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Herr / FrauHerr Peter Zich
PositionOmbudsmann
der Firma (Abteilung)Österreichische Post AG (Ombudsmann)
gibt zu diesem Beitrag:Am 16.6.2009 wollte ich eine Briefsendung (internationaler Großbrief aus Deutschland) von meinem zuständigen Postamt abholen. Ich gab also den gelben Zettel ab, doch die Sendung wurde nicht gefunden. Obwohl der Briefträger die Sendung nachweislich in Händen hatte (sonst hätte er nämlich nicht den richtigen Namen der Absenderin auf den gelben Zettel schreiben können) wurde mir gesagt, dass wenn die Sendung nicht auffindbar wäre, ich Pech hätte, da der Brief nicht eingeschrieben geschickt worden ist. Hallllooooooo?????? Der Brief war da! Der Briefträger hatte ihn und ojeeeeeeeeeee jetzt ist er weg? Pech! Was soll das Bitte? Auf Nachfrage beim Wiener Ombudsmann, bekam ich die gleiche Antwort zu hören. Ich bin echt fassungslos. Das bedeutet, dass jeder Briefträger, sich ungeniert an unserer Post bedienen kann (sofern sie nicht eingeschrieben oder als Paket aufgegeben wurde) ohne, dass ihm ein Haar gekrümmt wird! Das ist typisch Österreich, soetwas gibt es sicher nur bei uns!!!! In dem Brief befand sich eine Spielekonsole für meinen kleinen Sohn die ich bei Ebay gekauft und auch schon bezahlt habe. Da ich auf die Ehrlichkeit der Post vertraut habe, dachte ich es würde genügen, die Sendung per Großbrief aufzugeben, aber weit gefehlt!!!! Mein Sohn weint, ich bin zig EUR ärmer und der Briefträger kommt ungeschoren davon! Na Klasse!!! Es lebe unser toller Rechtsstaat. Vielleicht sollt ich auch Briefträger werden, da kann man sich sicher ein hübsches Körberlgeld mit solchen Aktionen dazu verdienen, haftbar machen kann man ihn sowieso nicht! Echt unglaublich!!!!
gepostet vonNighthawkandson am 21.6.2009, 15:45
folgendes Statement ab:Gerne nehme ich zu geschilderten Fall von nighthawkandson, gepostet am 21, Juni 2009, 17:45 Uhr, Stellung: 1. Selbstverständlich bedauere ich den aller Voraussicht nach in Verlust dieser Sendung sehr. 2. Die in diesem Zusammenhang geäußerten Pauschalverdächtigungen meinen 11.000 Kolleginnen und Kollegen in der Zustellung gegenüber, die einen sehr harten Job machen und bei jedem Wetter „every day and every door“ österreichweit täglich mehr als sechs Millionen Briefsendungen und über 180.000 Pakete zustellen, weise ich auf das Entschiedenste zurück. 3. Bei der im Posting beschriebenen Sendung handelt es sich den Ausführungen nach um eine „Nicht Bescheinigte Großformatige Briefsendung“. Das Produkt „Päckchen“ der Deutschen Post gibt es in Österreich nicht. Die für einen Haftungsanspruch notwendige Nachforschung ist bei „Nicht Bescheinigten Sendungen“ nicht möglich. 4. Haftung besteht bei Briefsendungen nach dem Weltpostvertrag und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausschließlich bei eingeschriebenen Briefsendungen oder Wertbriefsendungen, sowie bei Paketen und EMS-Sendungen. Haftungsansprüche hat außerdem immer der Absender, mit dem auch das Vertragsverhältnis besteht. 5. Lösungs- und kundenorientiert möchte ich noch darauf hinweisen, dass jeder nationale Postbetreiber für den Versand das jeweils richtige Produkt anbietet. Die Auswahl liegt dann natürlich beim Kunden. Gerade im Internethandel, etwa bei ebay, empfiehlt es sich aus Gründen der für einen Haftungsanspruch notwendigen Nachforschung auf das Produkt Paket, EMS oder Wertbrief zu bestehen. Ein Großteil der versierteren ebay-Verkäufer bietet dies auch, etwa unter „Versicherter Versand“, an. 6. Dem Poster empfehle ich auf jeden Fall, sollte er es noch nicht getan haben, sich an das Post-Kundenservice zu wenden. Das Post - Kundenservice ist telefonisch werktags von 08:00 bis 18:00 Uhr unter 0810 010 100 (Ortstarif aus ganz Österreich) und im Internet unter www.post.at/kundenservice erreichbar. Damit wäre der Fall dokumentiert und eine Verständigung bei eventuellem Auffinden der „Nicht Bescheinigten Sendung“ an den Empfänger möglich. Mit freundlichen Grüßen Peter Zich Ombudsmann Österreichische Post AG 22. Juni 2009 10:58 Uhr
 Kommentare

tavor (27.6.2009, 16:34)
ausnahmsweise einmal gut gebrüllt von der post.
wenn jemand einen wertgegenstand unversichert und als normale sendung aufgibt, hat er schlicht und einfach pech. s.s.k.m.


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