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Veröffentlicht am 24.5.2007, 07:54 von n.renner
Betrifft: Magistrat der Stadt Wien & Polizei
150-Euro-Tulpe Teil 2

Eine normale mündliche „Abmahnung“ hätte ich schon als lächerlich genug empfunden, aber dann Ausweisleistung, Strafe? Und die Polizisten sind überarbeitet … „eh klar“, liegt mir da auf der Zunge, wenn sie 2-jährige Tulpenhooligans jagen müssen. Nun weiß ich schon, dass das einer unter vielen ist und viele Polizisten, die die Angelegenheit kennen, nur den Kopf schütteln und sich für den „Kollegen“ schämen. Aber: wie sieht das mit der Geisteshaltung des Magistratsbeamten aus? Was denkt sich der dabei, wenn er den Bericht des Polizisten liest, inklusive der Formulierungen der „einen“ Tulpe und des „Löwenzahns“ - das muss man sich ja auf der Zunge zergehen lassen (!!!), jeder normale Mensch definiert das als Unkraut bzw. juristisch korrekt als „Wald- und Wiesenpflanze“. Hat der Beamte keine Ermessensfreiheit, eine so geringfügige Sache einfach zu negieren? Wie lange wartet man oft, wenn man von einem Amt etwas braucht? Welche Verordnungen und Gesetze haben wir in Wien, die das decken? Ich würde eine Strafe akzeptieren, wenn ein nachhaltiger Schaden entstanden wäre, ausgerissen hätte … Aber eine Tulpe? Fehlt mir da wirklich das Unrechtsbewußtsein, so wie es der einschreitende Beamte formuliert hat? Ă„rgere ich mich über die beiden Beamten (den Polizisten und den Magistratsbeamten) zurecht? Oder bin ich gerade dabei, mich vom braven Normunterworfenen zum renitenten Querulanten zu entwickeln?
 


 Das hat die Redaktion recherchiert:Zurück 
n.renners 2-Jähriger Sohn ist schon sehr berühmt...

Denn heute findet sich die Story (ohne unser Zutun) bereits im ORF:

Unter dem Titel "Pflücken verboten– 105 Euro Strafe für zwei Blumen aus Park"

Allein der Titel zeigt, dass offenbar auch der Redakteur des ORF die Strafe – gelinde gesagt – etwas unverhältnismäßig findet... Und erklärt dennoch ausführlich den rechtlichen Hintergrund der Strafe.
FĂĽr alle Interessenten hier der Link:

http://wien.orf.at/stories/196207/

Ihre Barbara Mucha, Pagemaster
 Kommentare

fliegenschiss (10.2.2008, 09:12)
ahäm, kleine Bilogie-Nachhilfe:

Blumen wachsen nach, sofern sie nicht mit der Wurzel ausgerissen werden. Die Besamung der Wiese mit Löwenzahn geht sogar in die entgegengesetzte Richtung, MEHR GRÜN FÜR WIEN.

Leute, gehts in den grünen Prater, wo nicht hinter jedem Baum ein Kiberer steht.

Wie soll man sich erholen, wenn die Natur nur zum anschauen da ist? Sind wir ein Museum? Es gibt Liegewiesen, Fussballwiesen, und es wird nicht abgemahnt wegen geknickten Gräsern. Von der Stink-Grillmeile auf der Donauinsel ganz zu schweigen ...

ghillie (30.5.2007, 07:57)
fifa,
nur komisch, daß ich diese grünanlagenverordnung nirgends im ris gefunden habe... auf nachfrage konnte mir auch der orf keinen Ä nennen.

zuständig für grünanlagen ist lt. stadtverfassung der bezirksvorsteher. aber im resselpark ist natürlich auch polizei unterwegs, die meist frustriert ist, weil sie gegen die süchtigen nicht vorgehen darf...

da renner sich nicht mehr meldet, werden wir wahrscheinlich nie erfahren, weshalb er wirklich bestraft worden ist.

fifa7 (30.5.2007, 06:42)
@.......Chico (29.5.2007, 23:50)
Na bitte, jetzt weiss ghilli auch um welchen Paragraphen es geht.....Der ORF Beitrag verschweigt natürlich wieder das wichtigste Detail: dass der Vater uneinsichtig.....


richtig. natürlich finde ich auch die strafe eher unangemessen hoch. aber ich geh einmal davon aus, dass im strafbescheid milderungs- und/oder erschwernisgründe angeführt sind (zumindest ist das meine erfahrung in verkehrs-angelegenheiten). und wenn i c h da zu urteilen hätte, würde ich auch in den schmalztopf greifen.....

chris83 (29.5.2007, 22:02)
wenn jemand vor ca. 40 Jahren angesoffen jemanden über den haufen gefahren hat, wurde er deswegen für unschuldig (weil unzurechnungsfähig) erklärt, denn der alkohol beeinträchtigt einen ja, die verursachende person KANN nichts dafür!
dann folgt ein langer entwicklungsprozess weils so nimmer weitergehen kann; momentan sinds 0,5 promille. findet das noch jemand sinnlos? ich auch nicht, eigene erfahrung-> ZURECHT! es war eine lehre, so solls sein. passiert leider, aber lernen, nicht sudern.
die zeiten Ă„NDERN sich. zuerst ist etwas ein kavaliersdelikt, dann machens alle... geht nimmer!
der vergleich mit den blumen und den alko-verkehrstoten hinkt, doch ist es derselbe prozess...

@ haunixweg
über hunde zu schimpfen ist scheinbar modern ;) hab hier noch nichts über weggeworfene tschickstummeln gelesen die die kinder dann lutschen :)
die tauben fütternden leute wirds bald nicht mehr geben, was willst der alten dame sagen??! dass sie lieber psp zocken soll? in relationen denken...

Chico (29.5.2007, 21:50)
Na bitte, jetzt weiss ghilli auch um welchen Paragraphen es geht :]

Der ORF Beitrag verschweigt natürlich wieder das wichtigste Detail: dass der Vater uneinsichtig darauf bestanden hat Blumen pflücken zu dürfen...

haunixweg (29.5.2007, 17:50)
@Mamima
Dann dürften viele Wiener keine Erziehung genossen haben, wenn man sich die Gehsteige, Spielplätze, Parks, ... betrachtet.

@lh
In vielen Parks weltweit ist das Grillen, Picknicken, ... erlaubt und völlig normal und dabei werden sicherlich auch einzelne Grashalme und Blumen nachhaltig beschädigt. Dort kann auch kein Polizist keine blöde Antwort bekommen, da er sich wegen einer ausgerissenen Blume duch ein 2-jähriges (!!!!!) Kind künstlich aufregt. Blöde Frage, blöde Antwort würde ich sagen! Wo sind in Wien die gepflegten Parks, wo nichts angeschmiert ist, nicht alles zugeschiexxx ist, der Müll umherliegt?

Wo ist die Verhältnismäßigkeit? Für eine Blume zahle ich mehr Strafe, als wenn ich bei einem Zebrastreifen nicht stehenbleibe und Menschen gefährde, oder wenn ich zu schnell vor einer Schule fahre.

Mamima (29.5.2007, 17:16)
ghillie (29.5.2007, 10:16)
der feindlichkeit kindern gegenüber müßt ihr wiener sein.

Dieser Weisheit nach, dürftest Du mit Deinen Enkelkindern auch in Blumenbeeten anzutreffen sein.

Kein einziger sagt etwas gegen Kinder. Es geht um deren Erziehungsberechtigte, die Ausserstande zu sein scheinen, ihren Kindern beizubringen was Richtig, oder Falsch ist. Immer öfter, sieht man Erwachsene mit Kindern die ihren Müll vor den Kleinen einfach auf die Strasse werfen. Zu Haustoren urinieren. Die Kinder kommen schon Automatisch zum pinkeln zu "meinem" Haustor !? Laufen mit den Kindern über rote Ampeln, steigen mit Ihrem Kind auch noch ins Blumenbeet....und natürlich beschwert man sich auch noch wenn man zu weit gegangen ist und Strafe bezahlen soll. Da kann man sich nur auf den Kopf greifen.

@haunixweg Ist ein Hund erzogen, wird er keinen Gehweg verunreinigen, oder Blumenbeete. Hat man selbst keine Erziehung genossen, wird man sie auch nicht weitergeben können.

lh (29.5.2007, 13:29)
@haunixweg: alte Leute, Tauben füttern und Hundescheiße stehen hier nicht zur Debatte. Spar dir also deine Seitenhiebe. Und auch du zeig mir bitte EINE pepflegte Parkanlage auf der ganzen Welt, sei es jetzt in einer Groß- oder Kleinstadt, wo ein Vater seinen Nachwuchs ungestraft vor den Augen eines Exekutivbeamten Blumen pflücken lassen und dann auch noch eine pampige Antwort geben kann.

Mr. Mistoffelees (29.5.2007, 13:24)
Der Löwenzahn wurde nicht ausgestochen, also als Unkraut entfernt, sondern ein paar Dutzend Samen wurden lustig über den Rasen geblasen.
Ich stelle mir die Szene vor. Kind rupft Blume ab und statt daß der Papa dem Kind sagt, was es falsch gemacht hat und daß man das nicht darf, steigt er auch noch in den Rasen, rupft weiter und findet's lustig, noch mehr Kuhblumen zu verbreiten.

haunixweg (29.5.2007, 12:34)
ghillie (29.5.2007, 10:16)
Das hat was, wenn ich die Kommentare hier so lese. Parks sind in Wien anscheinend nur für alte Leute zum Füttern von Tauben und zum Zuscheißen durch Hunde da. Wegen einer Tulpe und einem Löwenzahn! Wieviel Geld gibt die Gemeinde Wien jedes Jahr im Kampf gegen Unkraut aus? Für den Löwenzahn müßte das Kind ja sogar noch belohnt werden!
@Emma
Und aus all den Kindern werden linke Terroristen, die kein Unrechtsbewußtsein haben? Fehlt nur noch der Hinweis: Wer in eine Wiese steigt oder dies seinem Kind erlaubt, nimmt leichtfertig den Tod von Ameisen oder anderem Getier in Kauf und auch die Zerstörung einzelner Grashalme ...

fifa7 (29.5.2007, 11:30)
@ghillie (27.5.2007, 09:43)
mamima,....solang wir nicht wissen, weshalb er wirklich bestraft worden ist .


damit hat ghillie natürlich recht. ohne diese angabe ist die beschwerde nämlich aus folgendem grund unberechtigt:
die strafe gehört aus meiner sicht nicht dem kind (da hätte ein erklärendes wort gereicht), sondern dem - auch pädagogisch 'steil agierenden' - vater. und das vollkommen zu recht....

Emma (29.5.2007, 09:38)
Wo ist die Grenze?
Das Kind darf eine Blume pflücken - das Unrechtsbewußtsein muß ihm von den Eltern beigebracht werden.
, die aber haben es nicht.
Dann geht es den Gehweg entlang oder durch den Supermarkt und sieht die vielen schönen Sachen, die da so einladend liegen.....

lh (29.5.2007, 08:46)
@ghillie: nichts anderes von dir zu erwarten, als so ein blödes Statement! Zeig mir EINE pepflegte Parkanlage auf der ganzen Welt, sei es jetzt in einer Groß- oder Kleinstadt, wo ein Vater seinen Nachwuchs ungestraft vor den Augen eines Exekutivbeamten Blumen pflücken lassen und dann auch noch eine pampige Antwort geben kann.

ghillie (29.5.2007, 08:16)
der feindlichkeit kindern gegenüber müßt ihr wiener sein.

lh (29.5.2007, 08:11)
@Mamima, @Lumpazi: stimmt genau! Und sollte der Vater nicht gemerkt haben, dass der Kleine in ein Blumenbeet geht und dort zum Blumenpflücken anfängt, dann merkt er vielleicht das nächte Mal auch nicht, wenn der Kleine vor ein Auto rennt.

ghillie (27.5.2007, 07:43)
mamima,
solang wir nicht wissen, weshalb er wirklich bestraft worden ist (sicher nicht wegen der tulpe), bringt theoretisieren wenig.

Lumpazi (26.5.2007, 21:48)
@sneipa, sneipa: und schon gar nicht durch einen polizisten, denn der braucht dazu einen extra auftrag?????????????

Vo wem denn, ha? Vom Polezeipräserl 'leicht? Nochn Motto: Gehn S' Inschpektor, tun S' den renitentn Blumenuntardrücka beamtshandeln, owar uandlich, göön S'!

Fazit, dar Vati hätt' hoit auf sein Paumpaletsch schaun soin, und a bissl freindlicha sein zan Herrn Schpinektor, daunn warat dar Kaas 'gessn g'wesn, so schaut 's aus.

Mamima (26.5.2007, 21:32)
Na klar ! Da es eine Öffentliche Parkanlage ist, darf sich nun jeder ein Blümchen pflücken ? Und schon gar kein Polizist hat das Recht dieses zu ahnden. Erst mal einen Auftrag einholen ( von wem ?) um den Papa mit dem gerupften Löwenzahn und dem frechen Mundwerk anzeigen zu können. Dieser wird bestimmt derweilen auf einer Parkbank warten bis die Gesetzeshüter die Erlaubnis eingeholt haben.

ghillie (26.5.2007, 20:49)
mamima,
kein verständnis für deine meinung. emma nahm den vergleich, daß kinder in einem privatgarten gestohlen haben. geht nicht. aber eine öffentliche anlage? solange renner nicht sagt, weshalb und nach welcher vorschrift er wirklich bestraft worden ist, halte ich das "nehmen" einer tulpe nicht für bestrafbar.

und schon gar nicht durch einen polizisten, denn der braucht dazu einen extra auftrag.

Mamima (26.5.2007, 20:34)
Sachen gibts ......

Okay, kann ja vorkommen das ein Kind in ein Blumenbeet entschwindet weil der Papa seine Augen, wer weiß wo hatte. Eine Tulpe wurde gepflückt, eh nur eine. Nun aber steigt auch das Vorbild, der Erzieher, die Autoritätsperson mit ins Beet und rupft auch noch schnell mal einen Löwenzahn zur Freude des Juniors. Damit Sohnemann auch in Zukunft nicht die Finger von Blumenbeeten lässt, weil Papa macht es auch, also kann's nur Richtig sein.

Dann auch noch sich belästigt zu fühlen von den Beamten, in Teil 1, die freche Antwort noch dazu. Brauchst Dich nicht zu Wundern über die Hohe Strafe. Dem Polizeipräsidenten ist "so etwas noch nicht untergekommen.." Mir ehrlich gesagt auch nicht. Sollte Dir die Strafe erlassen werden gib' das Signal frei zum fröhlichen Blumenklau.

Vonwegen Kinderfeindlich; kann nur sagen : Arme, arme Kinder die ihr doch seid mit den Eltern von heut'. Betrifft nicht nur dieses Thema; viele mehr wo es um Kinder geht.

Lumpazi (26.5.2007, 17:03)
No in Herrgott sei Daunk, daß ma jo eeh kaane aundarn Suagn hom ois de Bleampflickarei von a poa Gschroppn min uneinsichtichn Vodan.

In meinar Kindheit, so vua eeh a Zeitl her, hättats a poa auf de Klebln gem und a Entschuidigung gegniwar dem Auge des Gesetzes. Nua heit, heit diafn se de Frotzn ois erlaubn und de gschüttltn Oidn schaun zua und sand präpotent und paumpat aa no.

Anteautoterresche Erziehung nennan s' es, de Wappla. Und aus de Frotzn soi wos wean a no..................

Metis (26.5.2007, 16:18)
Wer sagt denn, daß es Ausländerkinder sind, die über Mauern oder Zäune steigen. Ich glaube, der Muttertag wird eher von Inländern gefeiert.
Am Matzleinsdorfer Friedhof wird leider viel geklaut - wir haben dort unser Familiengrab.

Stranger (26.5.2007, 10:46)
Liebe Emma.
Wenn herzige Kinderchen zum Muttertag über die Friedhofsmauer klettern, um ihrer
Mama die Blumen zu überreichen , die sie von Gräbern gestohlen haben,da sollte die
Polizei eingreifen. ( Tatsächlich: Friedhof Matzleinsdorferplatz.) Aber wenn man sich dann noch über die Hautfarbe äußert,wird man schnell zum Rassisten.
MfG.

Emma (26.5.2007, 10:08)
Wenn das Kind die Tulpe schnell und ohne, daß es der Vater verhindern konnte, abgerissen hat, wäre die richtige Reaktion gewesen, daß man mit dem Kind schimpft und ihm erklärt, daß es nicht richtig war (so Kleine verstehen z.B., daß das Blümchen gern noch hier gestanden hätte, daß es jetzt aber in einer Vase bald kaputt geht). Aber der Vater hat ja noch ein schlechtes Beispiel gegeben, indem er darauf beharrte, dieses Delikt gern zu begehen.
Und der Schaden durch das Ausblasen eines Löwenzahln-Samenstandes, ist auch nicht zu verachten.
Dann gibt es ja auch Erwachsene, die dem Kind das Blumenpflücken erlauben ("das bringen wir der Mutti mit"). Vor dem Muttertag schauen die Anlagen immer ganz furchtbar aus und bei uns werden im Garten immer die Flieder geplündert. Einmal ist auch jemand über die Tür gestiegen und hat alle Tulpen "gepflückt"!

ghillie (25.5.2007, 21:55)
das kind ist ja auch nicht erwischt worden.

Erich50 (25.5.2007, 19:23)
wir haben als kinder auch tulpen im park gepflückt,nur haben wir uns nicht erwischen lassen.

ghillie (25.5.2007, 15:26)
renner,
würd mich trotzdem interessieren, nach welchen paragraphen bestraft wurde.
bitte - danke.

Stranger (25.5.2007, 14:38)
Liebe/r n. renner

Na sicher ein Fehler im Rechtsbewußtsein.
Unser armer Pol.-Präsident, mußte in den
letzten Monaten schon soviel Unkraut jäten,
Siehe alle medialen Ergüsse, und jetzt muß er auch noch für Tulpen/ Löwenzahn gerade stehen..
Das hat er sicher nicht verdient.
g.g.

lh (25.5.2007, 07:30)
@n.renner: schön für dich, du machst ja richtig Karriere, bist sogar der Kronenzeitung eine Schlagzeile wert. Werde zum Geburtstag der Oma meine Kinder in den Park zum Tulpenpflücken schicken.

n.renner (25.5.2007, 06:57)
@ Tweety35: sorry, aber angelegt hab ich mich schon: der einspruch ist schon raus. Und übrigens hat mich gestern der Polizeipräsident persönlich angerufen und mir versichert, dass ihm in seiner Dienstzeit "so etwas noch nicht untergekommen ist ..."

onkelerich (25.5.2007, 06:41)
Es ist höllisch schwer auf 2 kleine Kinder aufzupassen. Es passiert wirklich sehr schnell etwas und wir alle können froh sein, dass hier nicht eine Gefahrenquelle war, sondern nur eine Blume. Hätte die Mama eine Gefahrenquelle auch nicht gesehen und dann wäre eventuell böses passiert?
So sind die Euro 105,- sicher gut investiert. Nächstes Mal noch besser aufzupassen!

lh (25.5.2007, 06:29)
@KleineIrre (24.5.2007, 22:10)
Wegen einer Tulpe? Also ich versteh nicht wie jemand 150,- "Tulpen" Strafe für gerechtfertig halten kann. Meine Güte es war ein Kind, und was soll man denn auf so eine dumme Frage auch antworten ausser "Nein"

Leider hat er aber nicht mit "Nein" geantwortet, sondern mit "ja"!

ghillie (25.5.2007, 06:24)
tweety,
warum muß man, statt sachlich zu argumentieren, immer gleich persönlich angreifen? ich weiß schon, daß kinder in wien der letzte dreck sind. dein angriff zeigt genau die haltung, die man gemeinhin als braun bezeichnet. absolute intoleranz andersdenkenden gegenüber.

genau drum würde mich die rechtsgrundlage für die strafe (waren es 105 oder 150 euro???) interessieren. und auch, ob die polizisten dem halter des sicher daneben scheißenden hundes das gleiche strafmandat verpaßt haben. wahrscheinlich nicht, denn wien ist anders...

tweety35 (25.5.2007, 05:49)
Und um gleich die Attacken zu beantworten, ja so lang man noch Kind ist und man noch kein Unrechtsbewusstsein gegenüber einer Blume hat ist dass auch gut so, sorry. War hier niemand mal Kind und hat Blümchen gepflückt. Wir alle wissen kaum hat man sich umgedreht, ist es schon passiert. Alle Kinder deshalb in einen Topf zu werfen, finde ich typisch für die östereichische Einstellung zur Familie und Kind-siehe familienfreundliche Hotels etc. Blumen sind Pflanzen welche nachwachsen, sonst nix. Wie blöd muss man sein und Ă„pfel mit Birnen zu vergleichen. Ja, klar verbieten wir unseren Kids alles, weil wir selbst dürfen bald eh selbst nicht mehr aufmucken in diesem Staat und als Dankeschön werden´s uns später dafür wirklich noch in den A...xx treten weil wir Ihnen eine Prohibition aufbürden. Na dann, schönes Wochenende beim Blumen pflücken. Tipp an ghillie: Geh das nächste mal weit Weg von der Stadt mit Deinen Kids spazieren, damit Du den Blumensteuerzahler nicht am Schlips tretest!
LG

tweety35 (25.5.2007, 05:41)
Finde den Betrag boshaft hoch, aber es ist ein Kind und wenn man davon auf 2 ein Auge werfen muss, ist sowas schon mal schnell passiert. Ich denke auch nicht dass die Strafe wirklich für die ausgerissene Tulpe sein sollte, sondern viel mehr für Deine Sturheit. Nix für ungut, aber lass es und leg Dich nicht mit Möchtegern-Cowboys an, hierfür muss man wohl berufen sein, nur da wo man sie braucht sind sie nicht, sondern schlendern im Park herum, eh klar, damit wir wissen wofür wir Steuern zahlen. Und wenn mir ein Kleinkind eine Blume aus meinem Garten pflückt würde ich auch nicht gleich eine Anzeige erstatten, wo sind wir eigentlich mittlerweile? Es ist schließlich nur eine Blume und kein Ferrari der einen Kratzer abbekommen hat. Ich finde wir leben mittlerweile in einer traurigen Zeit wo Kinder scheinbar keinen Platz mehr haben, entgegen den Meinungen die hier sonst noch gepostet wurden, aber auch Bullen sind oft Eltern, vielleicht denken die mal daran wenn´s soweit ist ...

Colloredo01 (25.5.2007, 05:34)
Was ist denn jetzt eigentlich der echte Betrag? 105,-- oder 150,-- - im 1. Teil/Text steht nämlich 105,--.

corvette (25.5.2007, 05:34)
@KleineIrre
Die Kommentare die du von dir gibst garantieren falls du jemals ein Kind haben wirst oder schon hast ein Kind mit schlechter Erziehung. Ă„rgere dich nicht über meine Aussage, denn du wirst es nicht so sehen wie ich. Denn für dich sind Dinge bei Kindern egal, weil es sind ja nur Kinder. Wenn man das heute beim Kleinkind sagt dann lernt das Kind nicht das was es später einmal wissen sollte. Heute sagst du eine Tulpe, war doch nur ein Kind. Morgen ein Kaugummi, war doch nur ein Kind. Später sagst du war doch nur ein Einbruch, er ist doch erst 14. Da ist es ja nicht so schlimm.

grossvater (24.5.2007, 20:36)
@ KleineIrre
es macht wohl kaum wer dem kind einen vorwurf. ein kind weiß es nicht besser. (eigentlich schon, aber dieses kind halt noch nicht.) der vorwurf gehört dem papa für die mangelnde aufsicht.

und simma uns ehrlich: so, wie das geschildert wird, waren die 150 eier eh in erster linie für die antwort. (rechtlich: fürs blumen stehlen, schon klar; aber menschlich: für die blöde ansage).

weißt, ich zahl auch u-bahn steuer und fahr nie damit. des is mir egal; ich kanns eh nicht ändern. aber ich zahl ned gern dafür, dass andere ihre mangelnden eigentumswerte anhand eines gelebten beispiels an die nächste generation weitergeben.

und wieso kann man seine augen nicht immer und überall haben? wo sollen die augen sein, als beim kind???

simma froh, dass die beiden polizisten nicht ein auge zugedrückt haben. das gäb eine beschwerde! etwa: "als mein braves kind durch den blumenhain lustwandelte, wurde ich unschuldig von zwei polizisten aus dem hinterhalt aufs auge gehauen..."

KleineIrre (24.5.2007, 20:10)
Wegen einer Tulpe? Also ich versteh nicht wie jemand 150,- "Tulpen" Strafe für gerechtfertig halten kann. Meine Güte es war ein Kind, und was soll man denn auf so eine dumme Frage auch antworten ausser "Nein"

Kindsein is eh schon viel zu kurz und man kann nicht immer und überall seine Augen haben sondern sowas kann passieren, Kinder wollen eben alles anfassen und ausprobieren. Die Herren hätten ruhig ein Auge zudrücken können, auch wenn sich manche Grantler in diesem Forum, wohlbemerkt sind es eh immer die selben, darüber aufregen das sie sooo viel Geld dafür zahlen müssen.

Meine Stimme hast!

ghillie (24.5.2007, 19:56)
auch wenn ihr ganz kräftig über renner herzieht, halte ich die bestrafung trotzdem für überzogen. einem 2-jährigen kind, das stolz eine blume brockt und strahlend daherbringt, unrechtbewußtsein beizubringen - na, versucht es.

starcraft (24.5.2007, 18:12)
den polizisten wird halt fad gewesen sein, wahrscheinlich habens in wien diesen sonntag noch keinen abgestochen oder erschossen also strafen wir kleine kinder denen es an unrechtsbewusstsein durch das geringe alter mangelt. wenn also auf meiner wiese vorm haus auch so ein kleiner fratz mir meinen löwenzahn ausreisst darf ich ihn dann auf 150 euro verklagen ?

wien ist anders.

Winni (24.5.2007, 16:13)
Da du und dein Kind einen Tatbestand gesetzt hast, und in Österreich nur aufgrund des Gesetzes vollzogen werden kann, frage ich mich, warum du dich aufregst? Du hast ein Gesetz oder eine Verordnung übertreten und musst dafür zahlen. Wenn dein Kind Blumen in einem fremden Garten abreisst, zahlt er auch dafür.
Und ich würde mich hüten an deiner Stelle über Beamte herzuziehen, sonst hast du auch noch eine Beamtenbeleidigung am Hals!

grossvater (24.5.2007, 15:46)
@n.renner
ja, ich meine, es mangelt an unrechtsbewusstsein - und nicht zu knapp.

die blumen in wien werden nicht zuletzt aus abgaben finanziert, die ich (und alle anderen wiener) erbringen müssen. es freut mich, dass sie die durch uns angeschafften pflanzen als ihren selbstbedienungsladen ansehen und die von uns finanzierten grünanlagen niedertrampeln. die strafe ist hoch bemessen für das vergehen, ja. wenn ich allerdings ihre reaktion sehe, war sie wohl doch noch bei weitem zu gering.

mein nihilismus ist noch nicht so weit gediehen, dass ich mich in den wiener grünanlagen an geplünderten stengelmeeren und flachgelatschten grünflächen erbauen lassen könnte.

danke für ihr verständnis (ich hoffe, dass dieses noch einsetzt). da sie die wiedergutmachung in form der vorgeschriebenen rekultivierungsleistung erbracht haben, soll's wieder gut sein;-)

lh (24.5.2007, 13:17)
@ghillie: ich find den Betrag auch zu hoch, aber wenn er dem Polizisten frech ins Gesicht sagt, dass er es o.k. findet - selber schuld.
Ich bin mal bei Rot über eine Kreuzung gelaufen, normalerweise mach ich das nicht, schon wegen Kinder oder alter Leute, die dann vielleicht nachrennen, aber damals hatte ich es ziemlich eilig und es war weit und breit niemand und auch kein Auto. Da hatte mich ein Polizist gleich beim Ă„rmel und ein Wort gab das andere, beinahe wurde ich festgenommen. Nie wieder leg ich mich mit einem an.

ghillie (24.5.2007, 13:13)
lh,
nein, wollt ich nicht sagen, sondern würd nur gern wissen, nach welcher bestimmung bestraft wurde. denn es scheint auch mir überzogen.

Chico (24.5.2007, 13:12)
@ ghillie das hat wohl nichts mit Naturschutz zu tun, da Tulpen ja eher nur in eigens dafür angepflanzten Beeten vorkommen, welche der Stadt Wien gehören. Es ist also, wenn man das Beet leer pflückt Sachbeschädigung, und in diesem Fall eine Ordnungswiedrigkeit.

lh (24.5.2007, 13:00)
@ghillie: Willst damit sagen, dass sich jeder in den öffentlichen Grünanlagen ungestraft bedienen kann?

hissa (24.5.2007, 12:59)
@fifa7: Einem zweijährigen gleich eine kriminelle Zukunft vorherzusagen, weil er eine Tulpe ausgerissen hat, ist wohl etwas übertrieben.
Ich bin zwar deiner Meinung, dass man dem Kind erklären sollte, dass man das nicht machen darf und sich dem Polizisten gegenüber diplomatischer verhalten könnte, um sich die Straf zu ersparen.
Die eigentliche Frage für mich, die ich sehr oft in dieser Gegend unterwegs bin ist aber schon, warum die Polizei bei solchen Lapalien sofort alle ihre rechtlichen Mittel ausschöpft, bei den Suchtkranken, die die Karlsplatzpassage bevölkern aber gerne mal wegsieht, denn diese Diskussionen und Amtshalndlungen sind sicher nicht so geeignet, Frust abzulassen, wie bei einem Vater mit Kleinkind.
@ Himbeerli:Natürlich kriegt man auch im Straßenverkehr eine Strafe. Aber übeleg dir wieviel zu für zu schnelles Fahren, Überfahren einer roten Ampel etc. bezahlen mußt, wo du immerhin Menschenleben damit gefährdest und stelle das in Relation zu 105,- Euro für eine Tulpe!!

ghillie (24.5.2007, 12:53)
renner,
da wärs interessant, nach welcher bestimmung du bestraft wurdest. denn Ä 10 naturschutzgesetz bezieht sich nur auf geschützte ... pflanzen, die verordnungen zum baum- und feldfrüchteschutz treffen auch nicht zu.
kannst du mir einmal per mail den text des vorwurfs schicken? würd ich mir gern ansehen (deine daten laß weg).

fifa7 (24.5.2007, 12:28)
"....Aber eine Tulpe? Fehlt mir da wirklich das Unrechtsbewußtsein...."

jawohl, so ist es.

- die strafe ist ein bisserl hoch - zugegeben
- "nur" 1 blume - mit 2 reißt er eine tulpe aus, mit 14 pflügt er durch den fremden wald ...
- pro kind 1 tulpe - san viele


... aber das wichtigste:

wennst gesagt hättest: nu klar war das nicht ok, werd ich dem kind schon sagen - nix wär vermutlich gewesen. aber so - ein klassisches eigentor !

misha (24.5.2007, 11:12)
@renner: kein Wunder, dass du bestraft wurdest. Man findet es auch nicht o.k., und sagt das dem Polizisten auch noch frech ins Gesicht, wenn der Sohn in einer öffentlichen Parkanlage Blumen ausreißt.

lh (24.5.2007, 10:56)
Ich seh das genauso wie Chico.

Chico (24.5.2007, 09:36)
Hey Renner!

Also leider hast du gar nicht so unrecht, als Polizist würde ich dich wohl auch als renitenten Querulanten sehen. :]

Klar würde es nicht stören, wenn dein Kind eine Blume ausreisst. Aber wenn jeder mit seinem Kind eine Blume ausreisst ist das Beet nach einem Tag leer gerupft. Deswegen darf eben NIEMAND auch nur EINE Blume rupfen, ist schon klar und auch verständlich, oder?

Nun kann es natürlich sein, das ein kleines Kind eine Blume ab zupft, so schnell kann man ja gar nicht schauen. Nur sollte man dann vielleicht sagen "Nein das darf man nicht", statt noch einen Löwenzahn dazu zu pflücken um vielleicht ein kleines Sträusschen daraus zu machen.

Und jetzt unabhängig davon, ob du es richtig findest Blumen zu rupfen oder nicht: Wenn der Polizist das dann sieht, und EH schon fragt "Finden Sie das richtig" will er dich eh nicht strafen. Da sagt man "Nein, tut mir leid" und die Sache ist gegessen. Wenn du sagst "Ja, ich rupf meine Blumen" dann MUSS er dich strafen!

mcc (24.5.2007, 08:31)
wie wir ja schon sooo oft festgestellt haben, ist Wien eben anders.

Aber meine Stimme hast du auf jeden Fall.

Trotzdem geb ich in gewisser Weise auch Himbeerli recht, denn:
"Wie du in den Wald hineinschreist, so kommt es auch zurück"

Himbeerli (24.5.2007, 08:27)
ziemlich überheblich formuliert, deine "beschwerde", wenn du den beamten auch so gegenüber getreten bist, dann wundert es mich nicht, wenn sie auf 0-toleranz unterwegs sind.
hättest du ihm nicht die patzige antwort an den kopf geworfen wäre die sache sicher ganz anders ausgegangen...

und im strassenverkehr wird man auch zur kasse gebeten, wenn man um 4 in der früh mit 80 am gürtel geblitzt wird. auch das mag höchst unmenschlich und willkürlich erscheinen, ist aber so. und zu recht.


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