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Stellungnahme des betroffenen Unternehmens | Zurück |
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Herr / Frau | Helene Sengstbratl |
Position | Landesgeschäftsführerin |
der Firma | Arbeitsmarktservice Burgenland |
gibt zu diesem Beitrag: | Erst mal vorweg..
Der gepostete Vorfall betrifft nicht mich, sondern ein Familienmitglied....(er bekommt vom AMS rund 300.-/mntl.)
Scheinbar dürfte es am AMS im BGLD (Eisenstadt) Mode werden, Leute nicht in vernünftige Jobs zu vermitteln, bzw. es zu versuchen, sondern viel eher ist es der Fall, dass immer öffter Arbeitslose zu gemeinnützigen Arbeiten herangezogen werden.
So weit so gut, ist ja nicht unbedingt als schlechte Maßahme zu sehen.
Jedoch sieht man sich die Situation genauer an, ist sicherlich einiges zu hinterfragen bzw. stellt sich die Frage, ob hier alles mit rechten Dingen zugeht.
1. Ist es als gemeinnützige Arbeit zu bewerten, wenn man als Totengräberhelfer arbeiten muss (gibt es noch einige Jobs dieser Art im Angebot??) bzw. für jeden zumutbar???
2.Wenn man schon solche Arbeiten erledigen muss, wäre da nicht z.B. die Bereitstellung von Arbeitskleidung angebracht??
3.Gibt's natürlich keinerlei Zuschüsse zum Arbeitslosengeld (wie man Anfahrt, Verpflegung, Arbeitskleidung usw. finanziert, welches ja jetzt einem Mehraufwand entspricht, interessiert niemanden)
4.Ist es auffällig, dass meinem Verwandten, solche gemeinnützigen Arbeiten andauernd aufgehalst werden, obwohl er bereit wäre, jeden (auch Hilfsarb. Job anzunehmen)
5.Stell ich mir die Frage, ob diese Vorgehensweise, nicht ev. den Punkt der Freunderlwirtschaft(natürlich in höheren bzw. Firmen/Betriebskreisen) als Hintergedanken hat, Ã la, hey ich besorg dir mal für 2 Mon. Gratisarbeitskräfte, und du hilfst mir bei...was weiß ich...wenn man die Sachlage genauer kennt, ist dieser Gedanke gar nicht so abwegig (wär aber zu lange, das jetzt alles zu erklären - nur soviel: zB Arbeiten im sogenannten Hofgarten, wo meist die gut betuchten ihre Festlichkeiten halten)
6.Komischerweise, trifft diese Maßnahme, nur jene Personen, die zu der Klientel der Hilfsarbeiter bzw. zu den Nichtgelernten zählen, obwohl gerade jene eigentlich leicht zu vermitteln sein müssten, da sie sowieso nicht zu den Vielverdienern zählen, und meist flexibel überall eingesetzt werden können. Nur macht es eben für diese Menschen einen Unterschied, ob man 300.- oder 800.-/mon verdient. (egal ob jetzt mit Arbeitskleid und Verpfleg. usw.)
Scheinbar wandelt sich das AMS in Eisenstadt zu einer politisch gedeckten Leihfirma, für Freunderlwirtschaft, anstatt zu helfen... |
gepostet von | Clooney am 4.10.2004, 09:08 |
folgendes Statement ab: | Zu betreffendem posting möchte ich gerne folgendes erläutern:
Die Idee von Vermittlungshilfekursen ist, schwervermittelbare, langzeitbeschäftigungslose Personen bei der Wiedereingliederung in den ersten Arbeitsmarkt zu unterstützen. Dabei ist es erforderlich, die Einsatzfähigkeit, das Arbeitsverhalten, berufsspezifische Kenntnisse etc. der KursteilnehmerInnen kennen zu lernen, sowie deren Eigeninitiative zu erhöhen.
Neben der Vermittlung theoretischer Inhalte wie Bewerbungstraining und Arbeitsmarktberatung benötigt das AMS dazu Praktikumsplätze. In erster Linie werden von den KursbetreuerInnen der Vermittlungshilfekurse Praktikumsplätze bei gewerblichen Betrieben gesucht, da diese im Regelfall bessere Chancen auf Übernahme von TeilnehmerInnen während oder nach Ablauf eines Praktikums bieten. Da jedoch die Anzahl der Praktikumsplätze bei gewerblichen Betrieben nicht ausreichen würde, allen TeilnehmerInnen von Vermittlungshilfekursen die Möglichkeit praktischer Arbeitserprobung zu bieten, ist es notwendig, Praktika auch im öffentlichen Bereich in Anspruch zu nehmen.
Es gibt mit vielen Gemeinden des Burgenlandes eine Zusammenarbeit in diesem Bereich. Den Vorwurf von "Freunderlwirtschaft" im Zusammenhang mit Vermittlungshilfekursen weise ich zurück.
In gegenständlichem Fall hat ein Teilnehmer eines Vermittlungshilfekurses gemeinsam mit Gemeindearbeitern Tätigkeiten verrichtet, die in einer Gemeinde üblicherweise anfallen. Konkret wurden im Friedhof der Gemeinde der Rasen gemäht sowie Hecken zurückgeschnitten. Außerdem wurde dem Teilnehmer das Wegschaufeln von Erde, die die Gemeindearbeiter aus einem Grab geschaufelt hatten, aufgetragen.
Alle TeilnehmerInnen von Vermittlungshilfekursen werden täglich an ihren Praxisplätzen von den KursbetreuerInnen aufgesucht und es wird geprüft, ob es seitens der TeilnehmerInnen oder der Betriebe/Gemeinden Beschwerden, Wünsche etc. gibt. Nachdem es jedoch nicht möglich ist, jedem/jeder TeilnehmerIn ganztägig eine/n KursbetreuerIn zur Seite zu stellen, gibt es Zeiträume, in denen die KursteilnehmerInnen alleine bzw. selbständig - also ohne Betreuung - ihre Arbeit verrichten. Hätte der Teilnehmer seinen Betreuer davon verständigt, aus persönlichen Gründen aus einem Grab ausgehobene Erde nicht wegschaufeln zu können, hätte dies sicherlich keine negativen Folgen für den Teilnehmer gehabt.
Auch ist klar, dass niemand mit Sanktionen (Ä 10-Sperre) rechnen muss, der ein Jobangebot als Totengräber nicht annehmen möchte.
Wenn man diese Idee der Unterstützung zur Wiedereingliederung von langzeitbeschäftigungslosen Menschen als "politisch gedeckte Leihfirma" bezeichnet, verkennt man, dass es nicht für alle am Arbeitsmarkt gleich gute Chancen auf einen gesicherten und zufriedenstellenden Job gibt, schon gar nicht für Personen ohne jegliche Ausbildung.
Die Vermittlungsquote der im Burgenland stattfindenden Vermittlungshilfekurse liegt bei 40 bis 70 %. Das heißt, 40 bis 70 % der TeilnehmerInnen können - manchmal auch schon während eines Kurses bzw. unmittelbar nach dessen Beendigung - in ein fixes Dienstverhältnis vermittelt werden. |
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