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Veröffentlicht am 10.4.2007, 10:01 von ghillie
Betrifft: Niederösterreichische Landesregierung
Weg frei für rasende Dummheiten!

Die NÖ-Landesstraßenverwaltung baute in den letzten Jahren in zahlreichen Gemeinden Verkehrshindernisse in Form von Verkehrsinseln und „Fahrbahnverschwenkungen“ an den Ortseinfahrten, teils gegen den erbitterten Widerstand der betroffenen Gemeinden. Natürlich sieht man dann immer wieder LKW, die mangels Platz einfach über diese Inseln hinwegrattern. Meist findet sich vor diesen Verkehrshindernissen eine Geschwindigkeitsbeschränkung. Danach kommt die Ortstafel. Jedoch, in etlichen Fällen befindet sich nach (nach!) der Ortstafel dann ein Verkehrszeichen, mit dem die/jede Beschränkung aufgehoben wird. Für Fremdländische hier: ein weißes rundes Schild mit einem schwarzen Schrägbalken. Heißt für jeden Autofahrer: Innerhalb des Ortsgebietes gilt keine Geschwindigkeitsbeschränkung mehr. Auf Nachfragen bestätigte die zuständige Landesabteilung, das sei politischer Wille. Fragt sich nur, welchen Sinn ein Wille verfolgt, der einerseits absolut blödsinnige Verkehrshindernisse an den Ortseinfahrten vorsieht, andererseits im Ortsgebiet die Geschwindigkeit freigibt.
 
 Kommentare

sniper-o (15.8.2008, 14:48)
ghillie (15.4.2007, 18:49)
ich weiß schon. für einige hier sind beiträge der letzte dreck, wenn sie von mir kommen.
------------------------------------------
ghillie wo du recht host, host du recht

ghillie (1.3.2008, 13:24)
na 50.
außer das ist aufgehoben...

trutscherl (1.3.2008, 13:21)
kloa ghillie, auch dort darfst du fahrn so schnell du willst.

hallo? hast amoi an führerschein gmacht? wie schnell darfst im ortsgebiet fahren?
50 oder 130?

ghillie (1.3.2008, 13:13)
so, truscherl,
war am mittwoch in salzburg. komm zur ortseinfahrt, steht das ortsschild. obendrauf ganz groß, ein schild mit 50 durchgestrichen.
wer würd da was anderes denken, als daß in salzburg stadt die 50er beschränkung aufgehoben ist? und das bei einem grünen stadtrat...

ghillie (11.7.2007, 08:45)
fifa,
du beklagst anderswo, ich hätte dir keine belege geliefert. leider gehts über mucha nicht, also hab ich dir eines von vielen beispielen angeboten. schon angesehen?


*mit mobbing hat es begonnen,
*mit der gaskammer geendet.

trutscherl (7.7.2007, 11:33)
aso i verstehs ned? i habs so gelesen wie du es geschrieben hast
verkehrsinsel- geschwindigkeitsbeschränkung- michelhausen- ende geschwindigkeitsbeschränkung

aber stell di doch ned so bled. das ende steht klarerweise fürn anfang von der geschwindigkeitsbeschränkung und ned fürs ortsgebiet.

vielleicht solltest dein schein wieder aufs verkehrsamt bringen.

ghillie (7.7.2007, 09:11)
du verstehst nicht im geringsten, was ich meine oder was dort steht. also hör mit deinem dummen senf auf.

trutscherl (7.7.2007, 08:36)
Veröffentlicht am 10.4.2007, 12:01 von ghillie

Meist findet sich vor diesen Verkehrshindernissen eine Geschwindigkeitsbeschränkung. Danach kommt die Ortstafel. Jedoch, in etlichen Fällen befindet sich nach (nach!) der Ortstafel dann ein Verkehrszeichen, mit dem die/jede Beschränkung aufgehoben wird.

und was is da so schwer zu verstehn?
du selber schreibst "meist befindet sich vor solchen hindernissen eine geschwindigkeitsbeschränkung".

gut, jetzt is da die insel, dann kommt die ortstafel und nachher die aufhebung? was verstehst daran ned?

nur weil die ortstafel dazwischen is, wird ja trotzdem nur die geschwindigkeitbeschrängung, die wegen der insel dort ist aufgehoben und heisst ned du darfst wie a verrückter durch die ortschaft glühn.

ganz einfach erklärt:
30- michelhausen- ende 30

hat nix mit der ortschaft zu tun, sondern mit der insel.

ghillie (7.7.2007, 04:28)
fifa,
du wohnst ja glaub ich in der gegend.
schau dir z.b. einmal die ortseinfahrt von michelhausen an, dann weißt, was ich meine. und dann sag mir konkret, wie du das siehst.

ghillie (2.5.2007, 20:16)
fifa,
dann erklärs mir einmal in ruhe.
IM ortsgebiet wird eine 50er-beschränkung aufgehoben. gilt danach auch 50? warum wirds dann aufgehoben?

übrigens, auf mehrspurigen straßen überholst du nicht, sondern fährst vorbei. die entscheidungen des vwgh lassen auch auf mehrspurigen straßen keine nichteinhaltung des rechtsfahrgebotes zu.

Appenzeller (2.5.2007, 18:48)
der ghillie darf mit jedem Tempo an dir vorbeidüsen, @mamima, sonst gäbe es ja die Beschwerde nicht, odr?

Vermutlich hat er sich zu diesem Behufe 2 dem Blaulicht nachempfundene Butangasdosen aufs Dach getackert.

Mamima (2.5.2007, 18:23)
haunixweg (29.4.2007, 10:41)Nach dem Brantweiner entstehen solche Mundl-Kommentare! Wieso glauben gew. Wiener Unterschichtler etwas besseres zu sein? Dabei sinds doch nur ..

Nach Deinem "feinen" Kommentar nach, dürftest Du dieser Schicht angehören.

@ghillie Am Gürtel ist 50 - er Begrenzung, zumindest auf den Teilen auf denen ich fahre. Da man sich an die Geschwindigkeitsbegrenzung halten muss/ sollte, darfst auch Du nicht links an mir vorbeidüsen mit einer höheren Geschwindigkeit. Deshalb ist es eigentlich egal ob links, mittig, oder rechts gefahren wird, oder nicht ? Ich lasse mich gerne eines besseren belehren.

fifa7 (2.5.2007, 17:32)
ghillie ......."jaja, corvettchen,
hauptsache, dagegen sein... um jeden preis.
ist bei dir schon pathologisch...."


also das muß jetzt sein:

DER war gut .....

fifa7 (2.5.2007, 17:31)
@ghillie....links fahren

geht mir auch am keks, aber da bist am holzweg - im ortsgbiet darfst auf autobahnen halt auch rechts überholen. ob das gscheit ist, ist ein anderes thema...


@tempo 50.

natürlich hat ghillie recht, wenn die aufhebung der 50er-beschränkung außerhalb des ortsgebietes auch wieder außerhalt aufgehoben werden würde. auch bei uns ist das so beschildert (nämlich aufhebung NACH der ortstafel), aber auf die idee dass damit das generelle limit im ortsgebiet aufgehoben werden sollte ist noch keiner gekommen.
nachdem ghillie ja sowieso nicht nachgeben wird und wie immer - egal was wirklich sache ist - auf seinem standpunkt besteht, folgendes friedensangebot:

in wirklichkeit gelten in seinem beispiel gleich 2 50er-beschränkungen: die vor dem ortsgebiet und die generelle.
erstere wird aufgehoben, die zweite gilt aber weiter. ich weiß schon, das ist juristisch 'unsauber', aber mitdenken sollte erlaubt sein....

reni-x (2.5.2007, 11:47)
in wien gilt btw. nur auf bestimmten Straßen (z.b Triester , ich glaub auf der Wienzeile,..) die freie fahrbahnwahl.
am Gürtel bin ich mir nicht sicher glaube aber fast nicht. die Vorraussetzungen dafür müßte man jetz irgendwo rauskramen, ich kann sie jetzt nicht auswändig.
Aber es gilt in der Stadt genauso Rechtsfahrgebot wie überall anders auch.

reni-x (2.5.2007, 11:44)
gestern gesehen bei der einfahrt nach Stockerau - da ist so eine Insel mit beschränkung , dann ein aufheber dann das ortstaferl....

Appenzeller (2.5.2007, 11:41)
...natürlich ausgenommen, du bist gar kein Autofahrer, da würde dann auch deine Beschhwerde wieder Sinn manchen *g*.

Appenzeller (2.5.2007, 11:40)
sniper: in deiner Beschwerde


" Heißt für jeden Autofahrer: Innerhalb des Ortsgebietes gilt keine Geschwindigkeitsbeschränkung mehr."

Schon vergessen?

ghillie (2.5.2007, 11:05)
wo wär ich dieser meinung gewesen?

trutscherl (30.4.2007, 07:37)
schlimm welche wirkung der vollmond auf manche leute hat.

i muß ma nix durchlesen. am gürtel is frei fahrstreifenwahl, ob du es willst oder ned. aber wozu mit dir diskutieren. du bist ja auch der meinung, dass im ortsgebiet ka geschwindigkeitsbegrenzung gibt.

lh (30.4.2007, 07:30)
einwandfreies Deutsch: "...dann ließ dir einmal das ganze gesetz..."

ghillie (30.4.2007, 07:16)
dann ließ dir einmal das ganze gesetz, falls du dazu in der lage bist.

trutscherl (30.4.2007, 06:47)
ghillie (26.4.2007, 08:02)
mamima,
aber bitte komm mir nicht damit, daß man am gürtel links fahren darf.


hast schon mal was von freier fahrstreifenwahl im ortsgebiet gehört snIPer?

"Seit Bestehen der Straßenverkehrsordnung (StVO) gilt für alle Autofahrer auf Österreichs Straßen, sich soweit wie möglich rechts zu halten. Mit einer einzigen Ausnahme: Seit 1. März 1989 ist gesetzlich geregelt, dass im Ortsgebiet die freie Fahrstreifenwahl gilt, aber nur im Ortsgebiet."

also fahr weiter am land wo du daham bist und es nur 2 spuren gibt, oder erkundig dich vorher.

ghillie (29.4.2007, 17:10)
meinst, mamima ist ein wiener unterschichtler? oder wer?

haunixweg (29.4.2007, 08:41)
Mamima (26.4.2007, 00:01)
Nach dem Brantweiner entstehen solche Mundl-Kommentare! Wieso glauben gew. Wiener Unterschichtler etwas besseres zu sein? Dabei sinds doch nur ...

ghillie (26.4.2007, 06:02)
mamima,
aber bitte komm mir nicht damit, daß man am gürtel links fahren darf. nicht dann, wenn rechts frei ist! diese permanenten linksfahrer sind ein greuel, wo immer sie auftreten.

ansonsten hast zwar recht, aber umgekehrt ist es auch nicht besser. vor allem die wiener sonntagsfahrer sind überall gefürchtet.

Mamima (25.4.2007, 22:01)
In Wien fallen speziell Autofahrer auf die ein "Fremdländisches" Kennzeichen haben. Damit sind die 8 weiteren Österreichischen Bundesländer gemeint :-)

Sie haben keine Ahnung von Vorrang geben, Vorrang hat immer der "Gast". Blinker scheint man in gewissen Bundesländern auch keine zu gebrauchen. Am Gürtel wird man angehupt wenn man ganz links fährt, weil sie meinen das sei die Schnellspur. Wissen nicht das links, mitte, oder rechts dazu dienen, gewisse Ab -, oder Ausfahrten zu nehmen. Drei Spuren sind nicht gleich Autobahn :-)

Deshalb verstehe ich auch das unser @ghillie von Rechtsunsicherheit spricht. Am Land gehts anders zu als in der Großstadt.

ghillie (25.4.2007, 15:39)
wahrscheinlich nicht mit hundert. aber wenn eine 50er-beschränkung im ortsgebiet aufgehoben ist und die polizei dahinter anzeigt, tritt eben die sogenannte "rechtsunsicherheit" ein.

habs weder erfunden noch bin betroffen, also kann ich auch nur abwarten.

reni-x (25.4.2007, 09:36)
musterverfahren wegen was? sind die leut mit 100 durch den ort gebölzt weil sie gemeint haben es ist erlaubt ?

also auf die bin ich gespannt......


sprich wennst hinter dem Wien Ortsschild eine aufhebtaferl hinschraubst heißt Wien dann nicht mehr Wien ??

ghillie (25.4.2007, 08:54)
reni,
ich werd mich sicher auf dem laufenden halten, was die musterverfahren betrifft.

ghillie (25.4.2007, 08:52)
appenzeller,
hab schon fälle gesehen (glücklicherweise nicht selbst erlebt), wo die gendarmerie dann gewartet hat und mit der begründung, die beschränkung sei ja nicht aufgehoben, kassierte.
übrigens erst letztes wochenende, nach einer im ortsgebiet begonnenen baustelle.

also wennst nach sinnhaftigkeit fragst, bist bei mir an der falschen adresse. ich bin weder verursacher noch (leider) kassierer.

Appenzeller (24.4.2007, 21:38)
Nur eine Frage, sniper (Prüfungsfrage für den Führerschein)

Wenn im Ortsgebiet eine 30iger Beschränkung ist (z.B. Baustelle), und du verlässt den Ort, ohne dass die Beschränkung aufgehoben wurde, wie schnell darfst du ausserhalb des Ortes fahren? 100? 50? Oder gar nur 30? Oder 130?

Kabelbaer (24.4.2007, 19:00)
Jetzt muss ich auch mal meinen Senf dazugeben:

Es ist ja einfach unglaublich, welche geistigen Ergüsse da ans Tageslicht gelangen!
Ich frag mich ja nur, wie dieser User jemals eine Lenkberechtigung erhalten konnte... Demnach müsste man für diesen Fehler die Landesregierung zur Rechenschaft ziehen...

haunixweg (24.4.2007, 16:24)
@ghillie
Wenn ich mich deiner Rechtsansicht anschließe, bezahlst du mir dann alle Strafen, die ich unweigerlich bekommen werde? Wenn du ein Treuhandkonto dafür eingerichtet hast, werde ich auch auf den 50er scheixxxx.

reni-x (24.4.2007, 14:06)
also ich kann ja jetzt wohl schwer durch nö eiern und unsinnig anmontierte Schilder suchen.

Grundlegend bleibt es aber beim alten was das aufhebungsschild betrifft.

ich wüßte nicht was ich da falsch verstanden haben sollte.

"edoch, in etlichen Fällen befindet sich nach (nach!) der Ortstafel dann ein Verkehrszeichen, mit dem die/jede Beschränkung aufgehoben wird. Für Fremdländische hier: ein weißes rundes Schild mit einem schwarzen Schrägbalken.

Heißt für jeden Autofahrer: Innerhalb des Ortsgebietes gilt keine Geschwindigkeitsbeschränkung mehr."


und das stimmt nun einfach nicht.

ghillie (22.4.2007, 16:58)
reni,
du hast die erklärung mißverstanden. vorschlag, mach mit deinem moped einen ausflug und schau's dir in natura an.

ansonsten ist es schon klar, daß gewisse leutchen hier woanders spielen. da geb ichs auch auf, weiter zu erklären.
unser liebes braunes corvettenfritzchen reagiert wahrscheinlich nur dann positiv, wenn ihn jemand mit heil adi begrüßt. kann er bei mir nicht haben.
und appenzeller, ja natürlich! du bekommst hier von mir immer sachen zu hören(lesen), die mich stören. die werbe-lobhudeleien überlaß ich anderen.

max (20.4.2007, 19:29)
Coole Satire!

Appenzeller (19.4.2007, 18:45)
Bekommen wir jetzt alles hier zu lesen, was dich stört, sniper-ghillie? Tolle Sache. Mache mal was mit dem Wetter (viel zu trocken für die Jahreszeit)

reni-x (19.4.2007, 11:02)
das leere weisse hebt nicht ALLE beschränkungen(/z.b. Motorradfahrverbot, Gewichtsbegrenzungen) auf sondern....


Ä 52/11 - "Ende von Überholverboten und Geschwindigkeitsbeschränkungen"
Dieses Zeichen zeigt das Ende von Überholverboten und Geschwindigkeitsbeschränkungen an, die für den betreffenden Straßenabschnitt durch Straßenverkehrszeichen kundgemacht worden ist.

eine Ortstafel IST KEIN STRASSENVERKEHRSZEICHEN sondern eben eine Ortstafel.


somit hebt die weisse tafel mit dem strich die vorige Geschwindigkeitsbeschränkung auf.

und es ist leider ein denkfehler


pff nochmal aufgemalt (ohne aufhebung)

BEFEHL : 50kmh -> einfahrt ins->(ORTSGEBIET )->ausfahrt freiland -> 50 kmh (weil die erste beschränkung NICHT aufgehoben wurde)

ghillie (19.4.2007, 09:26)
reni,
warum verkomplizieren?
mich hat nur gestört, daß im ortsgebiet die 50er-beschränkung aufgehoben wird. das ist kein denkfehler, sondern ein fakt.
den ich nicht für sinnvoll halte. hat mit denkfehler nichts zu tun, sondern mit einer blöden beschilderung.

übrigens, ein leeres durchgestrichenes rundes schild hebt alle beschränkungen auf. also noch weniger sinnvoll.

aber ansonsten ist es mir wurscht, darum könnt ihr auch weiter theoretisieren über dinge, die ich nicht geschrieben habe.

Appenzeller (19.4.2007, 07:49)
@reni-x: Denkfehler beim Ghillie??? *lol*

reni-x (19.4.2007, 07:19)
oh ps : ich hab mich selbst verschachtelt:

so ist es korrekt :


50 er Beschränkung (A)

ORTSGEBIET (50er) (B)

(X)Aufhebung der 50er Beschränkung (A)

ORTSENDE hebt ORTSGEBIET (B) auf

100 kmh (wie auch immer)


würde (X) nicht hier stehen würde NACH dem Ortsende weiterhin 50 kmh gelten, weil die Beschränkung (A) nie aufgehoben wurde.

ein durchgstrichenes rundes schild hebt das letzt runde schild mit einem gebot auf und sonst nichts - primitiv formuliert.

reni-x (19.4.2007, 07:16)
warum das schild nicht direkt MIT der Ortstafel montiert ist sei dahingestellt tut der Funktion aber keine Abbruch.

reni-x (19.4.2007, 07:16)
eine ORTSTAFEL ist kein Schild dass du mit einem Aufhebungsschild aufheben kannst (sondern nur mit der ORTSENDETAFEL)

somit hebt die aufhebung die ersten 50 auf weil du sonst NACH dem Ort nur 50 fahren dürftest.

ist einfach eine verschachtelte Funktion.

das Ortsgebiet gilt so und so.... noch mal skizziert:

50 er Beschränkung (A)

ORTSGEBIET (50er) (B)

(X)Aufhebung der 50er Beschränkung (A)

ORTSENDE hebt ORTSGEBIET (A) auf

100 kmh (wie auch immer)


würde (X) nicht hier stehen würde NACH dem Ortsende weiterhin 50 kmh gelten, weil die Beschränkung (A) nie aufgehoben wurde.

das war jetzt nochmal mitgeschrieben und gaaanz langsam gedacht.

ein Gebotsschild muß mit ausnahmen (hupverbot in wien z.b.) immer eine Aufhebung haben (salop formuliert)

der denkfehler liegt bei dir.

ghillie (19.4.2007, 06:53)
also nochmals zum mitschreiben, für die langsamdenker hier.

das land nö baute vor vielen ortseinfahrten verkehrsinseln. DAVOR eine beschränkung auf 50 km/h, NACH der verkehrsinsel die ortstafel, NACH der ortstafel die aufhebung der beschränkung auf 50 km/h.

ich bin damit nicht einverstanden, daß im ortsgebiet 50 km/h aufgehoben wird. aus diesem grund meckert ihr so vehement dagegen. hätte die redaktion recherchiert, hätte sie auch fotos von beispielen bekommen. und hätte dasselbe gehört bei der landesregierung, das sei "politischer wille".

also lauscht ruhig weiter...

muchaleser,
komisch daß du bei gewissen angriffen immer deinen alternativ-nick brauchst. feig, oder was?
ja, ich bin froh, daß wir einen xdsl-anschluß mit fixer ip-adresse haben. da kann man pro tag leicht hundertmal punkten. ich bin leider technisch so dumm, sag mir halt einmal, wie.

vergeßt die punkterei, denn seit es keine recherchen mehr gibt, ist sie sowieso sinnlos.

Appenzeller (18.4.2007, 12:03)
PS: mit 35 Stimmen zum Wochensieg ? *ggg* Nicht einmal hier macht die Inflation Halt.

Daran ist sicher die EU schuld.

Appenzeller (18.4.2007, 11:55)
Ja, sniper, durch Leute wie mich verkommt dieMucha zu einer reinen Werbeseite. Die Redaktion reagiert wie üblich nicht auf so einen Unsinn, also wird schon etwas Wahres dran sein.
Hätte übrigens die Redaktion recherchiert, wäre deine "Beschwerde" niemals online gegangen, der einzige Nutzniesser aus dem Debakel bist eindeutig du.

Es tut mir auch leid, dass ich nicht wusste, was ein "Dorli" ist. Österreich den Österreichern, wie du SNIPER-GHILLIE *lol* einer bist.

Weiter so! Mache die Welt auf deine belanglosen Bedürfnisse aufmerksam. Wir liegen dir zu Füssen und lauschen ehrfürchtig deinen mehr als bescheidenen Ausführungen.

Lumpazi (18.4.2007, 11:04)
Jöö in @sneipa haum s' wiedar auslossn.

Heast Schoitl, easchtmolig host die 50iga Beschränkung am 12.4.2007 um 10:22 erwähnt, vuaher woahr davon nie die Red', sondarn nua von anara Bauschtöö an dar Uatseinfoaht mit anar Geschwindichkeitsbeschränkung (die, eeh kloa, sicha a 30iga woa, de wos natürli noch dar Uatstofl - bein Bauschtöönende - aufg'hom wuan iis).

Immer kloara wiad wer dodand wiakle beschränkt is. Nimm dei Niedarlog endle hin und prowia neet dauarnd zarn Ausweichn, wäu im Schleidarn bist eeh scho, göö!

horst, adler (18.4.2007, 09:32)
und ich hab auch nicht gewußt, was ein dorli ist, obwohl ich und diverse vorfahren schon immer ösis waren.

muchaleser (18.4.2007, 09:28)
@sniper-o, habe mich gerade köstlichst über deinen witz der woche amüsiert:

"pps, danke, daß ihr den beitrag trotzdem zum wochensieger gevotet habt, hätte ich nicht erwartet."

Der Meister des dämlichen "Dauervotings" hat gesprochen. Eigenartigerweise war, zumindest bei deinen Beiträge, die letzten 2 Tage nichts zu bemerken. Hattest keine Gelegenheit zum Knöpferldrucken??? *sfg*

ghillie (18.4.2007, 08:47)
ja, mynox.
appenzeller paßt sehr gut zu rewe.

mynox (18.4.2007, 08:44)
@appenzeller gibts aber noch beim merkur im 10er packerl!!! genial.

ghillie (18.4.2007, 08:26)
aja,
und corvettenfritzchen ist noch immer stinksauer, weil sein wahlwerbebeitrag, von der türkischen werbung bei interspar, noch immer nicht ernstgenommen wird. und seiner partei wieder nicht die mehrheit gebracht hat...
so ein pech.

ghillie (18.4.2007, 08:24)
ja, appenzeller.
mir hat es nicht gepaßt, daß im ortsgebiet die 50er-beschränkung aufgehoben wird. das ist natürlich unzumutbar für euch, ich weiß.

ihr zieht beschwerden vor, wo sich jemand aufregt, daß man ihm pluto genommen hätte, oder daß das trinkflascherl fürs rattentier zu teuer wär, oder daß man die liebe tante grüßen läßt, weil sie so nett zu einem war, oder daß die verkäuferin von vorne gefragt hat und nicht von hinten reingekrochen ist.

kein wunder, daß durch leute wie dich die mucha zu einer reinen werbeseite verkommen ist, wo kostenlos firmenwerbungen freigeschaltet werden und ansonsten überläßt man die liebe „community“ dem eigenen gehackel. ohne noch recherchen durchzuführen, denn die nimmt, auf beiden seiten, sowieso keiner mehr ernst.

ps, als österreicher weiß ich natürlich, was ein dorli ist. ausländer werden hier immer sprachprobleme haben.
pps, danke, daß ihr den beitrag trotzdem zum wochensieger gevotet habt, hätte ich nicht erwartet.

Lumpazi (17.4.2007, 18:26)
Gern g'schehng, @Kaas. Jössas der Kolaschlecka, meinar Söö, pricklt hota auf dar Zungan wiera gaunze Roin "Fizzers", eh Oasch gschmeckt, owar braucht host des.

Oiso iwarn Varbleib vom sneiperl kaunn i jo a nua mutmoßn. Daßa in an Dorftschumpas wegn iagendwöche Schpompanadln eisitzn muaß hoit i peasönle jo fost neet fia megle. Gerüchte behauptna ollardings, daßa im Schteirischn gsegn wuan iis.

Jo eecht, duatn haum s' an Postn ois Gärtna ausgschriem, im Gummigoatn von dar Hoizschlapfngießarei zu Puntigam. Rundes Zimma und Dienstwäsch (Nichtrauchajackn) inglusiwe.

Appenzeller (17.4.2007, 17:24)
danke, @Lumpazi, die hiessen bei uns einfach "Schlecker". Kamen aber nicht annähernd an den praktisch unerreichbaren Colaschlecker heran. Der, der einem den Mund zerschnitt, weil er aussen messerscharf wurde durch das Schlecken.

Wo ist eigentlich der sniperghillie? Hoffentlich nicht inhaftiert wegen Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit im Ortsgebiet?

corvette (17.4.2007, 13:24)
ghillie (15.4.2007, 18:49)
ich weiß schon. für einige hier sind beiträge der letzte dreck, wenn sie von mir kommen.

Sie sind nicht der letzte Dreck weil sie von dir kommen, sie sind von grund auf der letzte Dreck, egal von wem sie kommen. Es geht nicht um deine Person, sondern um den Blödsinn den du postest. Es merkt jeder, nur nicht du.

corvette (17.4.2007, 13:22)
@ghillie der oberwurschtl

Wenn du Leute der Rechtsabteilung persönlich kennst und den Namen nennst dann bist du noch immer anonym. Aber ich sag dir warum du sie nicht nennst: Weil du niemanden dort persönlich kennst.

Lumpazi (17.4.2007, 10:56)
A "Dorli", werta @Kaas, dees woah i meinar Kindheit so a flocha Schlecka. Den hots in fost olle G'schmocksrichtungen, in fost olle Foam und sogoa g'schtraft gem und der hot dar so herrlich de Pappn varpickt.

Uund mi dem weißn Schteckerl von dem Dorli host so schee dena Mentscha de Hoa eindrahn kenna bis quietscht haum. G'fäut haum de Diandln owar eascht richtig, waunn des Schteckerl in eahnare Hoa pickn bliem is. Daunn host hoit nua miaßn schaun, daß d' Meta mochst, owar leiwaund woa 's trotzdem.

reni-x (17.4.2007, 09:32)
ja und ?
das erste Aufhebungsschild trifft dieletzte Geschwindigkeitsbeschränkung.

Orstgebiet ist sowieso 50 und wir automatisch bei ortsgebiet ende wieder aufgehoben.
(exkl. sonderfälle)

wieso sollte ein Aufhebungsschild eine Ortstafel aufheben ??????? is dann der ort weg ?

Viel interessanter : bei allen Einfahrten nach wien gibt es Hupverbotschilder die nie wieder aufgehoben werden....

Appenzeller (16.4.2007, 11:45)
Und wenn dir, sniper, die Argumente ausgehen, wirst du tief. So tief wie deine "Beiträge". Wer sich dauernd über alles und jeden beschwert, muss damit rechnen ins Kreuzfeuer der Kritik zu geraten, vor allem dann, wenn er nicht zugeben kann, auch einmal nicht recht zu haben. Nimm dir also Lumpazi's Rat zu Herzen, auch wenn ich nicht weiss, was ein Dorli ist.

Lumpazi (16.4.2007, 09:30)
Wennst dann wiedar fertig bist min Sudarn und Raunzn kriagst aa an Schlecka odar a Dorli, @sneipa, und deafst wiedar mit de aundarn Gschroppn in Hof schpüün gehn, göö.

ghillie (15.4.2007, 16:49)
ich weiß schon. für einige hier sind beiträge der letzte dreck, wenn sie von mir kommen.

tröstet euch. eure meinungen zählen mindestens genauso viel für mich. außer blöd reden hat noch niemand von euch was zur sache beigetragen. also tobt euch lieber im tiefstspülerbereich aus.

ghillie (15.4.2007, 16:47)
liebes corvettenfritzchen,
werd erwachsen und mach deinen hauptschulabschluß (schon wegen deiner vielen rechtschreibfehler). dann verlierst vielleicht auch deine blühende naivität.
ich kenn mitarbeiter der rechtsabteilungen von öamtc und arbö persönlich, die mich natürlich auch. selbstverständlich werd ich dir deren namen sagen - oder was! das ist ein anonymes forum und ich möcht natürlich anonym bleiben.

corvette (15.4.2007, 07:00)
@ghillie

Haaalllloooo!!!! Wo bleibt deine Antwort. Mit wem vom Öamtc hast du gesprochen. Ich warte seit Tagen auf eine Antwort. Es kommt keine. Ich sag dir warum: Du hast mit niemanden gesprochen. Ich schon. Du behauptest wie immer etwas. Und ich belege dir immer wieder das es falsch ist. Du hast immer wieder die Möglichkeit es zu beweisen. Also nenn uns den Namen des Mitarbeiters. Oder schweig für immer snipa o

haunixweg (14.4.2007, 15:16)
@ghillie
Willst deinen Fetzn nicht abgeben? Selten so eine Blödsinnsbeschwerde gelesen.

PS: Es gab einmal eine Regeländerung. Früher galt ab der Ortstafel immer 50km/h, egal welche Beschränkung vor der Ortstafel war. Dies wurde geändert. Aber nach dem Ende der Geschwindigkeitsbeschränkung galt schon immer 50 km/h (unter dem Kaiser war es sicher noch anders). Schwachsinn pur!!!

Lumpazi (14.4.2007, 13:20)
Es is zwecklos @Kaas.

No dazu @sneipa, zag ma de 50er Beschränkung mit Baustelle VUA anar Uatstofl und, wäu Bauschtöö dann aus, de Aufhebung selbiger. Sowos gibts neet!

@sneiperl, in soichane Fälle is a DREISSGA vuagschriem der nochand aufghobn wird und daunn deafst im Uatschaftl an FUFFZGA foahn, so neet aundarscht gekennzeichnet, host mi endli, Itipflreita?

Appenzeller (14.4.2007, 10:08)
Wenn dagegen Prozesse laufen, wird die Innung der österreichischen Schildermaler dagegen Sturm laufen. Werden plötzlich Verkehrszeichen nur mehr mit Logik eingesetzt, verkümmert der Schilderwald. Das Waldsterben und die Arbeitslosigkeit der Schildermaler wird die Politik auf den Plan rufen, und die wird genau das beschliessen, was jetzt schon Gang und Gäbe ist. Wozu also künstlich aufregen?

ghillie (14.4.2007, 08:47)
aha.
wenn die geschwindigkeitsbeschränkung von 50 km/h im ortsgebiet aufgehoben wird, gilt also die geschwindigkeitsbeschränkung von 50 km/h...

da ich nicht der einzige bin, der mit dieser "logik" nichts anfangen kann, werden wir wohl auf das ergebnis der musterprozesse warten müssen, die lt. autofahrerclubs schon laufen.

Appenzeller (13.4.2007, 13:14)
sniper,

die Aufhebung muss nach der Ortstafel aufgestellt sein, um augenscheinlich zu machen, dass es sich nicht mehr um die ausserorts geltende Geschwindigkeitsbeschränkung, sondern um die in ganz Österreich innerorts geltende Beschränkung handelt. Ist ja logisch. Frage mich nur, wer hier nicht verstehen will.

ghillie (13.4.2007, 12:50)
appenzeller,
ich weiß schon, du willst nicht verstehen...
nicht die beschränkung (auf 50 km/h) ist NACH der ortstafel aufgestellt, sondern deren aufhebung. und das, meine ich, ist nicht wirklich sinnvoll.

Highlandler (13.4.2007, 11:59)
dieser beitrag ist direkt proportional zu dem Unsinn mit den 61000 Anzeigen. wenn alle so denken wie ghili, müßte es an jedem tag 100000e Anzeigen hageln

Appenzeller (12.4.2007, 12:09)
Hmm? Vielleicht hat er gar keinen Führerschein? Oder nur einen Computerführerschein? Oder fährt mit so einem Dieselmoped? Oder Tretroller? Schubkarren?

@sniper: wenn die Begrenzung nach der Ortstafel aufgestellt wird, gilt sie bis dorthin. Dahinter gilt die allgemein gültige GB innerhalb des Ortsgebietes. Wie auf der Autobahn.

Lumpazi (12.4.2007, 11:27)
Vielleicht soitast, untar Angabe deinar persönlichen Daten natüale, dar Landesregiarung amoi schreim. Daunn schickn s' di endgütich in Guglhupf, odar nehman dar zarmindescht in Deckl weg, @sneipa.

ghillie (12.4.2007, 11:22)
blaubart,
es geht da oben drum, daß die aufhebungen NACH den ortstafeln aufgestellt sind. ergibt für mich keinen sinn, deshalb hätt ich eben gern eine stellungnahme der landesregierung.
und nicht privates motzen gewisser leute (da unten).

Lumpazi (12.4.2007, 11:19)
Sche langsam glaub' i jo, daß dar @sneipa jo goa kaan Deckl hot, soguat wiara se auskennt.

Waunn eahm de Argumente ausgengan faungta zan schtänkan an, odar redt se wia dodand auf de "Landesregiarung" aus. Imma nua Recht haum, justament, göö!

Blaubart (12.4.2007, 08:52)
@gillie

ich glaub du verennst dich da in was.

Die Aufhebung der 50 ist auf die gesetzen 50 der Landstraße/Verkehrsinsel bezogen, falls man diese nicht aufheben würde, ist bei verlassen der Ortschaft 50 .
Im Ortsgebiet selber ist immer 50 vorgeschrieben.

Landstraße und Ortsgebiet sind hier immer mit zweierlei Maß zu bemessen.

ghillie (12.4.2007, 08:22)
corvette,
nicht verstanden, setzen.
wenn vor der verkehrsinsel eine 50er-beschränkung ist, danach die ortstafel kommt, und danach die beschränkung aufgehoben wird, dann ist ja wohl das 50-limit aufgehoben?
oder?

laß doch die landesregierung antworten. denn deine peinlichen ergüsse sind für niemanden relevant.

corvette (11.4.2007, 20:10)
Sorry. Schol =Schild.

corvette (11.4.2007, 20:10)
@ghillie

ghillie (11.4.2007, 09:30)
jaja, corvettchen,
hauptsache, dagegen sein... um jeden preis.
ist bei dir schon pathologisch.

Falsch. Richtig ist immer bei der Wahrheit bleiben um jeden Preis. Auch Appenzeller und viele Andere wissen das deine Aussage wieder falsch ist. Ghillie fahr mal vom Ausland nach Österreich. Da gibt ein großes Schol. Autobahn 130, Freiland 100, Ortsgebiet 50. Und das gilt für ganz Österreich. Es seri denn es ist etwas anderes angeschrieben. Und das Schild mit dem Balken zeigt an das somit ab dieser Stelle wieder 50 kmh gelten. Auch ich habe beim Öamtc nachgefragt. Und die Aussage des Öamtc ist ident mit meiner Aussage. Sag mir noch kurz wo du angerufen hast und mit wem du gesprochen hast. Ich sags dir: Du hast mit niemanden gesprochen. Ich habe mit jemanden gesprochen. Mit einer Juristin. Mag. Udl. Von der Rechtsabteilung. Seltsam das dir angeblich der Öamtc andere Auskunft gibt wie mir. Du machst dich mit jeder Aussage lächerlicher.

Appenzeller (11.4.2007, 14:50)
STVO Ä 20
(2) Sofern die Behörde nicht gemäß Ä 43 eine geringere Höchstgeschwindigkeit erläßt oder eine höhere Geschwindigkeit erlaubt, darf der Lenker eines Fahrzeuges im Ortsgebiet nicht schneller als 50 km/h, auf Autobahnen nicht schneller als 130 km/h und auf den übrigen Freilandstraßen nicht schneller als 100 km/h fahren.

Der sniper wird auf der Autobahn auch gewiss nach jedem durchgestrichenen Hunderter brettern, als wäre der Leibhaftige hinter ihm her ... und wir haben seinen Feinstaub. Staub wo anders, @sniper ! :-(

Blaubart (11.4.2007, 11:40)
Ortsgebiet ist immer 50 km/h, ausser es ist etwas anderes vorgeschrieben.
Die Aufhebung der anderen Geschwindigkeitsbeschränkung bezieht sich ja nur auf die was ausserhalb gültig ist.
Sonst würde ja , wenn diese nicht aufgehoben wird, bei verlassen der Ortschaft , diese wieder gültig sein, und wer erinnert sich schon was vor der ORtschaft für eine Beschränkung war oder ist.

Lumpazi (11.4.2007, 11:13)
Sog amoi @sneipa, hom s' dar jetzan endgültig den letztn Rest vom Hiankastl zuagmistet??

Wüüst wiakle schteif und fest behauptn, daß - nochn z.B. 30endeschüdl - du di ungschtroft in dar Uatschoft mit an Kilo schwaaßn deafst. Deine Suagn und dein Huscha muaß eascht amoi wea hom, heast.

ghillie (11.4.2007, 07:30)
jaja, corvettchen,
hauptsache, dagegen sein... um jeden preis.
ist bei dir schon pathologisch.

natürlich habe ich vorher auch bei stellen wie öamtc und arbö meinungen eingeholt. die waren ebenfalls der ansicht, wenn die beschränkung NACH der ortstafel aufgehoben ist, gilt die aufhebung für das ortsgebiet. dazu sollen schon musterverfahren anhängig sein.

ob es ein unfug ist, daß solche tafeln aufgestellt wurden, dazu sollte sich eigentlich das amt der landesregierung äußern. sicher nicht ein oberaffe wie du.

Joe1403 (10.4.2007, 23:36)
*lol*

Da hat sich Ghillie wohl ziemlich vertan.

Mit der Rechtsmeinung bist du allein auf weiter Flur.

corvette (10.4.2007, 19:11)
@ghillie
Ortsgebiet ist immer 50. Es sei denn eine Geschwindigkeitsangabe ist direkt zusammen mit der Ortstafel angebracht. Denn dann gilt die Angabe fürs ganze Ortsgebiet.

Und wenn vor der Ortstafel von 100 auf 70 kmh gilt und nach der Ortstafel der schräge Balken dann gilt automatisch 50 im Ortsgebiet. So ist es und nicht anders.

ghillie (10.4.2007, 18:19)
appenzeller (und co.),
wenn die beschränkungen gleich nach der ortstafel aufgehoben werden, gilt dann im ortsgebiet keine beschränkung. ist eigentlich logisch und entspricht der stvo (wenn auch nicht derem sinn). brauchst leicht ein foto?

diese betafelung habe ja ich nicht erfunden, bin auch selbst noch nicht "betroffen".

Appenzeller (10.4.2007, 15:07)
@Chausson: dieMucha ist offensichtlich für jeden Schwachsinn dankbar, über den man sich beschwert.

@sniper: ist das eine empirisch ermittelte Tatsache, dass im Ortsgebiet die Geschwindigkeit freigegeben ist? Hoffentlich liest die NÖ Landesregierung deine Beschwerde, dann kannst du gleich deinen FS abgeben *lol*

Chausson (10.4.2007, 13:33)
ghillie@ so ein Schwachsinn, wo hast du bitte den Führerschein gewonnen???
An das "diemuch Team", Gratulation zu der hervorragenden Recherche.
Darf man vielleicht bescheiden anfragen, wo Ihr den Führerschein gemacht habt?

medimax (10.4.2007, 12:59)
na so einen schmafu hab ich ja schon lang nicht mehr gelesen..

nach der ortstafel muss keine geschwindigkeitsbegrenzung mehr angegeben werden. ausser man mag die zulässige hochtgeschwindigkeit für das ortsgebiet von 50 km verändern..

Lumpazi (10.4.2007, 10:52)
Besser es rattat a Lastla iwar so a Insl, ois iwar a Kindagruppn, wäula sei Tschesn bremsnschonend "auslaufen" losst und mit an Siebz'ga duachs Uatschaftl brettlt, @sneipa!

Den Rest tuast bein @ragnar nochlesn, owar efta, daßas a varschtehn tuast, göö!

ragnar666 (10.4.2007, 10:19)
Wenn man seinen Führerschein in der Fahrschule gemacht und nicht beim Lotto gewonnen hat, dann hat man dort gelernt, daß im Ortsgebiet immer 50 km/h gilt (außer es ist eine andere Geschwindigkeit angegeben (z.B. 70) ... und vor allem, daß ein Ende aller Geschwindigkeitsbeschränkungen, welches sich innerorts befindet, ab der Ende-Ortstafel gilt.


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