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Veröffentlicht am 18.8.2005, 08:55 von Harti |
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Betrifft: Finanzamt fuer den 13.14.Bezirk & Purkersdorf |
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| Arbeitnehmerveranlagung über "Finanz-Online"
Bei den Einkommenssteuerbescheiden, die unsere Finanzämter aussenden, wird unter anderem vermerkt, das Einkommenssteuergesetz sehe vor, dass bei Existenz eines Internetanschlusses die Arbeitnehmerveranlagung unter bestimmten Voraussetzungen über "Finanz-Online" einzureichen ist.
Ferner werden dem Steuerzahler die "Vorteile" dieser Vorgangsweise "Finanz-Online" schmackhaft gemacht. Es stimmt, dass einige Vorteile zum Teil als gerechtfertigt erscheinen. Bei näherer Betrachtung erkenne ich aber, dass sich unter anderem auch unsere Finanz darüber hartnäckig ausschweigt (ebenso wie z.B. auch meine Hausbank BAWAG), wie es denn mit den Haftungsbestimmungen aussieht, wenn die Daten nicht oder zu spät ankommen oder vielleicht überhaupt gar in falsche Hände geraten... Das dürfte dann das Problem des "Einreichenden" gewesen sein: schmecks !
Wenn manche Unternehmen oder Behörden sich über den Sicherheitsfaktor derart erhaben fühlen, dürfte es doch eigentlich kein Problem darstellen, das Risiko zumindest gleichmäßig zu teilen, oder ? Bedauerlicherweise ist das jedoch NICHT der Fall !
Bezüglich der Sicherheit bei der Übermittlung von "sensiblen" Daten empfehle ich einigen Herrschaften, doch einmal ehrliche Erfahrungswerte von Leuten einzuholen, die mit online-banking, online-Bestellungen, e-bay und anderen Online-Diensten bereits dubiose Erfahrungen gemacht haben. Vielleicht hilft der Denkanstoß: Guten Morgen und willkommen im sicheren Internet (trotz aktueller Antiviren-Software, Firewall und ähnlichem !). Als Denk-Lektüre empfehle ich beispielsweise auch das Studium diverser Bulletins über die quantitative und qualitative Verbreitung von Würmern, Viren, Trojanern,...
Zumindest sollte man es dem mündigen Konsumenten selbst überlassen, WIE er seine Daten übermittelt und es NICHT behördlicherseits reglementieren.
Freundlicherweise hat die Finanz schnell reagiert! Schon am nächsten Tag erreichte uns diese zweite Mail des Beschwerdeführers:
Übrigens: Die Finanz hat sich bereits bei mir bereits gemeldet und mich per e-mail darauf hingewiesen, dass es DERZEIT keine Verpflichtung gibt, im Falle der Arbeitnehmerveranlagung durch die Steuerbehörde, die Steuererklärung "online" einreichen zu müssen. Ich habe mir erlaubt, nachzufragen, was "DERZEIT" in Absolut-Zahlen bedeutet. Ich vermute nämlich, dass es bei unserer Hoheitsverwaltung kein Einzelfall ist, dass sogenannte Dauerprovisorien plötzlich Verordnungs-Charakter bekommen... | |
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