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Stellungnahme des betroffenen Unternehmens | Zurück |
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Herr / Frau | Dieter Haider |
Position | Stellvertr. Direktor |
der Firma (Abteilung) | Diözese Graz-Seckau (Bischöfliche Finanzkammer) |
gibt zu diesem Beitrag: | Ich bekam mit 18 von der Katholischen Kirche ein Schreiben, ich möge doch wohl so freundlich sein, meinen Kirchenbeitrag einzuzahlen! Woher nimmt man sich das Recht, von mir für diese Kirche Steuern zu verlangen?
Erstens haben sie nicht einmal einen Taufschein von mir! Und zweitens bin ich Evangelisch, von Geburt an. Aber sollen sie nur brav weiter versuchen, ihre Steuer zu bekommen. Inzwischen bin ich 20 und sie haben es noch immer nicht geschnallt!
Mir ist es den Anruf nicht wert. |
gepostet von | Tjtomtom am 10.4.2004, 09:36 |
folgendes Statement ab: | Es tut mir Leid, wenn wir Sie angeschrieben haben und Sie nicht unserer Kirche angehören.
Wie es dazu kam, kann ich nicht überprüfen. Nicht reagieren bringt Ihnen und uns Ärger. Daher ersuche ich Sie, sich zu melden, damit wir die Angelegenheit bereinigen können.
Mit 18 Jahren wird keine Katholikin oder Katholik zum Kirchenbeitrag veranlagt. Wir erbitten erst ab dem 19. Lebensjahr einen Beitrag, sofern die/der Betreffende ein eigenes Einkommen hat.
Besuchen Sie unsere Homepage: www.graz-seckau.at/kirchenbeitrag - Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zum Thema.
Mit freundlichen Grüßen
Dieter Haider
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Kommentare |
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| teufel (26.4.2004, 09:36) | |
"Wir erbitten" find ich süß !!!! Kommt man dieser "Bitte" nicht nach - schneit es Briefe von Anwälten gefolgt von Lohnexekutionen !! Soviel zum kirchlichen "Bitten" !! |
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| osiris (19.4.2004, 07:49) | |
@hansl, I kann mir übrigens gut vorstellen, dass du dir in deiner schon oft geäusserten Abneigung gegenüber Advokaten nicht vorstellen kannst, dass dieser bestimmte Freund mir ein ERSTschreiben durchaus kostenlos macht. Denn in EINEM Punkt liegst richtig: Geld würd i dafür auch net ausgeben.
...übrigens gibts auch manche Leute, die Lustgefühle verspüren, wenn sie irgendwelche nicht belegten Zahlen über Bombenumsätze und Kundendaten unters Volk schmeissen können... |
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| Helli (17.4.2004, 08:25) | |
Man sollte zuerst im eigenen Haushalt Ordnung schaffen und ers dann andere der Unordnung bezichtigen. Die Antwort von Herrn Dieter Haider ist absolut richtig, schade wenn sich die Beitragsstelle mit solch unqualifizierten Meldungen herumschlagen muss. |
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| Hans360 (16.4.2004, 18:39) | |
Ja ja, Advokaten sind zu jedem Unsinn bereit, wenn Sie dafür Geld bekommen. Manche Leute haben offensichtlich Lustgefühle, wenn Sie wegen so einer Lapalie andere Leute schikanieren können. Ich kenne das zur genüge unter meinen 40.000 Kunden sind auch einige von dieser Sorte. |
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| osiris (16.4.2004, 09:30) | |
Wie wärs denn mit "Ärgerumkehr" ??
Ganz einfach den Steuereintreibern ein Brieferl schicken mit dem Sachverhalt und dazu eine RECHNUNG fürs Brieferlschreiben. Also mein Rechtsanwalt und Stammtischbruder wär da gleich mit von der Partie. |
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| Delta66 (15.4.2004, 16:38) | |
Wenn ich anstelle des Beschwerdeführers wäre, würde ich mich mit Sicherheit die Kirchenbeitragstelle kontaktieren! Aber wenn Hr.Haider indirekt mit Ärger deswegen droht, weil der Beschwerdeführer dies nicht macht - so sehe ich das als Frechheit an! Den Anspruch nachweisen muß die Kirchenbeitragsstelle u. da sie dies in diesem Fall nicht kann wird ihnen dies sicher einiges an Spesen kosten! |
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