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Veröffentlicht am 1.7.2004, 07:58 von Pseudonym
Betrifft: Landesgericht f. Strafsachen
Oh Du mein Österreich

Heute für 13:30 war ich als Betroffener einer Einbruchserie gemeinsam mit ca. 15 anderen Betroffenen als Zeuge ins Landesgericht f. Strafsachen, 1080 Wien, einbestellt. Es bereitete mir einiges an Mühe, den betreffenden Nachmittag in meinem Terminkalender "freizuschaufeln". Aber Staatsbürgerpflicht ist Staatsbürgerpflicht. Im Landesgericht wurden dann alle Zeugen (d.h. die Bestohlenen) aufgefordert, im Gänsemarsch den Verhandlungssaal zu betreten, um vom Richter zu vernehmen, dass sämtliche Zeugenvernehmungen ohnehin längst hinfällig wären, weil die benötigten Angaben längst von der Polizei im Zuge der Ermittlungen/Anzeigebearbeitungen erhoben worden wären. Kein Wort der Entschuldigung, kein Wort des Bedauerns. Ca. 15 Personen verlassen wortlos und kopfschüttelnd über die Vertreter der Republik den Saal. Ich rege an, dass Beamte, die solchen Mist "verbrechen", persönlich für den Schaden bzw. die unnötig angelaufenen Kosten (die Republik muss die Zeugen ja für den Verdienstentgang entschädigen) haften, und (je) 25 Peitschenhiebe bekommen ;-) beziehungsweise (Höchststrafe) ins ASVG-Pensionsmodell wechseln müssen :-)))
 
 Kommentare

Alexa (3.7.2004, 14:52)
Na klar wird einem der Verdienstentgang ersetzt, wenn man selbständig tätig ist. Ansonsten hat man eh diesbezüglich keine Verluste. Urlaubstag braucht man keinen, da das ein Amtsweg ist, der einem zusteht. Man braucht dann dem Dienstgeber nur eine Bestätigung darüber vorlegen. Fahrtkosten werden auch bezahlt, wenn man mit dem PKW kommt.

Loewin (2.7.2004, 12:33)
@troedlerB
Ich bin auch deiner Meinung.

@Pseudonym
Zeugenvernehmungen werden grundsätzlich von Gericht nochmal überprüft.
Die benötigten Angaben von der Polizei im Zuge der Ermittlungen/Anzeigebearbeitungen dient als Vorlage.

troedlerB (1.7.2004, 17:28)
@pseudonym: Es gehört einfach mal zu einem Gerichtsverfahren dazu, dass Zeugen geladen werden, auch wenn diese dann vom Richter nicht gehört werden und zwar aus rein juristischen Gründen um dem Verteidiger von Verbrechern nicht die Möglichkeit zu geben im Prozess einen Verfahrensfehler zu finden. Wäre es für Sie eine Genugtuung, wenn diese, sagen wir mal Verdächtige, wegen eines Verfahrensfehlers freigesprochen werden müssen. Wenn Sie schon Ihren Schaden nicht wiedergutgemacht bekommen, dann haben Sie wenigstens die Genugtuung, dass diese Verdächtige hinter Gitter landen. Da nehme ich auf alle Fälle eine Fahrt zum Gericht in Kauf, auch wenn es umsonst ist.

troedlerB (1.7.2004, 17:22)
@mediamax: wohl noch nie als zeuge geladen gewesen, oder?? es kann verdienstentgang, fahrtkosten, usw geltend gemacht werden

medimax (1.7.2004, 11:37)
ersetzt werden aber nur sonst. kosten bzw fahrtkosten und diese auch nur wenns über eine gewisse kilometeranzahl hinausgeht. oder mit den öffentlichen gefahren wird

verdienstentgang, zeitverlust, urlaubstag ersetzt dir keine sau.

immerhin leben wir im zeitalter des telefons und der elektronischen post. da kann man ja wohl erwarten dass irgendwer jemanden darüber informiert dass man nicht mehr gebraucht wird

Alexa (1.7.2004, 11:15)
Das kann durchaus passieren. Ich war vor einigen Monaten mal als Geschworene geladen. Wir wurden im Vorgespräch darauf hingewiesen, dass einer der Angeklagten jegliche Schuld von sich weist und daher dann auch einige Zeugen vernommen werden müssen.

Doch dann legte der Angeklagte völlig unerwartet ein volles Geständnis ab und die Zeugenaussagen waren daher nicht mehr notwendig. Das hat man aber vorher natürlich nicht wissen können und daher waren alle Zeugen anwesend. Sie wurden dann auch kurz in den Saal gerufen und ihre Ladung wurde vom Richter abgezeichnet. Dann konnten sie zur Kassa, sich die Fahrtkosten und sonstigen Spesen abholen und fertig. Das kommt eben vor und daher ist die Beschwerde haltlos.

shockheadedpeter (1.7.2004, 10:22)
mein gott muss dir langweilig sein ;-)


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