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Veröffentlicht am 31.8.2005, 08:17 von trainerin |
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Betrifft: Post AG |
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| Warum es keinen Sinn hat, sich bei der Post über nicht erbrachte Leistung zu beschweren....
Warum es keinen Sinn hat, sich bei der Post über nicht erbrachte Leistung zu beschweren....
Am 11.5. erhielt ich einen Brief meiner über 80-jährigen Tante mit Poststempel vom 4.5. Richtige Adresse, ausreichend frankiert.
Sie gratulierte mir zu meinem Geburtstag, der ja erst nächste Woche sei, aber sie sei zu meinem Geburtstag nicht in Österreich, daher etc. etc. etc.
Bedanken konnte ich mich erst zwei Wochen später, und sie ist immer noch gekränkt, weil halt schon etwas eigen...
Online Beschwerde bei der Post ergibt: keine Reaktion.
Daher 1 Monat später nochmals eine online Nachfrage, wann man meine Beschwerde zu behandeln gedenke.
Hier die Antwort:
Sehr geehrte Frau ......
Vielen Dank für die nochmalige Ausfertigung unseres Online-Folders.
Selbstverständlich haben wir Ihre erste Beschwerde vom 11.05. über die Laufzeit der von Ihnen angegebenen Sendung zur Kenntnis genommen. Jedoch werden nichtbescheinigte Sendungen weder bei der Auf- noch bei der Abgabe erfasst, daher kann über die Gründe einer Laufzeit von einzelnen Sendungen keine Auskunft gegeben werden.
Wir bedauern, dass Sie mit unseren Serviceleistungen nicht zufrieden sind. Es ist uns aber doch gelungen, dass bereits 96 % aller Sendungen am Tag nach der Aufgabe beim Empfänger sind, sodass es sich in Ihrem Fall um eine bedauerliche Ausnahme handeln muss.
Mit freundlichen Grüßen..........
Ich entnehme der Antwort, dass die Post auf Beschwerden, denen sie mangels Prozess nicht nachgehen kann (oder will?), erst gar nicht zu antworten braucht.
Mein Vorschlag: wie wär’s, wenn wir alle uns mal eine Woche lang konsequent online beschweren, natürlich nur, wenn’s wirklich was gegeben hat! Das Formular ist etwas gut versteckt, aber so kommt ihr hin:
www.post.at, oben rechts "kundenservice", dann auf "online anfrageformular" | |
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