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Stellungnahme des betroffenen Unternehmens | Zurück |
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Herr / Frau | Frau Gabriela Jérôme |
Position | Leitung |
der Firma (Abteilung) | GIS Gebühren Info Service GmbH (Marketing & Kommunikation) |
gibt zu diesem Beitrag: | Ich bin beidseitig sehr stark hörbehindert und höre mit meinen Hörgeräten laut Arzt 5 - 10 Prozent von dem, was ein normal hörender Mensch hört. Beim Fernsehen und Radio höre ich gar nichts, telefonieren ist für mich unmöglich, ich benutze das Telefon nur gelegentlich für Faxe.
Vor über 4 Jahren zog ich in meine eigene Wohnung ein und stellte bei der Telekom Austria und bei der GIS einen Antrag auf Gebührenbefreiung. Wurde abgelehnt.
So zahlte ich für nicht hören beim Radio, Fernsehen und Telefon über 4 Jahre lang den Beitrag. Bis ich bei GIS im Internet gelesen habe, dass taube und stark hörbehinderte Personen von der Rundfunkgebühr befreit werden können. Gleich füllte ich zum 2. Mal nach 4 Jahren den Antrag aus. Und siehe da. Ich bekomme eine ganz, ganz kleine Befreiung von der Rundfunkgebühr, die sich ja aus mehreren Teilen zusammensetzt. Jetzt werde ich nur ein paar Euro weniger bezahlen; das ungerechtfertigterweise seit über 4 Jahren eingezahlte Geld bekomme ich nicht zurück.
Da laut GIS damals "kein Rechtsmittel gegen diesen Bescheid eingebracht wurde ist dieser in Rechtskraft erwachsen".
Außerdem war doch auf der Web-Seite von GIS von einer vollständigen Rundfunkgebührbefreiung die Rede.
Müssen die Verantwortlichen erst selbst ertauben, bis sie einsehen, wie unlogisch es ist, von Tauben eine Rundfunkgebühr einzuheben.
Und das alles ist sogar gesetzlich geregelt. Dazu meint GIS: "Wir ersuchen jedoch um Verständnis, dass die GIS-Gebühren Info Service GmbH, Entscheidungen ausschließlich im Rahmen geltender gesetzlicher Regelungen treffen kann und darf." Wie menschlich der Staat doch ist. |
gepostet von | XlargeTom am 25.8.2002, 11:24 |
folgendes Statement ab: | Sehr geehrter Rundfunkteilnehmer,
die GIS Gebühren Info Service GmbH entscheidet über Anträge auf Befreiung von Radio- und Fernsehgebühren sowie auf Zuschuss zu den Fernsprechentgelten. Die GIS ist bei der Erfüllung dieser Tätigkeiten als Behörde tätig und entscheidet auf den gesetzlichen Grundlagen, die durch die einschlägigen Gesetze - nämlich die Fernmeldegebührenordnung zum Einen und das Fernsprechentgeltzuschussgesetz zum Anderen vorgegeben sind.
Eine der Voraussetzungen, die gegeben sein muss, damit die GIS eine Gebührenbefreiung überhaupt erteilen darf, ist das Vorliegen der so genannten Anspruchsberechtigung. Damit ist umschrieben, dass es der Wille des Gesetzgebers ist, nur bestimmte Personengruppen in der Genuss dieser Befreiungen kommen zu lassen.
Im Wesentlichen handelt es sich dabei um sozial bedürftige Personen, die in der Regel von den Radio-/Fernsehgebühren befreit werden bzw. einen Zuschuss zum Fernsprechentgelt erhalten. Es gibt aber auch Personengruppen, die auf Grund eines körperlichen Handicaps - so wie in Ihrem Fall etwa auf Grund einer schweren Hörbehinderung - in den Genuss von Befreiungen kommen können.
Beim Vorliegen der Anspruchsgrundlage der schweren Hörbehinderung hat der Gesetzgeber allerdings klar ausgesprochen, dass die GIS lediglich dazu berechtigt ist, die Befreiung von der Fernsehgebühr und, falls das Telefon als Schreibtelefon ausgestattet ist, nunmehr auch einen Zuschuss zu den Fernsprechentgelten zuzuerkennen. Eine Befreiung von der Radiogebühr darf die GIS auf Grund dieser Anspruchsberechtigung leider nicht aussprechen. Andererseits wird bei Vorliegen der Anspruchsberechtigung der schweren Hörbehinderung die Befreiung ohne Prüfung der sozialen Bedürftigkeit, das heißt, unabhängig vom Einkommen gewährt.
Die GIS hat auf eben diesen gesetzlichen Grundlagen Ihren Antrag bearbeitet und Ihnen die Befreiung von den Fernsehgebühren sowie eine Zuschussleistung zum Fernsprechentgelt zuerkannt.
Wenn Sie in Ihrem Schreiben darauf hinweisen, dass Sie eine "ganz, ganz kleine Befreiung von den Rundfunkgebühren" erhalten, so möchte ich dies hier richtig stellen.
Die Rundfunkgebühren, also die Gebühren für Radio- und Fernsehen, betragen Euro 18,86. Da Sie von den Fernsehgebühren inkl. aller Abgaben und Entgelte befreit sind, zahlen Sie monatlich Euro 5,53 an Radiogebühren. Darüber hinaus erhalten Sie einen Zuschuss zum Fernsprechentgelt in Höhe von mindestens Euro 13,81 monatlich.
Mit freundlichen Grüßen,
Jérôme Gabriela
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Kommentare |
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| dermeister (1.9.2002, 06:18) | |
Typisch! Gleich zu Beginn mit der "Sind als Behörde tätig"Keule schwingen,wohl um zu beeindrucken! Toller Dienstleister- Null Verständnis.Dass der Gesetzgeber sozial bedürftige bevorzugt mag stimmen,ist aber totalirrelevant und nur bla bla.Die Konsumentin wollte ausschließlich zu ihrer Situation eine Stellungnahmen.
Absoluter Tiefschlag"es wurde kein Rechtsmittel eingelegt"..
Ich schlage vor,den Schimmel erster Wieher Klasse zu vergeben |
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| XlargeTom (28.8.2002, 14:52) | |
Danke für Ihre ausführliche Stellungsnahme. Ich wurde von einer Ihrer Mitarbeiterinnen informiert, ich würde von der Fernsehgebühr befreit werden, die ja laut "Aufstellung der Rundfunkgebühren" nur 2,32 Euro ausmachen würde, daher mein Kommentar eine "ganz, ganz kleine Befreiung von den Rundfunkgebühren". Daß mein Antrag vor über 4 Jahren abgewiesen wurde, werde ich nie verstehen. Deshalb auch mein Ärger über GIS. Mit freundlichen Grüßen |
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