|
|
|
|
Stellungnahme des betroffenen Unternehmens | Zurück |
|
|
| |
Herr / Frau | Herr Herbert Stadlbauer |
Position | Ombudsmann |
der Firma | Oester.Post AG |
gibt zu diesem Beitrag: | habe vor gut 3 wochen meine
geburtsurkunde als einschreiben
weggeschickt. sie ist bis heute nicht
angekommen, auf den 400 km von a nach
b dürfte sie wasweißichwo gelandet
sein. letzte woche habe ich bei der
schalterleiterin vorgesprochen, ohne
erfolg, eine nachforschung sei erst nach
4 wochen möglich. gut, dass meine
anwältin die urkunde so schnell wie
möglich braucht, sonst entsteht mir
möglicherweise ein finanzieller schaden.
heute war ich wieder dort, bis ich beim
amtsleiter war, habe ich 2
zwischenstellen passiert, so viel zur
organisation, wer ist für was zuständig?
der amtsleiter hat mich wieder zu dieser
kompetenten dame geschickt, die hat mir
gesagt, es hätte eigentlich keinen sinn
mehr, eine nachforschung einzuleiten. ich
sehe nicht ein, warum ich für so ein mieses service bezahlen soll, und warum mir dann jeder sagt: na kann
schon passieren! warum gibt es ein
einschreiben überhaupt?
k. |
gepostet von | sabienchen am 4.4.2001, 22:00 |
folgendes Statement ab: | Sehr geehrte Damen und Herren!
Zur Darstellung von Frau Jutta Janda vom 5.d.M. darf wie folgt Stellung genommen werden: Bei der am 24. März d.J. beim PA 1130 Wien zur Aufgabe gebrachten
Einschreibsendung wurde über Wunsch der Absenderin ohnehin am 5. April d.J. beim Aufgabepostamt offiziell die Nachforschung eingeleitet (noch dazu mit dem Vermerk "sehr dringend" und via Fax).
Weiters hat die zu Unrecht als inkompetent apostrophierte Schalterleiterin ein Übriges getan und noch am 5. April d.J. um ca. 12.00 Uhr fernmündlich Kontakt mit der Nachforschungsbeamtin des Bestimmungspostamtes 9500 Villach aufgenommen.
Die auf Grund dieses Umstandes unverständliche Behauptung von Frau Janda, die Schalterleiterin des Postamtes 1130 Wien hätte sich nicht bemüht bzw. angedeutet, eine Nachforschung habe keinen Sinn mehr, wird daher von hier aus nachdrücklich zurückgewiesen.
Sollten die Erhebungen im Bereich des Bestimmungspostamtes erfolglos verlaufen, kann die Absenderin selbstverständlich im
Verlustfall entsprechend unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Schadenersatzansprüche im Höchstausmaß von 1.000,- S (zzgl. Refundierung der Portokosten) geltend machen. Dieser Haftungstatbestand beantwortet gleichzeitig die polemische Frage von Frau Janda am Schluss ihrer Ausführungen.
Mit freundlichen Grüßen
Herbert Stadlbauer
Österreichische Post AG |
|
|
|