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 Stellungnahme des betroffenen UnternehmensZurück 
Herr / FrauHerr Hofrat Dr. Mayer
PositionSachbearbeiter
der Firma (Abteilung)Bundespolizeidirektion Klagenfurt (Passamt)
gibt zu diesem Beitrag:Ich habe heute meinen bestehenden Reisepass wg. meiner Namensänderung ändern bzw. neu ausstellen lassen. Also bin ich mit meinem bestehenden Pass, Heiratsurkunde und ausgefülltem Passantrag zum Amt und sagte, dass ich einen neuen Pass benötige. Alles kein Problem, meinte das Fräulein vom Amt und begann, den Antrag zu bearbeiten. Nach ein paar Minuten wollte sie meine Geburtsurkunde haben. Ich fragte, wieso - und sie meinte nur "Vorschrift". Es stimmt - ich hatte ein Merkblatt, auf dem dies stand. Also wieder in die Wohnung, Geburtsurkunde geholt, wieder zum Passamt zurück und die Formularitäten beendet. Sie werden sich jetzt fragen, was das Ganze mit der Heiratsurkunde zu tun hat. Nun, auf der Heiratsurkunde sind sämtliche Daten der Geburtsurkunde eingetragen. Und mit einem Amtssiegel versehen. Und eine Heiratsurkunde bekommt man eben nicht ohne Geburtsurkunde! Ist beim Standesbeamten vorzulegen! Also lässt das Ganze nur einen Schluss zu: Für das Passamt - vermutlich auch für andere Ämter - ist die Heiratsurkunde kein gültiges Dokument. Also ungültig. Bin ich nun verheiratet?
gepostet von am 25.7.2002, 15:48
folgendes Statement ab:Anstelle der Stellungnahme hier das offizielle Schreiben der BPD Klagenfurt: (Anm. d. Red.) Betrifft: Passamt Klagenfurt - Heiratsurkunde ungültig Wuko (Name entsprechend unserer Website geändert, Anm. d. Red.) Zu o.a. Betreff wird mitgeteilt, dass erwachsene Passwerber, die bereits im Besitz eines österreichischen Reisepasses sind und bei welchen sich hinsichtlich ihrer Personalien keinerlei Änderungen ergeben, bei der Antragstellung folgende Dokumente mitzubringen haben: Alter Reisepass Meldezettel Geburtsurkunde, sofern der Geburtsort nicht im abgelaufenen Reisepass angeführt ist sowie 2 gleiche Passbilder Die Notwendigkeit der Beibringung dieser Dokumente ist sowohl auf der Website des BMI unter www.help.gv.at als auch aus dem behördeneigenen Merkblatt ersichtlich. Da bei der betroffenen Person der Geburtsort im Reisepass nicht eingetragen war, war die Vorlage der Geburtsurkunde unbedingt erforderlich. Mit freundlichen Grüßen Die BPD Klagenfurt
 Kommentare

RS (22.9.2002, 10:47)
Aufgund der häufigen Änderung des Geburtsortes ist eine Beibringung der jeweils aktuellen Geburtsurkunde unerlässlich. Ebenfalls wird empfohlen, die jeweils gültigen Sterbedokumente beizulegen...

:-)


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