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Stellungnahme des betroffenen Unternehmens | Zurück |
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Herr / Frau | Herr Dipl. Ing. W. Nissler |
der Firma (Abteilung) | Bundesprüfanstalt für KfZ (Qualitätssicherung) |
gibt zu diesem Beitrag: | --->Fortsetzung von Teil 2
Wer wird dann noch in eine Werkstatt fahren, um dort ordnungsgemäß das Pickerl machen zu lassen, wenn er sowieso zur Bundesprüfanstalt muss, die ja auch das Pickerl ausstellen können? Frohes Werkstattsterben kann ich da nur sagen (wir haben scheinbar zu wenig Arbeitslose!)
Alles in allem hat mich das Ganze €111 allein an Gebühren an die Bundesprüfanstalt gekostet, von den Kosten in den Werkstätten gar nicht zu sprechen. Und das ganze für nichts, denn an meinem Nissan wurde nach dem Service vor der 1. Überprüfung nichts mehr verändert (ich war dann bei den diversen Tests immer dabei).
Ich habe mir rechtliche Schritte überlegt, schon allein deshalb, da das Ganze sicher kein Einzelfall war. Zu diesem Zweck hab ich mit einem Bezirksrichter und mit einem Anwalt gesprochen. Der Richter hat mir geraten, ein Amtshaftungsverfahren einzuleiten. Der Anwalt meinte aber, dass der Sachschaden (2x €37) zu gering sei, ich hätte die Nachprüfung verweigern und mir die Kennzeichen entziehen lassen müssen, dann wäre der wirtschaftliche Schaden höher gewesen. Mit einem Wort: Pech gehabt.
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gepostet von | Maria70 am 11.12.2002, 08:53 |
folgendes Statement ab: | Als Verantwortlicher für die Qualitätssicherung der Bundesprüfanstalt für Kraftfahrzeuge freut es mich, auch zu anonymen Vorhalten Stellung beziehen zu können:
Da Sie weder Kennzeichen, Fahrgestellnummer noch Ihren werten Namen mitgeteilt haben, kann ich auf Ihre Angaben nur bedingt eingehen.
Generell werden die in der Bundesprüfanstalt für Kraftfahrzeuge eingesetzten Mess- und Prüfgeräte periodisch (doppelt so oft als gesetzlich gefordert) gewartet und kalibriert und so sie der Eichpflicht unterliegen, geeicht.
Ebenso wird auch laufend die Mängelbeurteilung des Prüfpersonals validiert.
Die Mängelbeurteilung erfolgt nach den Vorgaben der Prüf- und Begutachtungsverordnung, wobei die folgenden Mängelgruppen unterschieden werden:
-ohne Mängel
-leichte Mängel: Mängel, die keinen nennenswerten Einfluß auf die Verkehrs- und Betriebssicherheit des Fahrzeuges haben
-schwere Mängel: Mängel, die die Verkehrs- und Betriebssicherheit des Fahrzeuges beeinträchtigen
-Mängel mit Gefahr im Verzuge: Mängel, die zu einer direkt
und unmittelbaren Gefährdung der Verkehrssicherheit führen
-Vorschriftsmängel: Positionen, die nicht vorschriftsmäßig zu bzw. dem genehmigten Zustand des Fahrzeuges entsprechen
Zu Ihren Angaben hinsichtlich der Mängel darf ich wie folgt Stellung nehmen:
Betriebsbremse/Bremskraftunterschied:
Sollte, wie Ihren Ausführungen zu entnehmen ist, der Bremsenprüfstand für eine Seite falsche Werte anzeigen, so wäre dies unabhängig von der jeweiligen Achse und würde bedeuten, daß dann als logischer Schluß die tatsächlichen Bremswerte an der Vorderachse und für die Fest- stellbremse ebenfalls um den selben Wert differiert hätten!
Hinsichtlich der weiteren von Ihnen angesprochenen Mängel kann ich erst nach Vorlage der Fahrzeugdaten eine Stellungnahme abgeben. Lediglich die Angabe des Fahrzeugherstellers ist leider unzureichend.
Bezüglich des Kostenbeitrages von EUR 37,-- darf ich mitteilen, daß dieser in der Prüf- und Begutachtungsstellenverordnung vorgeschrieben ist.
Für weitere Diskussionen hinsichtlich der Mängel und Beurteilungskriterien stehe ich gerne nach Bekanntgabe der Fahrzeugdaten zur Verfügung und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Dipl.-Ing. W. Nissler
Qualitätssicherungsbeauftragter
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Kommentare |
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| michi (27.1.2003, 14:18) | |
validiert=evaluiert? |
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| flasch6 (22.1.2003, 12:11) | |
Bin ich Froh das ich doch nicht der einzige bin dem sowas Passiert ist.
Bei mir wurde eine Defekte Betriebsbremse festgestellt und obwol ich service und Pickerl am vortag machte war dies laut prüfer eindeutig deffekt.
Also ich zum ÖAMTC bremsenchecken und kommischerweisse funktionierten diese dann wider. Ich wider zurück zus Prüfstelle und nach einigen hin und her wurde die Bremse nochmal inspiziert siehe da jetzt funktionierte sie.
Wo sich bei mir die Frage aufdrängte >>Haben die herren bei der Prüfstelle überhaubt eine ahnung von dem was sie tun??<< |
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