen sein, von denen wir nichts wissen. |
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| Helwa (19.11.2002, 11:15) | |
@ zunger
Ich zitiere Dich mal:
Der Witz bei der sache war der das ich davor schon beim Arzt war ( Fahrtauglichkeit) und der nichts von alledem sagte!
Also da ich als Fahrlehrer mich einigermassen auskenne, frage ich mich warum du nochmals zum Arzt mußtest? Das gibt es gar nicht, ausser du fällst laufend bei der Prüfung (amtliche) durch.
Sonst gilt: Bringst du das Formular des Arztes zur Behörde, und der Arzt bescheigt Dir "zum lenken für Fahrzeuge der Gruppe 1 (oder Gruppe 2) geeignet" dann siehst Du den Amtsarzt gar nicht. |
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| do (19.11.2002, 10:58) | |
@zungur: dann versuche, herauszubekommen, ob es soetwas wie einen Dachverband der Fahrschulen gibt, bzw. probiere bei der stmk. Wirtschaftskammer, den Sachverhalt darzulegen und eine Einigung zu erzielen. |
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| zungur (19.11.2002, 10:44) | |
Der Witz bei der sache war der das ich davor schon beim Arzt war ( Fahrtauglichkeit) und der nichts von alledem sagte!
Weiters war die Akte zwar eine Polizeiliche Angelegenheitaber wie gesagt wurde sie aufgrund von mangelnden Beweisen( Ich war nicht schuldig - Verwechslung) fallengelassen! |
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| sabifa (19.11.2002, 09:36) | |
Die Aussage des Theorielehrers, man könne die Fragen ja auch selber lernen, halte ich nicht für klug. Es gibt mehr als genug Fahrschüler, welche das eben nicht können und es gehört zu seiner Aufgabe den Stoff vorzutragen. Wie man sich auf der Straße verhält, lernt man dann in den praktischen Stunden. |
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| do (19.11.2002, 09:16) | |
ohne zungur etwas unterstellen zu wollen, denke ich, daß es hier nicht um den "beleidigten Fahrschulbesitzer" geht, der zungur etwas "zu Fleiß" machen wollte, sondern, wie er selbst schreibt, um einen Eintrag über ihn in einer ominösen Akte.
(Wo liegt diese Akte auf? Bei Gericht? bei der Polizei?)
Da er sich einem Urintest unterziehen mußte, kann sich jeder ausrechnen, worum es bei diesem Eintrag ging.
Möglicherweise wurde zungun zu Unrecht verdächtigt, jedoch liegt es sicher im Ermessen eines verantwortungsbewußten Amtsarztes, sich zu vergewissern, W E N er zu einer Führerscheinprüfung zuläßt. |
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| Manja (19.11.2002, 09:07) | |
Das ist ja unglaublich! Kann der Fahrschulleiter denn wegen diesem einen Kommentar, den du gegeben hast um den Theorielehrer in Schutz zu nehmen, so verärgert worden sein, dass er derartige Sanktionen gegen dich einleitet?
Wenn es wirklich so war, ist das alles andere als fair.
Mich würde da sehr interessieren, was der Fahschulleiter dazu zu sagen hat! |
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