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Veröffentlicht am 11.12.2002, 08:53 von Maria70 |
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Betrifft: Bundesprüfanstalt für Kraftfahrzeuge Wien Strebersdorf |
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| Inkompetenz und Abzocke Teil 3
--->Fortsetzung von Teil 2
Wer wird dann noch in eine Werkstatt fahren, um dort ordnungsgemäß das Pickerl machen zu lassen, wenn er sowieso zur Bundesprüfanstalt muss, die ja auch das Pickerl ausstellen können? Frohes Werkstattsterben kann ich da nur sagen (wir haben scheinbar zu wenig Arbeitslose!)
Alles in allem hat mich das Ganze €111 allein an Gebühren an die Bundesprüfanstalt gekostet, von den Kosten in den Werkstätten gar nicht zu sprechen. Und das ganze für nichts, denn an meinem Nissan wurde nach dem Service vor der 1. Überprüfung nichts mehr verändert (ich war dann bei den diversen Tests immer dabei).
Ich habe mir rechtliche Schritte überlegt, schon allein deshalb, da das Ganze sicher kein Einzelfall war. Zu diesem Zweck hab ich mit einem Bezirksrichter und mit einem Anwalt gesprochen. Der Richter hat mir geraten, ein Amtshaftungsverfahren einzuleiten. Der Anwalt meinte aber, dass der Sachschaden (2x €37) zu gering sei, ich hätte die Nachprüfung verweigern und mir die Kennzeichen entziehen lassen müssen, dann wäre der wirtschaftliche Schaden höher gewesen. Mit einem Wort: Pech gehabt.
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Kommentare |
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| Maria70 (16.12.2002, 22:07) | |
Denn wie kann es sein, dass nicht einmal die Bremsenprüfstände in Ihrer Prüfhalle die gleichen Werte anzeigen und ein Messgerät den Siedepunkt der Bremsflüssigkeit mit 99° C angibt, obwohl diese kurz zuvor erneuert wurde und einen Siedepunkt von 211°C hat. Ich möchte aber hier festhalten, dass Bremsenprüfstände lt. Eichamt nicht dem Eichgesetz unterliegen! Weiters sollten die Prüfer wissen, dass federbelastete Gelenke (Trag- und Spurgelenke) bauartspezifisch schon mal Spiel haben dürfen. Das Maß für dieses Spiel wird vom Fahrzeughersteller angegeben, und nicht von der Bundesprüfanstalt. Bezüglich der Kosten sagte ich nichts über die €37.-, die bei der ersten Überprüfung zu zahlen waren. Aber keine Werkstatt würde es wagen, den vollen Betrag für eine Nachüberprüfung zu verlangen, denn für 10 Minuten Arbeit wäre das ein saftiger Stundensatz. Ich hoffe, dass sie mir eine klärende Antwort geben. Maria70 |
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| Maria70 (16.12.2002, 22:06) | |
Antwort auf die Stellungnahme der Bundesprüfanstalt:
Sehr geehrter Hr. W. Nissler, Sie glauben doch nicht wirklich, dass ich meine persönlichen Daten auf einer Seite im Internet veröffentliche (es gibt noch immer so etwas wie Datenschutz).
Es sollte aber meiner Meinung nach für Sie kein Problem sein, meine Fahrzeugdaten zu erfahren, da es sicher nicht oft vorkommt, dass eine ältere Dame mit einem, von 2 Werkstätten als vollkommen verkehrstauglich eingestuftem, Nissan Bluebird T12, Bj.88, 4 mal in Ihre Anstalt kommen muss. Die Daten müssen ja einige Jahre aufgehoben werden. Aber scheinbar hat die Kommunikation in der Bundesprüfanstalt die gleiche Qualität wie die Überprüfung der Fahrzeuge. Sie schreiben des Weiteren, dass die Mess- und Prüfgeräte doppelt so oft gewartet werden als gesetzlich vorgeschrieben. Das dürfte bei dem Fahrzeugdurchlauf Ihrer Anstalt, der ja wesentlich höher ist als in Werkstätten, zuwenig sein. |
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