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Stellungnahme des betroffenen Unternehmens | Zurück |
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Herr / Frau | Herr Dipl. Ing. E.M. Pausa |
der Firma (Abteilung) | MA 68 (Feuerwehr & Katastrophenschutz) |
gibt zu diesem Beitrag: | Möchte nur einige Zeilen schreiben über das Aufnahmeverfahren der Wiener Berufsfeuerwehr.
Als ich mich im Jänner 2004 bewarb, lief alles toll, schriftliche und körperliche sowie psychische Aufnahme bestand ich als einer der Besten. Mir fehlte nur mehr die amtsärztliche Untersuchung.
Als ich zu dieser erschien, bekam ich als erste blöde Antwort vom Amtsarzt zu hören: "na was is, nehma Anabolika", und das nur, weil ich Fitness betreibe, um mich auf den Branddienst vorzubereiten. Ich opferte schließlich ein 3/4 Jahr meiner Freizeit dafür. Nun weiter bekam ich zu hören, dass ich 4 Kilo zu schwer sei! Ich betonte, dass ich nur 10 % Fett habe und der Arzt meinte, ich solle abnehmen, sonst kann ichs vergessen.
Nun, ich nahm in 3 Wochen 5 Kilo ab und meldete mich dann wieder bei Dr. Brendinger oder so und als ich mich abwog, fragte er mich, wie groß ich sei? Ich sagte ihm, dass ich schon das letzte Mal abgemessen worden sei, worauf er sagte, das sei ihm egal und es tue ihm Leid, aber ich sei um 2 cm zu klein für die Feuerwehr. Obwohl ich bei allen Aufnahmeprüfungen unter den Besten war erhielt ich sodann eine Woche später einen Brief, dass ich bei der Aufnahme ausgeschieden war, obwohl ich am 2. Jänner schon dabei gewesen wäre!
Ich halte das für eine Frechheit, wegen 2 cm durchzufallen während andere, die nicht einmal 3 Klimmzüge schaffen, genommen wurden.
Eine schöne Zukunft hat unsere Feuerwehr, wenn man gute Bewerber wegen 2 cm durchfallen lässt!!
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gepostet von | Frustheferl am 5.4.2004, 08:09 |
folgendes Statement ab: | Der uns namentlich bekannte Beschwerdeführer hat sich bereits schriftlich an vorgesetzte Stellen der Stadt Wien und auch an die Feuerwehrdirektion gewandt. Es wurde mit ihm vor ca. 3 Wochen durch den stellvertretenden Abteilungsleiter, zugleich Personalchef der Feuerwehr ein aus unserer Sicht sehr versöhnliches ausführliches Telefonat geführt, in dem sich der Unterzeichnete seitens der Abteilung für diesen Fehler unseres Betriebsarztes entschuldigte: Der Beschwerdeführer, der von uns angerufen wurde, schien von unserer Entschuldigung sehr überrascht und erklärte im Gespräch, dass seinerseits keine Bitterkeit auf die Feuerwehr zurückbleiben würde. Er würde auch einsehen, dass festgesetzte Grenzwerte eben eingehalten werden müßten. Die Erklärung für die dem Beschwerdeführer zuteil gewordene Ungerechtigkeit liegt nicht im System des Aufnahmewesens der Feuerwehr begründet, sondern ist ganz einfach auf einen menschlichen Fehler zurückzuführen: Es ist aber klar, dass aus einem Fehler kein Anspruch auf Durchbrechung des Systems der Aufnahmekriterien entstehen kann, die außerdem dem Beschwerdeführer genau bekannt waren: Jeder, der sich zur Aufnahme in die Feuerwehr beworben hat, erhält ein ausführliches Schreiben, in dem alle Ausschlußkriterien genau angeführt sind, so auch die Körpergröße.
Umso überraschter sind wir, dass wir nunmehr wieder, von anderer Seite, diese Beschwerde zur Kenntnis bekommen. Das Aufnahmewesen der Feuerwehr der Stadt Wien läuft sehr wohl geordnet und nach festgesetzten Entscheidungskriterien ab, die nachvollziehbar sind. Grenzwerte bezüglich gesundheitlicher Anforderungen müssen schon aus Gründen der Belastungen im Wechsel- und Einsatzdienst eingehalten werden, der Grenzwert bezüglich der Mindestgröße hängt mit dem erforderlichen Arbeiten mit der Schiebleiter zusammen, die von 4 Leuten gemeinsam getragen und bedient werden muß. Wenn einer des Bedienungspersonals deutlich kleiner ist, ergeben sich Schwierigkeiten in der Leiterbedienung, die auch eine Gefahr für Personen mit sich bringen können. Dies wurde allerdings dem Beschwerdeführer eindeutig und ausführlich erklärt und es schien, als hätte er dieses verstanden.
Wir sind jederzeit gerne bereit, Ihnen in einem Gespräch das Aufnahmewesen zur MA 68 zu erläutern. Wir sind jedoch nicht bereit, uns mit Personen, die die Aufnahme in den öffentlichen Dienst gleichsam als Rechtsanspruch zu sehen scheinen, weiter auseinanderzusetzen. Die wichtigste Eigenschaft für einen guten Feuerwehrmitarbeiter ist zugegebenermaßen nicht die Körpergröße, sondern das Einordnungsvermögen und die Bereitschaft, sich in ein bestehendes Regulativ einzufügen. Dem Beschwerdeführer scheint es leider nicht nur an der erforderlichen Körpergröße, sondern auch an den letztgenannten Eigenschaften zu fehlen.
Der GL für Organisation und Personal:
SR Dipl.Ing.E.M.Pausa
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Kommentare |
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| ana (14.4.2004, 20:23) | |
Mindestgröße ist eben Mindestgröße.... an dem Punkt gibts eigentlich nichts zu rütteln.
Weshalb der @GL f. Organisation und Personal im letzten Satz der Stellungnahne allerdings untergriffig (den Begriff hab ich mir ausnahmsweise vom werten @PM geliehen - geb ihn auch umgehend wieder zurück) wird und dem ohnehin enttäuschten Beschwerdeführer eins drüberzieht, versteh ich nicht ganz. Ich hoff doch stark, dass das Üben von Kritik (die ja nicht gänzlich unberechtigt ist) nicht generell ein Aufnahmehindernis bei der Feuerwehr ist.... |
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| reni-x (14.4.2004, 17:14) | |
@helli
na jetz überleg amal - der schrumpft im alter ja noch weiter - dann stimmt da gar nix.
aber dumm gesagt ist es mir lieber die FW hat strenge aufnahmeregeln und "funktioniert" dafür super als jeder kann rein.
Vor allem wer weiß welche mindestgröße er da unterschritten hat ? 1,60m ? 1,70m ? 1 Meter :-)))) |
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| Helli (14.4.2004, 12:41) | |
wau wau, toll, nur 2 cm kleiner und soll keine Schiebeleiter mittragen können, so einen Schwachsinn habe ich schon lange nicht mehr gelesen, arme WIENER Feuerwehr die solchen Berichterstatter ausgeliefert ist! |
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