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Stellungnahme des betroffenen Unternehmens | Zurück |
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Herr / Frau | Herr Karl Schwarzel |
Position | Post-Ombudsmann |
der Firma (Abteilung) | Österreichische Post AG (Post-Kundenservice) |
gibt zu diesem Beitrag: | Ich wollte bei der Post-Box 1064 Wien einen eingeschriebenen Premium-Brief aufgeben. Ich habe mir bereits im Dezember ein paar im Postbuch beworbene Einschreib-Etiketten um 2,10 Euro gekauft. Da der Brief schnell dort sein sollte, wollte ich ihn mit schon vor längerer Zeit gekauften Premium-Aufklebern versehen.
Nun erklärte mir die Verkäuferin, Frau Michaela S. dazu, dass es einen eingeschriebenen Premium-Brief nicht gäbe. Dies erklärte sie mir, nachdem ich vor ihren Augen den Premium-Aufkleber auf das Kuvert klebte und das Einschreib-Etikett in der Hand hielt. Was glaubte sie eigentlich, warum ich diese Aufkleber in der Hand hielt?
Sie wollte den Premium-Aufkleber runterreißen und sagte: "Kleben Sie ihn auf den nächsten Brief drauf!" Soviel zur umworbenen Umtauschgarantie bei diesen Aufklebern und Bonusbriefen. Na ja.
Leider hatte ich zu Hause schon das Einschreib-Etikett ausgefüllt. An Umtausch dachte diese Postangestellte nicht. Sie sagte wortwörtlich: "Streichen Sie den Namen durch oder lacken Sie ihn aus und verwenden Sie es beim nächsten Mal!"
Ich frage mich, was ist, wenn ich einen Aufgabeschein bei einer Nachforschung vorweise, und da ist ein Name durchgestrichen oder ausgelackt und steht ein anderer daneben, bzw. darunter(Postleitzahl und Ort ebenso). Dann wird man wahrscheinlich glauben, ich hätte dies nachträglich geändert und möchte nun ungerechtfertigter Weise Schadenersatz kassieren.
Hätte ich den heruntergerissenen Premium-Aufkleber nochmals verwendet, hätte bei der nächsten Aufgabe sicher jeder geglaubt, ich hätte ihn von einem schon beförderten Brief gehabt.
Interessant ist auch, dass manche Post-Geschäftsstellen den Aufgabeschein des Einschreib-Etiketts nur abstempeln, manche andere stempeln und unterschreiben ihn. Gilt ein nicht unterschiebener überhaupt?
Postkunden, ich kann nur raten: Kauft keine Einschreibetiketten. Verwendet lieber herkömmliche Aufgabescheine.
Weiters würde mich interessieren, warum die Rechnungen auf Thermo-Papier gedruckt werden. Sie verblassen schon nach kurzer Zeit. Wenn man fragt, zum Beispiel in der Post-Box 1064 Wien, ob man eine händische - auf Normalpapier - Bestätigung haben kann, wird man angeschaut, als ob man Kinder essen würde und sagt, dass es nicht üblich ist.
Übrigens: Meinen Brief habe ich Nicht-Eingeschrieben als Premium-Brief verschickt. Angekommen ist er zwei Tage später. Hätte es mir also sparen können.
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gepostet von | post.ade am 19.1.2004, 08:34 |
folgendes Statement ab: | Sehr geehrte Damen und Herren!
Danke für die Information.
Es ist richtig, dass Premiumaufkleber mit anderen Zusatzleistungen (wie zB Einschreiben) nicht kombinierbar sind.
Wenn Sie uns genauere Angaben zum Vorfall bei der Post-Box 1064 übermitteln (Tag, Schalternummer bzw. Name der Mitarbeiterin) werden wir die Angelegenheit gerne für Sie klären.
Auf den Aufgabescheinen des Einschreib-Etiketts ist keine Unterschrift vorgesehen, es gilt der Aufgabestempel als Bestätigung.
Ihr Problem mit den Rechnungen wurde von der zuständigen Fachabteilung geprüft.
Wie auch im Beitrag von "duc" erwähnt, sind die Belege noch nach Jahren gut lesbar. Diese Tatsache wurde von unserem Papierlieferanten durch ein entsprechendes Gutachten garantiert.
Sie können uns aber auch Ihre "verblassten" Rechnungen übermitteln, wir werden für Ersatz sorgen.
Mit freundlichen Grüßen
Karl Schwarzel
Post-Ombudsmann
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