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 Stellungnahme des betroffenen UnternehmensZurück 
Herr / FrauHerr Herbert Stadlbauer
PositionOmbudsmann
der FirmaOester.Post AG
gibt zu diesem Beitrag:habe vor gut 3 wochen meine geburtsurkunde als einschreiben weggeschickt. sie ist bis heute nicht angekommen, auf den 400 km von a nach b dürfte sie wasweißichwo gelandet sein. letzte woche habe ich bei der schalterleiterin vorgesprochen, ohne erfolg, eine nachforschung sei erst nach 4 wochen möglich. gut, dass meine anwältin die urkunde so schnell wie möglich braucht, sonst entsteht mir möglicherweise ein finanzieller schaden. heute war ich wieder dort, bis ich beim amtsleiter war, habe ich 2 zwischenstellen passiert, so viel zur organisation, wer ist für was zuständig? der amtsleiter hat mich wieder zu dieser kompetenten dame geschickt, die hat mir gesagt, es hätte eigentlich keinen sinn mehr, eine nachforschung einzuleiten. ich sehe nicht ein, warum ich für so ein mieses service bezahlen soll, und warum mir dann jeder sagt: na kann schon passieren! warum gibt es ein einschreiben überhaupt? k.
gepostet vonsabienchen am 4.4.2001, 22:00
folgendes Statement ab:Sehr geehrte Damen und Herren! Zur Darstellung von Frau Jutta Janda vom 5.d.M. darf wie folgt Stellung genommen werden: Bei der am 24. März d.J. beim PA 1130 Wien zur Aufgabe gebrachten Einschreibsendung wurde über Wunsch der Absenderin ohnehin am 5. April d.J. beim Aufgabepostamt offiziell die Nachforschung eingeleitet (noch dazu mit dem Vermerk "sehr dringend" und via Fax). Weiters hat die zu Unrecht als inkompetent apostrophierte Schalterleiterin ein Übriges getan und noch am 5. April d.J. um ca. 12.00 Uhr fernmündlich Kontakt mit der Nachforschungsbeamtin des Bestimmungspostamtes 9500 Villach aufgenommen. Die auf Grund dieses Umstandes unverständliche Behauptung von Frau Janda, die Schalterleiterin des Postamtes 1130 Wien hätte sich nicht bemüht bzw. angedeutet, eine Nachforschung habe keinen Sinn mehr, wird daher von hier aus nachdrücklich zurückgewiesen. Sollten die Erhebungen im Bereich des Bestimmungspostamtes erfolglos verlaufen, kann die Absenderin selbstverständlich im Verlustfall entsprechend unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen Schadenersatzansprüche im Höchstausmaß von 1.000,- S (zzgl. Refundierung der Portokosten) geltend machen. Dieser Haftungstatbestand beantwortet gleichzeitig die polemische Frage von Frau Janda am Schluss ihrer Ausführungen. Mit freundlichen Grüßen Herbert Stadlbauer Österreichische Post AG

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