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Veröffentlicht am 5.2.2004, 08:39 von austriazwerg
Betrifft: Ma 67
Parkscheibe trotz m-parking

Habe heute um 10 Uhr mein Auto in der Gußhausstraße im 4. Bezirk geparkt und via m-parking einen Parkschein ausgefüllt! Komme so gegen halb 11 wieder zu meinen Auto und finde eine Anzeige darin liegen mit der Delikt Nr. 232 "keine Parkscheibe"! Hab dann bei der MA 67 angerufen und gefragt, was das soll, da ich ja einen Parkschein ausgefüllt habe und das via Handy! Gibt die mir zu Antwort, dass man seit Anfang dieses Jahres eine Parkuhr braucht. Vorher habe man diesbezüglich halt immer ein Auge zugedrückt. Hab sie dann gefragt, wofür m-parking dann erfunden bzw. eingeführt wurde, wenn ich 1) Eine SMS bezahlen muss 2) Den Parkschein Zahlen muss 3) Die Parkscheibe(wenn vorhanden) stellen muss Da hab ich dann ja keine Vorteile sondern nur mehr Kosten! Habe darauf keine Antwort, bekommen nur eine Nr. des Vorgesetzten, der morgen wieder da sei ! Da bleib ich doch lieber bei den alten Parkscheinen, wenn ich dann sowieso jede 1 1/2 Stunden oder je nach Parkdauer wieder zu meinen Auto laufen darf und die Uhr stellen muss! Bitte um Stellungnahme der MA 67! Danke!
 
 Kommentare

sniper-o (9.2.2004, 22:32)
steht im gesetz, denn sonst kann man die ankunftszeit nicht sehen. wäre eigentlich logisch... oder?

austriazwerg (6.2.2004, 23:26)
Habe gestern mit dem Vorgesetzten der MA67 gesprochen der mir erklärte das es stimmt das man eine Parkuhr benötigt und zwar aus dem Grund weil es viele ausnutzen! Sprich den ganzen Tag lang auf ein und dem selben Fleck stehen! Er war auch so nett und hat mir die Anzeige fallen lassen!

columbo1 (6.2.2004, 07:37)
@osiris: loß es kumman, es stimmt sicha!
@ana: na geh heast, loß deina fantasie irn lauf, woat i hüf da: hot natürli mit anal ztuan. ma muß jo schließlich sein ruf treu bleibm.
no wos: im gugl findst es ned (zumindst ned des, wos es bedeitet. na ka parfeu ....) :-)

osiris (5.2.2004, 16:23)
Inschpekta @glasaug, was tust denn so auf den @oooobagscheiten hinhacken?
Der freut sich halt noch wie a Schneekönig, wenn er irgendwo in an Büachl was lesen kann.
...und wenn GIO wirklich das heisst was mir da spontan in den Sinn kommt....

duc (5.2.2004, 15:06)
@ana: das kann man leider nicht ausschreiben, sonst löscht's der @AW bzw. der @stephan dichtet mir wieder was an. Dabei bin ich für sowas gar nicht zuständig! *dfg*

ana (5.2.2004, 13:41)
@duc: ?????

"GIO"??? Ich versteh wieder einmal gar nix nicht *seufz*

duc (5.2.2004, 13:21)
@columbo: Spitzenbeispiel, wie man sich auch auf Deutsch verständlich ausdrücken kann. "GIO" hab ich spontan verstanden :-))

columbo1 (5.2.2004, 12:14)
kaum taucht der unnedige @ooobagscheide wieda auf muaß a si unnedig wichtig mochn. is da jetzt a ochtl in de wäsch gongan weußt di mit so an schxxxx profiliert host? gratulazion, oida, dei lebn muaß jo unedlich ausgfüt sei. übasetzn woa am unnedichstn. GIO.

Stephan (5.2.2004, 11:37)
sorry @duc - hat nix mit Deinem Lieblingsthema zu tun :-)

I
A m
N ot
A
L awyer

zu deutsch: Ich bin kein Anwalt/Jurist!

duc (5.2.2004, 11:24)
@stephan: sorry wegen des fehlenden "h"s

duc (5.2.2004, 11:22)
@stepan: wofür steht das "I" bei ANAL??
Injection?

Helwa (5.2.2004, 08:49)
Zitat: Da bleib ich doch lieber bei den alten Parkscheinen, wenn ich dann sowieso jede 1 1/2 Stunden oder je nach Parkdauer wieder zu meinen Auto laufen darf und die Uhr stellen muss!


Ganau das ist der Grund warum die Parkscheibe verlangt wird. Es ist sowieso in der STVO verboten länger als die Maximumzeit in einer Kurzparkzone zu stehen (auch wennst nachzahlst) ohne dass das Auto bewegt wurde.

Stephan (5.2.2004, 08:47)
Rechtlich ist es tatsächlich so, dass die Parkuhr ZUSÄTZLICH zum Handyschein nötig ist - irgendwie logisch, sonst könnte ja die Parkzeit nicht mehr kontrolliert werden und würde die Kurzparkzone zur kostenpflichtigen Langparkzone mutieren.

Und soviel Aufwand ist es wohl nicht, die Parkuhr aufs Armaturenbrett zu knallen.

Es ist aber - IANAL - so, dass das notwendige Anbringen der Parkuhr Bundessache ist (im Gegensatz zur Gebührenverordnung - die ist Landessache). Eine solche BUNDESangelegenheit darf m.W. von den Blau- oder Weisskapplern nicht geahndet werden. Konkret: Fehlende Vergebührung darf Polizei UND Sheriff ahnden, Fehlende ParkUHR nur die Polizei.

Sollte die Anzeige also tatsächlich von der MA67 - und nicht von der Polizei - kommen, tät ich wirklich mal mit dem Vorgesetzten reden, wie er darauf kommt, dass er sich um BUNDESangelegenheiten zu kümmern hat. Falls er zu stottern beginnt: Einspruch machen. Falls er Erklärung hat: Bitte hier posten.


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