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Veröffentlicht am 16.3.2005, 10:15 von barongautsch |
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Betrifft: BH Mödling |
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| Wie beschäftige ich Beamte
Am 12.10.04 kaufte ich in der „Einkaufsstadt Mödling“ ein. Durch längerer Wartezeit im Geschäft und an der Kassa lief der 10 Min.Parkschein ab und ich erhielt einen Strafe über € 14,50.- Gut, mein Fehler, das nächste Mal fahre ich halt wieder in die nahe gelegene SCS und parke dort gratis ohne mich stressen zu müssen. Die Strafe sollte ich innerhalb 14 Tagen - also bis zum 26.10.04 einzahlen. Durch meine Unachtsamkeit habe ich darauf vergessen - das ist sicher jedem schon einmal passiert - und zahlte die Strafe am 15.11.04, also um 19 Tage zu spät ein. Tage später erhielt ich ein Schreiben der BH-Mödling, in dem ich aufgefordert wurde, den Betrag sofort einzuzahlen. Da ich die Strafe mittlerweile eingezahlt hatte, schenkte ich diesem Schreiben keine weitere Bedeutung. Am 22.2.05 erhielt ich einen eingeschriebenen Brief der BH-Mödling mit einer Strafverfügung über € 36,- oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 14 Stunden. Gegen diesen Bescheid erhob ich per Mail Einspruch, denn ich hatte die Strafe ja bereits vor drei Monaten bezahlt. Ein in meinen Augen unverschämtes E-Mail 5 Tage später, dass meine bereits bezahlten € 14,50.- angerechnet werden war die Antwort. Muss ich nun € 51,- 36,- oder 21,50.- bezahlen? Das stand nicht in dem Mail.
Dies musste ich persönlich klären. In meinem ursprünglich € 14,50.- Akt waren mittlerweile 3(!) Beamte involviert. (Schließlich macht die Strafe nun € 36,- aus.) Die Verteuerung meiner Strafe habe schon seine Richtigkeit, wurde mir gesagt! Selbst wenn ich meine Strafe nur einen(!) Tag zu spät bezahlt hätte, würde sich die ursprüngliche Strafe um 149 %(!) erhöhen! Ja, weil ich eine Verkehrsstrafe (keine Parkgebühr entrichtet, nicht mit 200 km/h durch´s Ortsgebiet gefahren) um 19 Tage zu spät zahlte, erhöhte mir die BH-Mödling die ursprünglich verhängte Strafe um lächerliche 149 %!! Jetzt verstehe ich auch wie unsere vielen Beamte (meine Strafe von € 14,50.- benötigte immerhin mind. einen Parkplatzwächter, 3 Beamte, mehrmaligen Schriftverkehr und eingeschriebene Briefsendungen) bezahlt werden. Diese enormen Verzugszinsen sollte sich einmal eine Bank, eine Versicherung oder der Handel trauen zu verlangen.
Aus meiner Sicht hätte ein Rückmail mit der Entschuldigung, daß sie die Einzahlung vom 15.11.05 eigentlich übersehen hatten (was ja eigentlich offensichtlich ist) und die neuerliche Zahlungsaufforderung daher hinfällig ist, getan. An eine Entschuldigung für die entstandenen Umständen hatte ich eh nicht wirklich geglaubt.. | |
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