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Stellungnahme des betroffenen Unternehmens | Zurück |
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Herr / Frau | Herr Gottfried Bohunovsky Dr. |
Position | Abteilungsleiter |
der Firma (Abteilung) | Arbeitsinspektorat Innsbruck (Verwendungsschutz) |
gibt zu diesem Beitrag: | Ich und 2 Mitarbeiter unserer Firma waren bei diesem tollen Arbeitsinspektorrat, um Hilfe zu bekommen für die monatlichen Pflichtabgaben, die man ja als Arbeitnehmer hat.
Unser Problem war, dass wir die gesetzlichen Samstage nie frei bekommen wegen Personalmangel.
Als wir dort waren, wurde alles notiert und siehe da. Bekam unsere Firma am Montag schon den Anruf, dass am Freitag eine kontrolle kommt ... darauf wurden alle Arbeitszeit-Aufzeichnungen manipuliert, bei denen, die eben die gesetzlichen Samstage nicht frei hatten, und alles war in Butter. Die Oberfrechheit ist, dass wir Beweise hatten, dass manipuliert wurde und das dem Inspektorrat auch mitteilten ... die Folge war, dass einer vom Amt kam und zu mir sagte: "Und haben wir noch Probleme oder passt alles, und falls es noch was gibt, kann ich ja noch mal kommen." Also für mich war das die Veraxx 2002, und ich frage mich jetzt echt, hat eine Firma, so bald sie groß genug ist, echt Narrenfreiheit???
Übrigens hatte ich heuer noch keinen Samstag frei. Vielleicht kann mir ja jemand einen nützlichen Tipp geben, wäre echt froh darüber ... Danke im Voraus |
gepostet von | Apollo1 am 20.2.2002, 23:00 |
folgendes Statement ab: | Zur Verifizierung dieser Angelegenheit ersuche ich als Verantwortlicher für die Abteilung "Verwendungsschutz" beim Arbeitsinspektorat Innsbruck die betroffenen Arbeitnehmer mit mir Kontakt aufzunehmen (Tel. 0512/24904). Rein rechtlich ist es so, dass im Sinne des Arbeitsruhegesetzes der Samstag Vormittag bis 13 Uhr (in bestimmten Fällen bis 15 Uhr) als normaler Arbeitstag gilt. Kontrollen bezüglich Arbeitszeit, Jugendlichenschutz und Mutterschutz werden vom Arbeitsinspektorat grundsätzlich nicht angekündigt, da dann der Sinn der Überprüfung verloren geht. Dass dies im gegenständlichen Fall laut dieser Beschwerde dennoch erfolgt sein soll, kann ich mir nur schwer vorstellen. Eine endgültige Stellungnahme kann erst abgegeben werden, wenn wir wissen, wo das passiert ist. Abschließend wird noch erwähnt, dass das Arbeitsinspektorat unter anderem für Arbeitszeitangelegenheiten zuständig ist , nicht jedoch für Entgeltangelegenheiten.
E-Mail: post.ai14@arbeitsinspektion.gv.at |
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