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Veröffentlicht am 13.6.2003, 08:31 von sniper-o |
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Betrifft: Magistrat Graz |
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| Wieder einmal Jugendamt
Die übliche Szenerie. Ein Kind wurde zu Tode geprügelt, das Jugendamt wusste davon, hat nichts unternommen. Amtsleiterin Ingrid Krammer wiegelte ab, dem Jugendamt sei der Zutritt verweigert worden.
Einem Amt, das alle Möglichkeiten bis zum bewaffneten Polizeieinsatz hat und sich jederzeit gerichtliche Deckung holen kann... lächerlich.
Mit Erinnerung an den von @klausbach früher beschriebenen Fall der kleinen Amanda in Mödling muss auch dem Jugendamt Graz Amtsmissbrauch durch Unterlassung, unterlassene Hilfeleistung und Beihilfe zum Mord vorgeworfen werden. Wird die Staatsanwaltschaft Graz die Genehmigung bekommen, eine Anklage einzubringen? Oder wird auch dort die Sache niedergeschlagen werden?
Bei solchen Jugendwohlfahrtsbehörden ist Rücksichtnahme so wenig angebracht, wie sie diesen Kindern zuteil werden lassen.
Und um die Mucha abzusichern, wenn mich jemand klagen will, gerne... | |
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Kommentare |
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| sniper-o (30.7.2003, 12:38) | |
hi ana, anzeigen an das jugendamt sind eigentlich das, was man als grundlage für einen verdacht nehmen sollte. |
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| ana (18.6.2003, 14:02) | |
@sniper: Nein bei realistischem Verdacht auf Kindesmißhandlung sollte es keine Einschränkungen geben. Davon hab ich aber nichts gelesen und die Grazer Tageszeitungen haben recht ausführlich über den Fall berichtet. |
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| sniper-o (16.6.2003, 21:21) | |
erschreckend, was da verzapft wird...
liebe ana, die mißhandlungen sind mehrmals angezeigt worden. die jugendamtsleiterin krammer hat selbst angegeben (kannst auch selbst zeitung lesen), ihre mitarbeiter wären nicht eingelassen worden. na, wenn ein jugendamt auf eine mißhandlungsanzeige hin kommt, hätte es schon möglichkeiten, sich zutritt zu verschaffen.
ich sag sicher nicht, daß die eltern nicht schuld am tod sind. aber das jugendamt ist verantwortlich dafür, sofort einzuschreiten und auch sofort das gericht zu benachrichtigen. lies nach im abgb. ist nicht geschehen.
wenn du sagst, ana, du würdest dem jugendamt auch den zutritt verweigern, dann glaub ich aber nicht, daß du es bei anzeigen wegen mißhandlungen meinst. nicht wahr? |
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| FryingPan (15.6.2003, 13:28) | |
@hugo: Haben sie ja. Sie haben erzählt, was sie (von ihren anderen Kindern) wissen: Der Bub ist oft hingefallen.
Und selbst, wenn sie mehr wüssten, wer würde das schon glauben?
@mariposa: Durchaus eine Möglichkeit. Warum nicht.
Was jetzt noch fehlt, wär ein anderes gerichtsmedizinisches Gutachten, das zu dem Schluss kommt, das die Verletzungen doch von Stürzen stammen könnten. |
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| sabifa (13.6.2003, 15:17) | |
@mariposa: genau daran hab ich auch gedacht. Ein primitiver Vater fühlt sich ja gleich in seiner männlichen Ehre gekränkt, wenn er ein krankes Kind hat. |
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| mariposa (13.6.2003, 14:47) | |
...vielleicht haben die Eltern, wahrscheinlich sehr primitiv, das arme mongolide Kind als Sündenbock "benützt" ? und die anderen 3, weil gesund, nicht? möglich ist leider alles! |
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| sabifa (13.6.2003, 14:29) | |
@hugo24: auch das wäre vermutlich nicht positiv für sie ausgelegt worden. |
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| hugo24 (13.6.2003, 13:39) | |
@fryingPan: koa schlechta gedaunkn, aba manst net, dass die mutta oda da vota bei da vahoftung dann dazöhlt hättn, wos wirkli passiert is? |
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| FryingPan (13.6.2003, 10:56) | |
Wir werden aber nie erfahren, was dahintersteckt. Die Gerichtsmedizin hat festgestellt, dass der Bub (er hatte übrigens das Down-Syndrom) nicht durch Verletzungen vom hinfallen gestorben ist, sondern durch Schläge. Das Problem ist aber, dass Medizin keine exakte Wissenschaft ist. So wie es Fehldiagnosen bei Lebenden gibt, gibt es auch welche bei Toten. Und wie man ein und dieselbe Verletzung ganz unterschiedlich beurteilen kann, habe ich selbst schon mal erfahren.
"Laut" wurde es in der Wohnung, weil die Eltern oft gestritten hätten oder mit den Kindern geschrien haben. Kommt vor, meine Eltern brüllen heute noch mit mir. Mittlerweile brüll ich aber zurück.
Aber ich kann mir die Geschwister so schön vorstellen, wie sie ausprobiert haben, was der Bruder alles aushält. Weil der is ja ein Mongo und kriegt eh nix mit. Und wenn er dann mal geblutet hat: "Mama, Mama, der Mongo is schon wieder hingefallen".
Aber wie gesagt, alles nur Mutmassungen. |
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| Little django (13.6.2003, 10:41) | |
@frying pan: deine ideen haben was für sich. mich würd interessieren was dahinter steckt. wer weiss was da wirklich passiert ist. mir graust immer vor solchen schlagzeilen weil man als leser/seher/hörer nie die ergebnisse erfährt, wo was bei den untersuchungen rauskommt.
laut ist es schon bei zwei kindern oft.
man weiß nicht wie behindert das kind war. der braucht echt nur blöd fallen und ist schwer verletzt. |
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| FryingPan (13.6.2003, 10:01) | |
@Girly, ana: Worums Schneipa aber eigentlich geht, dürfte der jüngste Fall in Graz sein, wo ein behindertes Kind lt Gerichtsmedizin durch Schläge so schwer verletzt worden ist, dass es starb. Nachdem die Familie (Mutmassung!) wenig verdient, aber 4 Kinder hat(te), hat sich das Jugendamt deswegen dafür interessiert. Bei einem solchen Besuch dürfte der Zutritt verweigert worden sein. Weiters war es auch des öfteren recht laut in der Wohnung der Fam. Da aber bei den Kindern nie etwas festgestellt werden konnte, hatte das Jugendamt keine Handhabe für weitere Massnahmen.
Nach dem Tod des Buben wurde der Vater verhaftet, die anderen Kinder untersucht (keine Misshandlungsspuren feststellbar). Später wurde dann auch die Mutter verhaftet. Beide gaben an, dass der Bub oft hingefallen sei.
Mutmassungen: 1) Es passt nicht zum Täterschema, dass nur EIN Kind von vieren körperlich misshandelt wird.
2) Die anderen Drei könnten mit dem Buben so lange "gespielt" haben, bis es einmal zuviel wurde. |
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| Girly (13.6.2003, 09:50) | |
@ana: bei mir war das jugendamt auch mal weil mich ein nachbar angezeigt hat, weil mein krankes kind sooft geweint hat :-( hatte aber überhaupt kein problem. sie war sehr freundlich, wir haben einen kaffee zusammen getrunken, ich hab ihr den befund vom kh gezeigt und die sache war erledigt. allerdings hat sie sich vorher angemeldet. ich glaub daher, dass das jugendamt nur bei dem verdacht von misshandlung/verwahrlosung unangemeldet kommt. meiner meinung nach, wird aber von den behörden zu wenig unternommen... |
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| ana (13.6.2003, 09:33) | |
@Da hast leider recht: Es ist schrecklich, was da passiert ist und der Täter kann meines Erachtens gar nicht genug gestraft werden.
Das Jugendamt prüft, soviel mir bekannt ist, stichprobenartig, ohne erkennbaren Grund, "alleinerziehende Mütter/Väter". Bei einer Scheidung ist vor Regelung des Sorgerechts ein Gespräch mit einem Mitarbeiter d. Jugendamtes obligatorisch. Ich würde dem Jugendamt auch den Zutritt verweigern und einen "Besuch" als Eingriff in meine Privatsphäre empfinden. |
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| Girly (13.6.2003, 09:06) | |
@ana: danke. meinst du damit den fall der kleinen amanda? denn kenn ich auch.
ich meinte weil @sniper-o schreibt, "... der zutritt wurde verweigert" da muss doch was vorgefallen sein. sonst versuchen die sich ja nicht zutritt zu verschaffen, oder? aber wie auch immer. es ist immer furchtbar. |
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| ana (13.6.2003, 09:03) | |
@girly: Ich helf dir gern mit Details aus :-)
Ein Kind wurde zu Tode geprügelt und es ist eine besondere Spezialität von @sniper-o Verantwortlichkeiten zu verteilen. In der Regel ist das Jugendamt verantwortlich (niemals der Mörder selbst), wenn es um keine "Kinderbelange" geht, muß irgendein anderes Amt herhalten.
Die Familie ist bis zu diesem Zeitpunkt nicht "aufgefallen" (zumindest hab ich das so gelesen) - das Jugendamt hatte keinen Grund einzuschreiten. Bis zum Tod des Kindes, gab es keine Anzeichen von Gewalttätigkeit in der Familie.
Das Jugendamt hätte also schwerlich "bewaffneten Polizeieinsatz" anfordern können und pflegt auf derartige Aktionen, gottseidank, bei Routinebesuchen zu verzichten. |
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| Girly (13.6.2003, 08:41) | |
@sniper-o: wäre es möglich ein paar details zu erfahren? ich kenne auch einen fall von amtsmissbrauch, zwar nicht so schlimm aber immerhin... |
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