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Herr / Frau Helene Sengstbratl
PositionLandesgeschäftsführerin
der Firma (Abteilung)AMS Burgenland (Geschäftsführung)
gibt zu diesem Beitrag:Mich würde brennend interessieren, nach welchen Kriterien Arbeitslose ausgesucht werden, die einen Zwangskurs besuchen müssen. In meinem Bekanntenkreis ist momentan ein Mann über den Winter arbeitslos und MUSS einen Kurs vom AMS besuchen. In diesem Kurs lernt er "Wie man sich richtig bewirbt". Bitte was soll das? Dieser Mann hat seinen fixen Job und weiß genau, dass er Ende März wieder in dieser Firma angestellt wird und weiterarbeiten darf. Selbst sein Chef versteht nicht, dass das AMS ihn in diesen Kurs schickt. Wenn er ihn verweigert, was ich durchaus verstehen würde, wird das Geld sofort gestrichen! Es gibt genug Leute, die schon sehr lange arbeitslos sind und teilweise sogar nicht arbeitswillig sind. Ja, diesen passiert nichts, die werden in keine Kurse geschickt und das Geld wird problemlos jeden Monat überwiesen. Leute, die wirklich nur vorübergehend arbeitslos sind, werden dort hingesetzt und nehmen einen Platz weg. Super Einteilung! Und dann heißt es: Das AMS hat kein Geld.
gepostet vonaspe am 10.3.2004, 10:41
folgendes Statement ab:Wir arbeiten in den letzten Jahren stark an kundenorientierten Vorgehensweisen und kundenorientiertem Verhalten; deshalb tut es uns Leid, einen unserer Kunden so verärgert zu haben. Das Arbeitsmarktservice hat den gesetzlichen Auftrag, das Arbeitslosenversicherungsgesetz zu vollziehen. Das bedeutet, dass das Arbeitsmarktservice in den Bereichen Vermittlung, Zuerkennung oder Ablehnung von Arbeitslosengeld/Notstandshilfe, Durchführung von Maßnahmen zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt etc. i.d.R. wenig Ermessensspielraum hat Ebenfalls im Arbeitslosenversicherungsgesetz geregelt ist unter anderem die Verpflichtung von arbeitslos vorgemerkten Personen, in Eigeninitiative zu versuchen, die Dauer der Arbeitslosigkeit so kurz wie möglich zu halten. Vor diesem gesetzlichen Hintergrund agiert das AMS. In diesem Sinne nimmt das Arbeitsmarktservice bei seiner täglichen Arbeit die Rolle eines Dienstgebers ein. Ebenso wie Angestellte eines Unternehmens haben beim AMS arbeitslos vorgemerkte Personen Rechte und Pflichten. Dem Recht auf Bezug einer Leistung, auf Krankenversicherung etc. steht unter anderem die Pflicht zur Annahme einer zumutbaren Beschäftigung gegenüber. Kann der arbeitslos vorgemerkten Person keine offene Stelle angeboten werden und kann auch die arbeitslos vorgemerkte Person in Eigeninitiative keinen Arbeitsplatz erlangen, dann hat das AMS sowohl das Recht als auch die Verpflichtung, durch Vermittlung von Qualifikationen die Wahrscheinlichkeit der Wiedereingliederung der betreffenden Person zu erhöhen. Ob es sich bei diesen Qualifikationen um spezifische berufliche Kenntnisse handelt oder um allgemeine Schlüsselqualifikationen, liegt im Ermessen unserer BeraterInnen. Selbstverständlich versucht das Arbeitsmarktservice, Maßnahmen zu wählen, die dem Ziel der raschesten Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt am ehesten entsprechen. Gemäß Arbeitslosenversicherungsgesetz besteht die Verpflichtung zur Teilnahme an Maßnahmen zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt auch dann, wenn arbeitslos vorgemerkten Personen eine Wiedereinstellungszusage von einem früheren Arbeitgeber erteilt wurde oder sich der/die Arbeitslose schon zur Aufnahme einer Beschäftigung in Zukunft verpflichtet hat (Einstellungsvereinbarung). Nachdem bei Maßnahmen zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt der Bedarf die budgetären Mittel des AMS stets überschreitet, muss das AMS entsprechend der Dringlichkeit segmentieren. Das bedeutet, dass bei Personen, deren Wiederaufnahme in ein Dienstverhältnis nach wenigen Monaten als sicher erscheint, i.d.R. nicht an solchen Maßnahmen teilzunehmen haben. Jeder konkreten Beschwerde, jedem konkreten Anliegen gehen wir übrigens nach. Wenden Sie sich ans AMS-help. Mag. Helene Sengstbratl Landesgeschäftsführerin, AMS Burgenland
 Kommentare

diebin (14.4.2004, 17:08)
meiner mutter ist das gleiche passiert. allerding bei ams wien. sie wurde voriges jahr im zuge eines sozialplanes (!! hört sich lustig an ist aber so!!) in eine vorzeitige pension geschickt. wobei sie aber 1 jahr arbeitslos sein muss und ab , ich glaube ist ist der 1.9 04 bekommt sie ihre pension. die frage warum gerade sie einen kurs besuchen muss mit dem titel: wie bewerbe ich mich richtig ab 50. ist wohl lächerlich. und ausserdem schade um jeden einzelnen arbeitslosen der wegen unfähigkeit eines mitarbeiters von ams nicht an so einem kurs teilnehmen kann


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