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Herr / Frau Post Post AG
der FirmaPost Ag
gibt zu diesem Beitrag:Wenn die Post vergisst eine Nachnahmepaket sofort zu kassieren, darf die Post dann nach "4" Monaten kommen und sagen, dass Sie das Geld nicht bekommen haben? Wir waren in der Postfiliale und uns zu erkundigen, die Mitarbeiter meinten, dass der Fall schon erledigt sei, doch jetzt schickt die "Schadensabwicklung" eine netten Brief, wir sollen doch die nichtkassierte Nachnahmegebühr bezahlen! Da die Post anscheinend vergessen hat zu kassieren, darf sie dann so spät noch Forderungen stellen?
gepostet vonHansis am 28.8.2007, 09:49
folgendes Statement ab:Ja, die Österreichische Post AG ist berechtigt auch im Nachhinein die Nachnahme zu kassieren. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Österreichischen Post AG sehen das vor. Eine Nachforschung durch den Absender kann innerhalb von sechs Monaten ab Tag der Aufgabe durchführt werden. Die Post bittet den User, die Paketnummer weiterzuleiten, um weitere Nachforschungen anstellen zu können.
 Kommentare

ferre (29.2.2008, 12:40)
Das Paket gehört trotzdem bezahlt und fehler passieren überall, bestellen - bezahlen, so ist das nunmal!

ghillie (31.8.2007, 20:34)
die agb der post sind uninteressant.
die post ist nicht dazu berechtigt, denn ohne einhebung dürfte die sendung nicht ausgefolgt werden.


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