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Veröffentlicht am 20.6.2003, 10:54 von Georg Bauchinger
Betrifft: Agrarbehörde Salzburg
Willkür! Die neue Knechtschaft in Österreich Teil 2

--->>Fortsetzung von Teil 1 (vgl. http://www.diemucha.at/message/message.php?message=007629) Die Vorgeschichte: Am 16.7.1984 beantragte Dipl. Ing. Egger, vom Amt der Landesregierung, beim Grundbuchsgericht St. Johann i.Pg., die grundbücherliche Durchführung der Vermessungsurkunde, gemäß Ä 15 ff. Liegenschaftsteilungsgesetz, ohne für die Landesregierung mit hoheitlicher Kompetenz zu bestätigen ! Zudem ist das LiegTeilG. Ä 15 ff kein rechtsbildendes Gesetz und die Verbücherung der Vermessungsurkunde ist auch k e i n e verbücherbare Urkunde, die ein Recht schafft ! Die Eintragung des Eigentumsrechts für die Güterweggenossenschaft ist mit der Urkundensammlung nicht stimmig ! Aus dieser Situation heraus begannen die Streitigkeiten, weil ein Güterweginteressent sich das rechtmäßig erworbene und jahrzehntelang bewirtschaftete Eigentum des Herrn Gschwandtl, als SEIN Eigentum einverleibte ! Am 27. Juli 1991 hat Herr Gschwandtl beim Amt der Salzburger Landesregierung, Abtlg. 4 Land- und Forstwitschaft schrifltlich gebeten, die Streitsache auf Verwaltungsebene zu bereinigen. Dieser Bitte wurde mit dem Schreiben vom 20. 8. 1991 eine Absage erteilt ! Alle ordnungsgemäß eingebrachten Anträge wurden mit dem Hinweis auf den rechtskräftigen Bescheid abgewiesen ! Aber existenzbedrohend ist es seit der Klage wegen Räumung meiner Weganteile beim Bezirksgericht St. Johann i.P., denn seither betreibt das Gericht ein Entmündigungverfahren von Amts wegen und ebenso ohne kompetent gefertigte Anträge Exekutionsverfahren und Zwangsversteigerung des landw. Eigentums des Herrn Gschwandtl ! Diese Verfahren wiederholen sich ständig, um die Familie Gschwandtl in Angst und Schrecken zu versetzen, damit dieser mit einer Begleichung der Forderungen auch die Rechtspersönlichkeit der Güterweggenossenschaft anerkennt ! So soll das gesetzlich notwendige Eigentums- und Bringungsrecht von Herrn Rupert Gschwandtl erpresst werden ! Der Verursacher der Streitigkeiten,- das Amt der Salzburger Landesregierung als Agrarbehörde verweigert vehement jede Hilfestellung und jede rechtsbildende Amtshandlung ! Diese Willkür der staatlichen Organe gleicht schon dem gesetzlosen Recht des Stärkeren, dem Faustrecht ! Alle hier getätigten Aussagen kann ich schriftlich belegen und bezeugen ! I h r Georg Bauchinger
 
 Kommentare

Helwa (20.6.2003, 20:02)
@ martini

Namen weiß ich nicht mehr - war am LG Klagenfurt 1997.

Helli (20.6.2003, 18:37)
Herrn Bauchinger kann ich voll verstehen und auch die amtlichen Entscheidungen, vermutlich hat er zum LH zu wenig Beziehungen gleich welcher Art!!!!

martini (20.6.2003, 15:07)
bitte sag mir nicht den nahmen der richterin.

Helwa (20.6.2003, 14:54)
@ ana

Also ich bekam noch eine Geldstrafe von ATS 10.000,-- aber ich würds jederzeit wieder tun wenn ein Richter den Vergewaltiger von 3 kleinen Kindern 18 Monate gibt und davon 15 auf Bewährung.

ana (20.6.2003, 14:15)
@helwa: Wie hoch ist der Preis im Moment für (d)eine derart erfrischende Meldung bei Gericht?

Helwa (20.6.2003, 13:02)
Also ein Entmünigungsverfahre lief auch schon mal gegen mich - aber ich wurde nicht entmündigt! Nach einem Besuch beim vom Gericht bestelltem Psychiater war das Verfahren erledigt.

Der Grund: Ich fragte eine Richterin nach der Urteilsverkündung in einer Strafverhandlung wegen sesuellem Kindesmissbrauch ob man Ihr ins Hirn geschxxen und vergessen zum umrühren habe. Und Ihr wünschte, das nächste mal solle Ihre Tochter das Opfer sein.

michi (20.6.2003, 11:48)
Na ja, bei so Wegerechtsstreitigkeiten ist immer einer der beiden Kontrahenten der Meinung ungerecht behandelt zu werden.
Übrigens @baucherl, was hast du eigentlich mit Herrn Gschwandtl zu tun, bist sein Sachwalter?

ana (20.6.2003, 11:38)
...Entmündigungsverfahren.... hättest das gleich gesagt. Jetzt ist endlich alles klar ;-))

PS.: Sollte irgendjemand tatsächlich verstehen, worum genau es hier geht, bitte um eine einfache, dem Normalbürger verständliche Erklärung. Danke.

Hans360 (20.6.2003, 11:30)
Wer den Landeshauptmann von Salzburg auf eine Stufe mit NS-Gauleitern stellt, sollte sich nicht wundern, wenn er entmündigt wird.


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